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BRTV für das Baugewerbe vom 04_07_2002 in der Fassung vom ...

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<strong>BRTV</strong>2. KündigungsfristIn Abweichung von § 12 Nr. 1.1 beträgt die bei<strong>der</strong>seitige Kündigungsfrist 14 Werktage.§ 12Beendigung des Arbeitsverhältnisses1. Kündigungsfristen und Schriftformerfor<strong>der</strong>nis1.1 Allgeme<strong>in</strong>e KündigungsfristenDas Arbeitsverhältnis kann bei<strong>der</strong>seitig unter E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Frist von 6 Werktagen,nach sechsmonatiger Dauer von 12 Werktagen, gekündigt werden.1.2 Verlängerte KündigungsfristenDie Kündigungsfrist für den Arbeitgeber erhöht sich, wenn <strong>das</strong> Arbeitsverhältnis <strong>in</strong> demselbenBetrieb o<strong>der</strong> Unternehmen3 Jahre bestanden hat, auf 1 Monat zum Monatsende,5 Jahre bestanden hat, auf 2 Monate zum Monatsende,8 Jahre bestanden hat, auf 3 Monate zum Monatsende,10 Jahre bestanden hat, auf 4 Monate zum Monatsende,12 Jahre bestanden hat, auf 5 Monate zum Monatsende,15 Jahre bestanden hat, auf 6 Monate zum Monatsende,20 Jahre bestanden hat, auf 7 Monate zum Monatsende.Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor <strong>der</strong> Vollendung des25. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt.Zeiten unterbrochener Betriebszugehörigkeit werden zusammengerechnet, wenn dieUnterbrechung nicht <strong>vom</strong> Arbeitnehmer veranlasst wurde und wenn sie nicht länger alssechs Monate gedauert hat.1.3 Schriftformerfor<strong>der</strong>nisJede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.2. KündigungsausschlussDas Arbeitsverhältnis kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) nichtaus Witterungsgründen gekündigt werden.3. Unzulässigkeit von SchwarzarbeitSchwarzarbeit ist unzulässig und kann e<strong>in</strong>en wichtigen Grund für e<strong>in</strong>e fristlose Kündigungnach § 626 BGB darstellen.31

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