Die Druckerei in Eutin - Volkshochschule Eutin
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Teilnahme- und<br />
Rücktrittsbed<strong>in</strong>gungen<br />
Ermäßigungen:<br />
Für Auszubildende, Schüler, Studenten, Empfängern von Arbeitslosengeld I<br />
oder II sowie Grundwehr- und Ersatzdienstleistende wird auf Antrag nach<br />
Vorlage des entsprechenden Nachweises 50 % Ermäßigung gewährt. Über<br />
Ausnahmen entscheidet die VHS-Leitung.<br />
<strong>Die</strong> Ermäßigung entfällt, wenn der Kurs von anderen Stellen gefördert wird;<br />
ebenso wird ke<strong>in</strong>e Ermäßigung bei Vorträgen, Studienreisen und<br />
entsprechend gekennzeichneten Kursen sowie auf Lehrmaterial gewährt.<br />
Stornierung e<strong>in</strong>er Anmeldung:<br />
1. E<strong>in</strong>e Stornierung der Anmeldung zum Kurs muss spätestens am dritten<br />
Werktag vor Veranstaltungsbeg<strong>in</strong>n dem VHS-Büro bekannt gegeben<br />
werden. Abmeldungen bei den Kursleitenden s<strong>in</strong>d unwirksam! Das<br />
Fernbleiben von der Veranstaltung gilt ebenfalls nicht als Abmeldung!<br />
2. <strong>Die</strong> Nichte<strong>in</strong>haltung der Abmeldefrist verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung<br />
von 50 % des Entgelts.<br />
Bei e<strong>in</strong>er Abmeldung zu oder nach Kursbeg<strong>in</strong>n wird das volle Entgelt fällig.<br />
<strong>Die</strong>s gilt auch bei Fernbleiben ohne Abmeldung. Nur bei langfristiger<br />
Erkrankung kann das Entgelt gegen e<strong>in</strong>en schriftlichen ärztl. Nachweis<br />
anteilig berechnet bzw. erlassen werden.<br />
3. Für Studienfahrten und Bildungsurlaub gilt das e<strong>in</strong>geschränkte<br />
Rücktrittsrecht. Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen muss die Abmeldung<br />
m<strong>in</strong>destens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeg<strong>in</strong>n erfolgen. Für<br />
Studienfahrten gelten gesonderte Rücktrittsbed<strong>in</strong>gungen.<br />
4. Gesonderte Bed<strong>in</strong>gungen gelten für entsprechend gekennzeichnete<br />
Veranstaltungen.<br />
Entgelterstattung:<br />
1. Das volle Entgelt wird rückerstattet:<br />
- bei Rücktritt von der Anmeldung <strong>in</strong>nerhalb der Abmeldefrist<br />
- wenn e<strong>in</strong> Kurs seitens der VHS abgesagt wurde.<br />
2. Erstattungsfähiges Entgelt wird nur auf Antrag des Teilnehmenden zurück<br />
überwiesen. Anderenfalls wird e<strong>in</strong> Guthaben vermerkt.<br />
Teilnahmebesche<strong>in</strong>igung:<br />
Teilnahmebesche<strong>in</strong>igungen werden auf Wunsch ausgestellt. Zugeschickt<br />
werden sie nur gegen Rückporto bzw. frankierten Rückumschlag.<br />
Satzung:<br />
Mit der Anmeldung erkennt jeder Teilnehmende die Gebührensatzung der<br />
VHS an. Sie ist <strong>in</strong> der jeweiligen Geschäftsstelle e<strong>in</strong>zusehen.<br />
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