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12 Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - sv-beratung

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erworbenen Beitragszeiten allerdings unberücksichtigt, denn es wird allein auf<br />

die <strong>der</strong> ersten Rente wegen Alters zugrunde liegenden Zeiten zurückgegriffen.<br />

Wird die Regelaltersrente als Teilrente bezogen, so führen die während dieses<br />

Teilrentenbezuges erworbenen Beitragszeiten bei späterem Vollrentenbezug sogar<br />

durch Gewährung eines „Rentenzuschlages“ zu einer noch höheren Rentensteigerung<br />

als Beitragszeiten, die während einer sonstigen Altersteilrente erworben<br />

worden sind.<br />

Auch die nach dem bis zum 31.<strong>12</strong>.1991 geltenden Recht des Angestelltenversicherungsgesetzes<br />

(AVG) bewilligten Altersruhegel<strong>der</strong> können auf Antrag des<br />

<strong>Rentner</strong>s als Teilrente gezahlt werden. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für die<br />

<strong>Rentner</strong>, die vor dem 02.<strong>12</strong>.1926 geboren worden sind. Sie können ihr Altersruhegeld<br />

weiterhin nur in voller Höhe erhalten.<br />

4.3 Welche Teilrenten gibt es?<br />

Bei <strong>der</strong> Beantragung <strong>der</strong> Altersrente als Teilrente kann zwischen verschiedenen<br />

Teilrenten gewählt werden. Die Teilrente beträgt:<br />

■ 1 / 3 <strong>der</strong> Vollrente o<strong>der</strong><br />

■ 1 / 2 <strong>der</strong> Vollrente o<strong>der</strong><br />

■ 2 / 3 <strong>der</strong> Vollrente<br />

Die jeweilige Teilrente errechnet sich aus <strong>der</strong> dem Versicherten zustehenden<br />

Alter<strong>sv</strong>ollrente und richtet sich damit in erster Linie nach dem individuellen<br />

Lebensarbeitsentgelt des Versicherten. Hat ein Versicherter z.B. in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

eine Gesamtversicherungszeit von 45 Jahren zurückgelegt und stets<br />

genauso viel verdient wie durchschnittlich alle Versicherten <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

so würde er ab 01.07.2002 eine monatliche Alter<strong>sv</strong>ollrente in<br />

Höhe von 1.163,70 Euro erhalten. Für diesen Versicherten würden sich dann folgende<br />

Teilrentenbeträge ergeben:<br />

■ 1 / 3-Teilrente = 387,90 EUR mtl.<br />

■ 1 / 2 -Teilrente = 581,85 EUR mtl.<br />

■ 2 / 3 -Teilrente = 775,80 EUR mtl.<br />

Da von <strong>der</strong> jeweiligen Teilrentenart die Höhe des zulässigen Hinzuverdienstes abhängig<br />

ist, wird das die ausschlaggebende Überlegung für die Wahl <strong>der</strong> Teilrentenart<br />

sein (vgl. hierzu Kapitel 5).<br />

Inanspruchnahme <strong>der</strong> Altersrenten als Vollrenten o<strong>der</strong> als Teilrenten<br />

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