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BRTV für das Baugewerbe vom 04_07_2002 in der Fassung vom ...

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<strong>BRTV</strong>(1) Räumlicher Geltungsbereich:Das Gebiet <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland.§ 1Geltungsbereich(2) Betrieblicher Geltungsbereich:Betriebe des <strong>Baugewerbe</strong>s. Das s<strong>in</strong>d alle Betriebe, die unter e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> nachfolgenden AbschnitteI bis IV fallen.Abschnitt IBetriebe, die nach ihrer durch die Art <strong>der</strong> betrieblichen Tätigkeiten geprägten Zweckbestimmungund nach ihrer betrieblichen E<strong>in</strong>richtung gewerblich Bauten aller Art erstellen.Abschnitt IIBetriebe, die, soweit nicht bereits unter Abschnitt I erfasst, nach ihrer durch die Art <strong>der</strong> betrieblichenTätigkeiten geprägten Zweckbestimmung und nach ihrer betrieblichen E<strong>in</strong>richtunggewerblich bauliche Leistungen erbr<strong>in</strong>gen, die - mit o<strong>der</strong> ohne Lieferung von Stoffen o<strong>der</strong> Bauteilen- <strong>der</strong> Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beseitigung von Bauwerkendienen.Abschnitt IIIBetriebe, die soweit nicht bereits unter Abschnitt I o<strong>der</strong> II erfasst, nach ihrer durch die Art <strong>der</strong>betrieblichen Tätigkeiten geprägten Zweckbestimmung und nach ihrer betrieblichen E<strong>in</strong>richtung- mit o<strong>der</strong> ohne Lieferung von Stoffen o<strong>der</strong> Bauteilen - gewerblich sonstige bauliche Leistungenerbr<strong>in</strong>gen.Abschnitt IVBetriebe, <strong>in</strong> denen die nachstehend aufgeführten Arbeiten ausgeführt werden:1. Aufstellen von Gerüsten und Bauaufzügen;2. Bauten- und Eisenschutzarbeiten;3. technische Dämm- (Isolier-)Arbeiten, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e solche an technischen Anlagen, soweitnicht unter Abschnitt II o<strong>der</strong> III erfasst, e<strong>in</strong>schließlich von Dämm- (Isolier-) Arbeitenan und auf Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.4. Erfasst werden auch solche Betriebe, die im Rahmen e<strong>in</strong>es mit e<strong>in</strong>em o<strong>der</strong> mehrerenBet rieben des <strong>Baugewerbe</strong>s bestehenden Zusammenschlusses – unbeschadet <strong>der</strong> gewähltenRecht sform – für die angeschlossenen Bet riebe des <strong>Baugewerbe</strong>s entwe<strong>der</strong>ausschließlich o<strong>der</strong> überwiegend die kaufmännische Verwaltung, den Vertrieb, Planungsarbeiten,Laborarbeiten o<strong>der</strong> Prüfarbeiten übernehmen, o<strong>der</strong> ausschließlich o<strong>der</strong><strong>in</strong> nicht unerheblichem Umfang (zum<strong>in</strong>dest zu e<strong>in</strong>em Viertel <strong>der</strong> betrieblichen Arbeitszeit)den Bauhof und / o<strong>der</strong> die Werkstatt betreiben, soweit diese Bet riebe nicht von e<strong>in</strong>emspezielleren Tarifvertrag erfasst werden.Abschnitt VZu den <strong>in</strong> den Abschnitten I bis III genannten Betrieben gehören z. B. diejenigen, <strong>in</strong> denen Arbeiten<strong>der</strong> nachstehend aufgeführten Art ausgeführt werden:1. Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit;2

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