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PRESSESCHAUDie Diskussion wurde politisch, siewird jetzt in den politischen Gremiengeführt. Es gibt viele Vorstössein den Eidgenössischen Räten undKantonsparlamenten, die gesetzlicheRegeln fordern. Wir von <strong>Exit</strong>begrüssen das. Jetzt haben wir nurdie Regelung im Strafgesetzbuch.Beobachten sie eine Stimmungsveränderungin der Bevölkerung?Nein. Es werden in der Schweiz vonverschiedenen Seiten Meinungsumfragenzum Thema Sterbehilfedurchgeführt. Das Ergebnis istimmer dasselbe: Etwa 75 Prozentder Befragten befürworten die Sterbebegleitung.Die Mitgliederzahlvon <strong>Exit</strong> steigt; sie liegt jetzt über50’000.NZZONLINE VOM 4. NOVEMBER2008,Interview awyDie NZZ kommentiert das Ganzeunter dem Titel «Sterbehilfe-Studienicht überinterpretieren»:[…] Jetzt zu erwarten, dass einemdie Forscher den Weg aufzeigenkönnten, wie wir, die Gesellschaft,mit dem assistierten Suizid in Zukunftumgehen wollen, wäre verfehlt.Wir selber müssen uns darüberklarwerden, ob wir weiterhineine liberale Praxis der Sterbehilfewollen – oder eben nicht. Auf Tatsachen,die dazu zwingen würden,die Regeln sofort zu ändern, sinddie Forscher auf alle Fälle nichtge stossen: Alle untersuchten Fällefanden im Rahmen der vom Strafgesetzbuchgesetzten Grenzen statt.Alt Bundesrat Christoph Blocherhatte sich – anders als viele Politikerund einige Staatsanwälte – gegeneine weitere Regulierung derSterbehilfe auf Bundesebene ausgesprochen.Seine Nachfolgerin imAmt, Eveline Widmer-Schlumpf,hingegen hat das Dossier nochmalsaus der Schublade geholt, Hearingsmit verschiedenen Kreisen durchgeführtund will im kommenden JahrBericht über den Stand der Dingeabstatten. Dies wird wiederum zueiner notwendigen Debatte zu unseremUmgang mit dem Tod undmit hochbetagten Menschen führen.Doch der Bundesrat muss guteGründe vorweisen können, wenner die bisherige Praxis ändern will.Denn nicht nur das Selbstbestimmungsrechtvon Gesunden, sondernauch dasjenige von Kranken und sogenannt Lebensmüden ist eines derhöchsten Güter, die wir zu verteidigenhaben.NZZ VOM 5. NOVEMBER 2008,Kommentar hofSogar gewöhnlichen Bürgern istaufgefallen, dass mit der Studie etwasnicht stimmt. Diese Leserbriefschreiberinstösst sich daran, dassForschende im Nachhinein über dieMotive von Verstorbenen urteilen:Die angeblich rein wissenschaftlicheNationalfonds-Studie widersprichtsich schon in den eigenen Aussagen.Einerseits seien wissenschaftlicheDaten erhoben worden, da dieDebatte zu emotional geführt wird.Andererseits wird festgehalten, dassimmer mehr Lebensmüde, nichtTodkranke, in den Tod begleitetwer den und Gesuche nicht sorgfältiggeprüft würden. Deshalb seieine strenge Reglementierung angezeigt.Konnten die Beteiligten sowohlLebensmüdigkeit als auch dieQualität der Gesuchsbearbeitungaus den Daten lesen? Wollen sichnicht eher ein paar Exponenten inAnti-Sterbehilfepolitik engagierenund versuchen, Bundesrätin Widmer-Schlumpfnegativ zu beeinflussen?Natürlich finde ich Sterbetourismusnicht ideal. Ich verstehe jedochMenschen, die nicht nur sterbenskranksind, sondern ihr Lebenaufgrund unheilbarer Krankheitenals unerträglichen Kampf empfinden.Darum wollen sie diesem Lebenmit Anstand entfliehen. Esdürfte sich selten jemand leichtfertigdazu entschliessen, die Diensteeiner Sterbebegleitorganisation anzunehmen, und es muss hinterfragtwerden, wer entscheiden soll, wannjemand freiwillig und begleitet ausdem Leben scheiden darf. Der Arzt?Der Staat? Der Leidende? Das kannwohl nur Letzterem zustehen! Auchdie strikteste Reglementierung wirdeinen Sterbewilligen nicht vom finalenSchritt abhalten. Es wird lediglichdazu führen, dass dieser denletzten Gang weder in Gesellschaftnoch mit einem sicher wirkendenMittel in Angriff nehmen kann. […]TA VOM 10. NOVEMBER 2008,Brief Regula Schär24 EXIT 4/2008

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