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Bochum - Gesundheit vor Ort

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Rat & Recht<br />

Häufige Fehler bei Testamenten Teil X<br />

Das unterbliebene Beratungsgespräch<br />

Barkhoff & Partner GbR<br />

Husemannplatz 3-4<br />

44787 <strong>Bochum</strong><br />

0234 - 61 06 00<br />

barkhoff-partner.de<br />

10 | <strong>Gesundheit</strong> <strong>vor</strong> <strong>Ort</strong> 2/2007<br />

Nur etwa ein Drittel der Menschen in Deutsch-<br />

land verfassen ein Testament; zwei Drittel verlas-<br />

sen sich somit auf die gesetzliche Erbfolge, die<br />

sich in vielen Fällen als unzureichend erweist.<br />

Aber nur die Hälfte derjenigen, die ein Testa-<br />

ment verfassen, lassen sich von beruflichen<br />

Beratern, Rechtsanwälten und Notaren, Hilfe<br />

leisten. Die andere Hälfte verlässt sich auf den<br />

gutgemeinten Rat von Bekannten und sonstige<br />

eher zufällige Informationen. Dabei zeigt die Er-<br />

fahrung, dass jede individuelle Biographie über<br />

den Tod hinaus Auswirkungen hat, die zu be-<br />

denken sind. Sonst droht das, was keiner will:<br />

Der Familienfriede wird nachhaltig gefährdet.<br />

Aber nicht nur Streit gilt es zu vermeiden; posi-<br />

tiv gesehen bedeuten letztwillige Verfügungen<br />

auch die Chance der Sinnstiftung über den Tod<br />

hinaus.<br />

Bei einem erbrechtlichen Beratungsgespräch<br />

steht in rechtlicher Hinsicht die Frage der ge-<br />

setzlichen Erbfolge im Falle des Ablebens an<br />

erster Stelle. Durch das zu führende Gespräch<br />

kann das Maß, in dem von dieser Erbfolge ab-<br />

gewichen wird, festgestellt werden.<br />

Die Frage nach den Pflichtteilsberechtigten und<br />

deren Ansprüchen wird sich daran anschließen.<br />

Im Zuge des weiteren Gespräches geht es <strong>vor</strong><br />

allem darum, die ganz individuellen Intentionen<br />

des Ratsuchenden zu erfassen.<br />

Will derjenige, der ein Testament errichten will<br />

– bekanntlich auch „Erblasser“ genannt – aus-<br />

schließlich Familienangehörige und diese ganz<br />

gleich bedenken?<br />

Will der Erblasser mit dem Testament einen<br />

Ausgleich schaffen für etwas, was ihm selbst im<br />

Leben – im Guten und Schlechten – widerfah-<br />

ren ist, will er vielleicht sogar gesellschaftliche<br />

Akzente setzen?<br />

Sodann gilt es praktische Ratschläge zu erteilen<br />

und fachkundige Hilfe zu leisten.<br />

Soll von einer Erbengemeinschaft aus Gründen<br />

der Streitvermeidung nicht besser abgesehen<br />

werden? Helfen Vermächtnisse, Auflagen, Tei-<br />

lungsanordnungen oder die Einsetzung eines<br />

Testamentvollstreckers weiter?<br />

Manchmal sind es Fragen der Unternehmens-<br />

nachfolge, die im Vordergrund stehen. Auch<br />

steuerliche Gesichtspunkte sollten nicht unbe-<br />

dacht bleiben.<br />

Aber auch die Form eines Testamentes kann<br />

von Bedeutung sein. Die Vor- und Nachteile ei-<br />

nes gemeinsamen Testamentes, die Wahl der<br />

handschriftlichen oder notariellen Form, die Fra-<br />

ge der Verwahrung sind zu erörtern.<br />

Vielfach wird es eine überraschende Erfahrung<br />

sein, dass schon zu Lebzeiten wichtige Maß-<br />

nahmen ergriffen werden können. So können<br />

<strong>vor</strong>weggenommene Erbfolgen – nicht nur aus<br />

steuerlichen Gründen – sinnvoll sein. Es können<br />

sich auch Vorsorgevollmachten, Betreuungs-<br />

und Patientenverfügungen als unerlässlich er-<br />

weisen.<br />

Und die Kosten? Diese sollten mit dem Rechts-<br />

berater besprochen und vereinbart werden. Wer<br />

Beratung – gleich aus welchem Grunde – nicht<br />

in Anspruch nimmt, hat möglicherweise für sich<br />

und seine Erben die teuerste Variante gewählt.<br />

Foto Justitia: RAe Barkhoff & Partner GbR

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