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BRTV für das Baugewerbe vom 04_07_2002 in der Fassung vom ...

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<strong>BRTV</strong>Neben diesem Zuschlag wird e<strong>in</strong> Zuschlag für Arbeiten mit Atemschutzgerätennach Nr. 1.12 nicht gezahlt.1.12 Arbeiten mit AtemschutzgerätenArbeiten, bei denen e<strong>in</strong>e filtrierende Halbmaske verwendet wird(ke<strong>in</strong>e "Hundeschnauze") 0,65 ¤Arbeiten, bei denen e<strong>in</strong>e Halbmaske mit austauschbarem Filterverwendet wird 1,30 ¤Arbeiten, bei denen e<strong>in</strong>e Vollmaske mit austauschbarem Filter verwendetwird 1,80 ¤Arbeiten, bei denen e<strong>in</strong> Frischluft-Druckschlauchgerät verwendetwird 1,30 ¤Arbeiten, bei denen e<strong>in</strong> Frischluft-Saugschlauchgerät, e<strong>in</strong> Druckluft-Schlauchgerät (Pressluftatmer) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Regenerationsgerät verwendetwird 2,05 ¤1.2 Schmutzarbeiten1.21 Arbeiten, die im Verhältnis zu den für den Gewerbezweig und <strong>das</strong>Fach des Arbeiters typischen Arbeiten außergewöhnlich schmutzigs<strong>in</strong>d 0,80 ¤1.22 Arbeiten <strong>in</strong> im Betrieb bef<strong>in</strong>dlichen Abort- und Kläranlagen, wenn<strong>der</strong> Arbeitnehmer mit Schmutzwasser <strong>in</strong> Berührung kommt 3,70 ¤Neben dem Zuschlag nach Nr. 1.22 wird ke<strong>in</strong> weiterer Zuschlag gezahlt.1.3 Wasserarbeiten1.31 Arbeiten <strong>in</strong> Schaftstiefeln 0,35 ¤1.32 Arbeiten <strong>in</strong> Wathosen, Kanallatzhosen 1,70 ¤1.33 Arbeiten <strong>in</strong> Watanzügen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Taucheranzügen ohne Helm 4,85 ¤je Stunde1.4 Hohe Arbeiten1.41 Herstellung und Beseitigung von Gerüsten; Arbeiten auf Rüstungen,<strong>der</strong>en Belagfläche weniger als 90 cm breit ist; Richten und Aufstellenvon Türmen; Abbrucharbeiten an Schornste<strong>in</strong>en; Mitfahren aufdem Betonkübel, an dem E<strong>in</strong>richtungen für die Personenaufnahmevorhanden s<strong>in</strong>d, am Kran; Arbeiten von Arbeitskörben aus bei e<strong>in</strong>erHöhe vonmehr als 20 m 1,45 ¤mehr als 30 m 1,70 ¤mehr als 50 m 2,00 ¤18

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