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Die Druckerei in Eutin - Volkshochschule Eutin

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Teilnahme- und<br />

Rücktrittsbed<strong>in</strong>gungen<br />

Ermäßigungen:<br />

Für Auszubildende, Schüler, Studenten, Empfängern von Arbeitslosengeld I<br />

oder II sowie Grundwehr- und Ersatzdienstleistende wird auf Antrag nach<br />

Vorlage des entsprechenden Nachweises 50 % Ermäßigung gewährt. Über<br />

Ausnahmen entscheidet die VHS-Leitung.<br />

<strong>Die</strong> Ermäßigung entfällt, wenn der Kurs von anderen Stellen gefördert wird;<br />

ebenso wird ke<strong>in</strong>e Ermäßigung bei Vorträgen, Studienreisen und<br />

entsprechend gekennzeichneten Kursen sowie auf Lehrmaterial gewährt.<br />

Stornierung e<strong>in</strong>er Anmeldung:<br />

1. E<strong>in</strong>e Stornierung der Anmeldung zum Kurs muss spätestens am dritten<br />

Werktag vor Veranstaltungsbeg<strong>in</strong>n dem VHS-Büro bekannt gegeben<br />

werden. Abmeldungen bei den Kursleitenden s<strong>in</strong>d unwirksam! Das<br />

Fernbleiben von der Veranstaltung gilt ebenfalls nicht als Abmeldung!<br />

2. <strong>Die</strong> Nichte<strong>in</strong>haltung der Abmeldefrist verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung<br />

von 50 % des Entgelts.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Abmeldung zu oder nach Kursbeg<strong>in</strong>n wird das volle Entgelt fällig.<br />

<strong>Die</strong>s gilt auch bei Fernbleiben ohne Abmeldung. Nur bei langfristiger<br />

Erkrankung kann das Entgelt gegen e<strong>in</strong>en schriftlichen ärztl. Nachweis<br />

anteilig berechnet bzw. erlassen werden.<br />

3. Für Studienfahrten und Bildungsurlaub gilt das e<strong>in</strong>geschränkte<br />

Rücktrittsrecht. Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen muss die Abmeldung<br />

m<strong>in</strong>destens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeg<strong>in</strong>n erfolgen. Für<br />

Studienfahrten gelten gesonderte Rücktrittsbed<strong>in</strong>gungen.<br />

4. Gesonderte Bed<strong>in</strong>gungen gelten für entsprechend gekennzeichnete<br />

Veranstaltungen.<br />

Entgelterstattung:<br />

1. Das volle Entgelt wird rückerstattet:<br />

- bei Rücktritt von der Anmeldung <strong>in</strong>nerhalb der Abmeldefrist<br />

- wenn e<strong>in</strong> Kurs seitens der VHS abgesagt wurde.<br />

2. Erstattungsfähiges Entgelt wird nur auf Antrag des Teilnehmenden zurück<br />

überwiesen. Anderenfalls wird e<strong>in</strong> Guthaben vermerkt.<br />

Teilnahmebesche<strong>in</strong>igung:<br />

Teilnahmebesche<strong>in</strong>igungen werden auf Wunsch ausgestellt. Zugeschickt<br />

werden sie nur gegen Rückporto bzw. frankierten Rückumschlag.<br />

Satzung:<br />

Mit der Anmeldung erkennt jeder Teilnehmende die Gebührensatzung der<br />

VHS an. Sie ist <strong>in</strong> der jeweiligen Geschäftsstelle e<strong>in</strong>zusehen.<br />

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