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Vertiefungsarbeit - Stadtschützen Thun

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S t a d t s c h ü t z e n T h u n<br />

3.2.2 Umzüge<br />

Zum Ausschiesset gehören seit je auch die Umzüge. Einen ersten Hinweis finden<br />

wir im Jahr 1548, in dem Ausgaben für einen Trommler und einen Pfeifer erwähnt<br />

werden. Allgemein sind bis in 18. Jahrhundert nur wenig Einzelheiten über<br />

die Umzüge bekannt. In der Schützenordnung von 1771 wird dann dem „Zug am<br />

Ausschiesset“ ein eigenes Kapitel gewidmet. Daraus geht hervor, dass der Umzug<br />

mit klingendem Spiel, in gewohnter Uniform und mit Gewehr erfolgen soll.<br />

Gleichzeitig baten die Schützen die Stadt um die Erlaubnis für einen Umzug<br />

durch die Altstadt.<br />

Sie trugen dabei die Fahne zum Schützenhaus. Dies ist die erste Erwähnung einer<br />

Fahne der Schützengesellschaft. Es scheint Mühe bereitet zu haben, genügend<br />

Teilnehmer für die Umzüge zu finden. Darum führte das herbstbot 1773 ein<br />

Obligatorium ein und legte die Busse für das fernbleiben auf 5 Batzen fest. Da<br />

diese Bestimmung nicht in der Schützenordnung stand, führte sie zu Streitigkeiten.<br />

Die Schützen liessen deshalb 1778 einen entsprechenden Artikel durch den<br />

Stadtrat bestätigen und der Schützenordnung beifügen.<br />

Dominique Hug / Rita Krebs 18 GIB <strong>Thun</strong>

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