12.07.2015 Aufrufe

Download Ausgabe! - Exit

Download Ausgabe! - Exit

Download Ausgabe! - Exit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

EXIT-INTERNEXIT und der unbegleiteteSuizidWir sind eine ärztliche Freitodbegleitungsorgani sation.Für einen begleiteten Suizid ist ein Rezept fürdas Sterbemittel Natrium-Pentobarbital notwendig.Unbegleitete Suizide sind bei EXIT nicht möglich. Nunhat das Bundesgericht aber entschieden, das Selbstbestimmungsrechtgemäss Europäischer Menschenrechtskonventionbedeute, dass jede urteilsfähige Persondas Recht hat, autonom zu entscheiden, wann und wiesie sterben wolle. Die EXIT-Generalversammlung regtemittels Postulat an, die Statuten diesem grund legendenBundesgerichtsentscheid anzupassen.Der Vorstand hat vorerst strenge Richtlinien erlassen,wie mit Hilfesuchenden umzugehen ist, die eineFreitodbegleitung ablehnen: Sie können – sofern siedie vier Bundesgerichtskriterien Urteilsfähigkeit sowieautonomer, wohlerwogener und konstanter Sterbewunscherfüllen – beraten werden, werden dabei aberlediglich auf das seriöse und wissenschaftliche Buch«Wege zu einem humanen selbstbestimmten Sterben» derholländischen WOZZ-Stiftung hingewiesen.Diese Beratung dient in erster Linie der Suizidpräventionund der Verhinderung von gewaltsamenSuiziden. Bei EXIT ist weiterhin nur der begleitete Freitodmöglich. EXIT rät auf jeden Fall von unbegleitetenSuiziden ab, weil solche immer mit erheblichen Risikenverbunden sind.Die Regelung gilt ab 1. Januar 2009 und versuchsweisefür ein Jahr. Über die im Postulat angeregteStatutenänderung befindet die Generalversammlung imMai 2009. Sie wird im «EXIT-Info» 1/09 vorgestellt.In diesem Gespräch wurden vier Gedankenrichtungenspeziell entwickelt:1. Der alte Mensch hat das absolute Recht – nicht diePflicht – auch über den Zeitpunkt seines Lebensendesautonom entscheiden zu dürfen. EXIT gibt ihmdie Möglichkeit, dieses Recht durch Altersfreitodbegleitungmit NaP wahrzunehmen. Je älter einMensch ist und je länger sie/er EXIT-Mitglied ist,desto einfacher und unkomplizierter soll die Altersfreitodbegleitungsein, unter Berücksichtigung derjeweils geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften.2. Wie kann, in Zusammenarbeit mit den Behörden undim Rahmen einer vielleicht kommenden Regelungoder gar Gesetzgebung, die Zugänglichkeit des FreitodmittelsNaP vereinfacht werden – zum Beispieldurch treuhänderische Verwaltung und Anwendungausschliesslich für Freitodbegleitung mit EXIT.3. Altersfreitodbegleitung ist etwas ganz anderes alsSterbebegleitung bei einem todkranken oder starkleidenden oder behinderten EXIT-Mitglied, und erstrecht als die Begleitung und Beratung eines jüngerenSterbewilligen.4. Es wurde als sehr erwünscht bezeichnet, dass EXIT dieÖffentlichkeitsarbeit in allen Medien stark erweitert,auch mit aktiver Mitglieder-Werbung. Dafür müsstenpersonelle und finanzielle Mittel eingesetzt werdenund möglicherweise eine vernünftige Erhöhung derMitgliederbeiträge vorgeschlagen werden.GUSTAVE NAVILLEKerngruppe der AltenIm November haben sich am Geschäftssitz in Zürich10 EXIT-Mitglieder getroffen, die als «Kerngruppe derAlten» die besondere Situation des alten Menschen innerhalbvon EXIT vertreten wollen und sich darüberhinaus aktiv in die Geschicke der Vereinigung in Gegenwartund Zukunft einbringen wollen. Ausgangspunktdes Gesprächstreffens war das Postulat, das ander Generalversammlung vom 21. April 2008 angenommenwurde:«Die Generalversammlung ersucht den Vorstand zuprüfen, wie Artikel 2 der EXIT-Statuten entsprechendden im Bundesgerichtsurteil vom 3. November 2006festgelegten Kriterien für Freitodbegleitung geändertwerden kann, unter besonderer Berücksichtigungder Altersfreitodbegleitung.» («EXIT-Info» 1/2008,Seite 29 und 2/2008, Seiten 17 bis 19)Durchschnittliche Kosteneiner FreitodbegleitungFür EXIT-Mitglieder ist eine Freitodbegleitung nach einemJahr Mitgliedschaft kostenlos. EXIT will mit Sterbehilfekein Geld einnehmen. Die entstehenden Kostenwerden aus Solidarität von der Allgemeinheit des Vereinsper Mitgliederbeitrag sowie mittels Spenden getragen.Wegen Anfrage von Mitgliedern gibt die Geschäftsstelledie durchschnittlichen Vollkosten einer EXIT-Freitodbegleitung an dieser Stelle an: Sie belaufen sichauf knapp 6000 Franken und beinhalten einerseits diedirekten Kosten für Akteneröffnung, reglementarischeAbklärungen und Gespräche, die eigentliche Begleitungdes Sterbewilligen und die Nachbearbeitung, andererseitsdie indirekten, anteiligen Kosten für Verwaltung,Räumlichkeiten, Aus- und Weiterbildung, Informationund Rechtsverfahren.36 EXIT 4/2008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!