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AUS ALLER WELTAUSTRALIENGefängnisstrafe fürumstrittene FreitodhilfeZwei Jahre lang jedes Wochenendeim Gefängnis. Dazu ist eine 60-jährigeAustralierin verurteilt worden.Sie hatte ihrem 71-jährigen, an Alzheimererkrankten Lebenspartnerdas Sterbemittel NaP eingegeben.Zwar war unbestritten, dass derpensionierte Quantas-Pilot selbersterben wollte, doch war er zumZeitpunkt nicht mehr urteilsfähig.Der Mann hatte zu lange zugewartet.Deshalb war sein Antragauf Freitodhilfe zuvor auch bereitsin der Schweiz abgelehnt worden.Deshalb liess das Paar, das fast 20Jahre zusammengelebt hatte, dasSterbemittel von einer 75-jährigenBekannten in Mexiko beschaffen.Diese wäre vermutlich ebenfallsverurteilt worden, hat sich aber ihrerseitsnoch vor der Verhandlungdas Leben genommen. Eine Tochterdes Alzheimerpatienten begrüsstedas Urteil, da sie sich durch dieheimlich aus geführte Euthanasienicht mehr vom Vater hatte verabschiedenkönnen.LUXEMBURGZum Sterbehilfe-GesetzDer dritte Benelux-Staat legalisiertdie aktive Sterbehilfe. Bei Redaktionsschlusssah alles danach aus,als könnte das neue Gesetz schonam 1. Januar in Kraft treten.SPANIENMonarchie in Gefahr – wegenSterbehilfe äusserungEin unbedachter Kommentar hatder spanischen Königin herbeKritik eingetragen. Sofia verbreitetezu ihrem 70. Geburtstag ihreerzkonservativen Ansichten. Zuaktiver Sterbehilfe fiel ihr ein, dassei gleichzusetzen mit «Komplizenfür ein Tötungsdelikt zu finden».Presse und Parteien fuhren der Lan-desmutter danach übers Maul. «ElPais»: «Es ist nicht akzeptabel, dasssich die Königin öffentlich überkontroverse politische Themen äussert.»Es sei unmöglich, alle Spanierzu repräsentieren, wenn dasKönigshaus einseitig Partei ergreife.In der entfachten Diskussion gingenviele so weit, die Abschaffung derKrone zu fordern.FRANKREICHNeues vom Fall SébireDie Staatsanwaltschaft will ihreErmittlungen im Fall der Krebskranken,die Präsident Sarkozyvergebens um ärztliche Sterbehilfeersucht hatte, einstelllen. ChantalSébire, deren Gesicht vollständigentstellt war, hatte sich nach demablehnenden Entscheid selber dasLeben genommen – mit NaP. Weilunklar war, woher das Sterbemittelstammte, wurde «wegen Anstiftungzum Selbstmord» ermittelt. Offenbarergebnislos. Der Fall hatte weltweitAufsehen erregt und in Frankreichdie Debatte über die Zulassung deraktiven Sterbehilfe lanciert.USAErfolg für ParkinsonkrankenEx-GouverneurBarack Obama hat offenbar vielelibe rale Wähler mobilisiert. Imnord westlichen Bundesstaat Washington billigte das Volk beim Urnengangüberraschend Sterbehilfeunter ärztlicher Aufsicht. Damitist diese nach Oregon (Einführung1997) auch im benachbarten Staatzulässig. Urteilsfähige Schwerkrankemit einer Lebenserwartungvon höchstens sechs Monaten be-kommen das Recht, sich vom Arzttödliche Arzneimittel verschreibenzu lassen. Die Befürworter, unterihnen der an Parkinson leidendeEx-Gouverneur, hatten 5 MillionenDollar für Abstimmungswerbunggesammelt.DEUTSCHLANDMedizinstudenten (etwas)liberaler als ÄrzteEine Studie unter Berliner Medizinstudierendenim Abschlussjahr hatderen Kenntnisse und Einstellungzur Sterbehilfe untersucht. DasJournal «Ethik in der Medizin» zitiertdie Ergebnisse so: 54 Prozentwissen, dass Therapiebegrenzungam Lebensende legal sein kann; 82Prozent halten es für ethisch akzeptabel.Die ärztliche Tötung aufVerlangen halten 41 Prozent für akzeptabel,33 Prozent befürwortetendie Legalisierung. Im Vergleich zuÄrztinnen und Ärzten in Deutschlandwurde die aktive Sterbehilfevon weniger Studierenden abgelehnt.SCHWEIZPresserat warnt vor «Werther-Effekt»«Le Matin» hat das Rezept zu einem«Suizid-Cocktail» veröffentlicht. DieVereinigungen Stop Suizid sowieIpsilon klagten danach beimSchweizer Presserat wegen Verstossesgegen die Medienethik. Der Ratgab den Klägerinnen Recht und verurteiltedie Publikation. Die Medienseien verpflichtet, auf Details zuSuizidmethoden zu verzichten, umdie Nachahmung zu verhindern.Der fiktive Freitod von GoethesWerther hatte einst zu Massensuizidenjunger Menschen geführt, diesich mit dem verzweifelten Romanheldenidentifizierten. «Le Matin»dagegen hatte geltend gemacht, dasMedikament sei bereits in anderenMedien genannt worden. Zudem seidie Substanz nicht jedem zugänglich,weil sie rezeptpflichtig sei.EXIT 4/2008 21

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