Die Druckerei in Eutin - Volkshochschule Eutin
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Der Weg zum Bildungsurlaub<br />
Bildungsurlaub<br />
Was bedeutet Bildungsurlaub?<br />
Mit Wirkung vom 01.04.2012 wurde das seit 1990 bestehende Bildungsfreistellungs-<br />
und Qualifizierungsgesetz zu e<strong>in</strong>em „Weiterbildungsgesetz<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong>“ novelliert. Es besteht e<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf<br />
Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. <strong>Die</strong> VHS Eut<strong>in</strong> bietet solche<br />
BU-Veranstaltungen an.<br />
Wer hat Anspruch?<br />
Alle Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer e<strong>in</strong>schl. Auszubildenden, deren<br />
Arbeitsverhältnisse m<strong>in</strong>destens sechs Monate bestehen, und die ihren<br />
Schwerpunkt <strong>in</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong> haben, sowie alle Landesbeamten und<br />
Richter haben e<strong>in</strong>en Freistellungsanspruch.<br />
Alle Veranstaltungen s<strong>in</strong>d auch offen für Teilnehmer<strong>in</strong>nen und Teilnehmer,<br />
die ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz<br />
haben.<br />
Wie viele Tage?<br />
Der Rechtsanspruch besteht für fünf Tage im Jahr. <strong>Die</strong> Arbeitnehmer<strong>in</strong>/ der<br />
Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Anspruch aus zwei<br />
Jahren zu „verblocken“, d. h. e<strong>in</strong> entsprechend anerkanntes 14tägiges<br />
Sem<strong>in</strong>ar zu besuchen.<br />
Kosten:<br />
Das Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) wird während der Freistellung ohne<br />
M<strong>in</strong>derung fortgezahlt. <strong>Die</strong> Gebühren für den Bildungsurlaubslehrgang,<br />
Fahrtkosten usw. muss die Arbeitnehmer<strong>in</strong>/der Arbeitnehmer tragen.<br />
Anmeldung:<br />
<strong>Die</strong> Arbeitnehmer<strong>in</strong>/der Arbeitnehmer meldet sich rechtzeitig zu e<strong>in</strong>er<br />
anerkannten BU-Veranstaltung an und teilt dies dem Arbeitgeber<br />
m<strong>in</strong>destens sechs Wochen vorher mit. E<strong>in</strong>e Versagung ist nur aus<br />
zw<strong>in</strong>genden betrieblichen Gründen möglich. <strong>Die</strong> VHS stellt e<strong>in</strong>e<br />
Anmeldebestätigung zur Vorlage für den Arbeitgeber aus.<br />
E<strong>in</strong>geschränktes Rücktrittsrecht:<br />
Für alle BU-Veranstaltungen gilt, dass e<strong>in</strong>e Abmeldung m<strong>in</strong>destens zwei<br />
Wochen vor Beg<strong>in</strong>n schriftlich <strong>in</strong> der VHS vorliegen muss. Ist dies nicht der<br />
Fall, s<strong>in</strong>d 50 % der Gebühr zu entrichten.<br />
Anmeldungen unter 04521 / 8498-80 bzw. 04521 / 793-113 für Süsel