Bochum - Gesundheit vor Ort
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Rat & Recht<br />
Häufige Fehler bei Testamenten Teil X<br />
Das unterbliebene Beratungsgespräch<br />
Barkhoff & Partner GbR<br />
Husemannplatz 3-4<br />
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10 | <strong>Gesundheit</strong> <strong>vor</strong> <strong>Ort</strong> 2/2007<br />
Nur etwa ein Drittel der Menschen in Deutsch-<br />
land verfassen ein Testament; zwei Drittel verlas-<br />
sen sich somit auf die gesetzliche Erbfolge, die<br />
sich in vielen Fällen als unzureichend erweist.<br />
Aber nur die Hälfte derjenigen, die ein Testa-<br />
ment verfassen, lassen sich von beruflichen<br />
Beratern, Rechtsanwälten und Notaren, Hilfe<br />
leisten. Die andere Hälfte verlässt sich auf den<br />
gutgemeinten Rat von Bekannten und sonstige<br />
eher zufällige Informationen. Dabei zeigt die Er-<br />
fahrung, dass jede individuelle Biographie über<br />
den Tod hinaus Auswirkungen hat, die zu be-<br />
denken sind. Sonst droht das, was keiner will:<br />
Der Familienfriede wird nachhaltig gefährdet.<br />
Aber nicht nur Streit gilt es zu vermeiden; posi-<br />
tiv gesehen bedeuten letztwillige Verfügungen<br />
auch die Chance der Sinnstiftung über den Tod<br />
hinaus.<br />
Bei einem erbrechtlichen Beratungsgespräch<br />
steht in rechtlicher Hinsicht die Frage der ge-<br />
setzlichen Erbfolge im Falle des Ablebens an<br />
erster Stelle. Durch das zu führende Gespräch<br />
kann das Maß, in dem von dieser Erbfolge ab-<br />
gewichen wird, festgestellt werden.<br />
Die Frage nach den Pflichtteilsberechtigten und<br />
deren Ansprüchen wird sich daran anschließen.<br />
Im Zuge des weiteren Gespräches geht es <strong>vor</strong><br />
allem darum, die ganz individuellen Intentionen<br />
des Ratsuchenden zu erfassen.<br />
Will derjenige, der ein Testament errichten will<br />
– bekanntlich auch „Erblasser“ genannt – aus-<br />
schließlich Familienangehörige und diese ganz<br />
gleich bedenken?<br />
Will der Erblasser mit dem Testament einen<br />
Ausgleich schaffen für etwas, was ihm selbst im<br />
Leben – im Guten und Schlechten – widerfah-<br />
ren ist, will er vielleicht sogar gesellschaftliche<br />
Akzente setzen?<br />
Sodann gilt es praktische Ratschläge zu erteilen<br />
und fachkundige Hilfe zu leisten.<br />
Soll von einer Erbengemeinschaft aus Gründen<br />
der Streitvermeidung nicht besser abgesehen<br />
werden? Helfen Vermächtnisse, Auflagen, Tei-<br />
lungsanordnungen oder die Einsetzung eines<br />
Testamentvollstreckers weiter?<br />
Manchmal sind es Fragen der Unternehmens-<br />
nachfolge, die im Vordergrund stehen. Auch<br />
steuerliche Gesichtspunkte sollten nicht unbe-<br />
dacht bleiben.<br />
Aber auch die Form eines Testamentes kann<br />
von Bedeutung sein. Die Vor- und Nachteile ei-<br />
nes gemeinsamen Testamentes, die Wahl der<br />
handschriftlichen oder notariellen Form, die Fra-<br />
ge der Verwahrung sind zu erörtern.<br />
Vielfach wird es eine überraschende Erfahrung<br />
sein, dass schon zu Lebzeiten wichtige Maß-<br />
nahmen ergriffen werden können. So können<br />
<strong>vor</strong>weggenommene Erbfolgen – nicht nur aus<br />
steuerlichen Gründen – sinnvoll sein. Es können<br />
sich auch Vorsorgevollmachten, Betreuungs-<br />
und Patientenverfügungen als unerlässlich er-<br />
weisen.<br />
Und die Kosten? Diese sollten mit dem Rechts-<br />
berater besprochen und vereinbart werden. Wer<br />
Beratung – gleich aus welchem Grunde – nicht<br />
in Anspruch nimmt, hat möglicherweise für sich<br />
und seine Erben die teuerste Variante gewählt.<br />
Foto Justitia: RAe Barkhoff & Partner GbR