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Die Druckerei in Eutin - Volkshochschule Eutin

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Der Weg zum Bildungsurlaub<br />

Bildungsurlaub<br />

Was bedeutet Bildungsurlaub?<br />

Mit Wirkung vom 01.04.2012 wurde das seit 1990 bestehende Bildungsfreistellungs-<br />

und Qualifizierungsgesetz zu e<strong>in</strong>em „Weiterbildungsgesetz<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong>“ novelliert. Es besteht e<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf<br />

Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. <strong>Die</strong> VHS Eut<strong>in</strong> bietet solche<br />

BU-Veranstaltungen an.<br />

Wer hat Anspruch?<br />

Alle Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer e<strong>in</strong>schl. Auszubildenden, deren<br />

Arbeitsverhältnisse m<strong>in</strong>destens sechs Monate bestehen, und die ihren<br />

Schwerpunkt <strong>in</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong> haben, sowie alle Landesbeamten und<br />

Richter haben e<strong>in</strong>en Freistellungsanspruch.<br />

Alle Veranstaltungen s<strong>in</strong>d auch offen für Teilnehmer<strong>in</strong>nen und Teilnehmer,<br />

die ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz<br />

haben.<br />

Wie viele Tage?<br />

Der Rechtsanspruch besteht für fünf Tage im Jahr. <strong>Die</strong> Arbeitnehmer<strong>in</strong>/ der<br />

Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Anspruch aus zwei<br />

Jahren zu „verblocken“, d. h. e<strong>in</strong> entsprechend anerkanntes 14tägiges<br />

Sem<strong>in</strong>ar zu besuchen.<br />

Kosten:<br />

Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne<br />

M<strong>in</strong>derung fortgezahlt. <strong>Die</strong> Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang,<br />

Fahrtkosten usw. muss die Arbeitnehmer<strong>in</strong>/der Arbeitnehmer tragen.<br />

Anmeldung:<br />

<strong>Die</strong> Arbeitnehmer<strong>in</strong>/der Arbeitnehmer meldet sich rechtzeitig zu e<strong>in</strong>er<br />

anerkannten BU-Veranstaltung an und teilt dies dem Arbeitgeber<br />

m<strong>in</strong>destens sechs Wochen vorher mit. E<strong>in</strong>e Versagung ist nur aus<br />

zw<strong>in</strong>genden betrieblichen Gründen möglich. <strong>Die</strong> VHS stellt e<strong>in</strong>e<br />

Anmeldebestätigung zur Vorlage für den Arbeitgeber aus.<br />

E<strong>in</strong>geschränktes Rücktrittsrecht:<br />

Für alle BU-Veranstaltungen gilt, dass e<strong>in</strong>e Abmeldung m<strong>in</strong>destens zwei<br />

Wochen vor Beg<strong>in</strong>n schriftlich <strong>in</strong> der VHS vorliegen muss. Ist dies nicht der<br />

Fall, s<strong>in</strong>d 50 % der Gebühr zu entrichten.<br />

Anmeldungen unter 04521 / 8498-80 bzw. 04521 / 793-113 für Süsel

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