12 Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - sv-beratung
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Unfallrente aufgrund eines Körperschadens von 662 / 3 vom Hun<strong>der</strong>t, Kriegsbeschädigtenrente<br />
aus den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n, entsprechende Renten aus<br />
einem Son<strong>der</strong>versorgungssystem o<strong>der</strong> eine berufsbezogene Zuwendung an<br />
Ballettmitglie<strong>der</strong> in staatlichen Einrichtungen bezogen haben.<br />
Anrechnungszeiten nach <strong>der</strong> vorgenannten Nummer 1 liegen vor Vollendung des<br />
17. und nach Vollendung des 25. Lebensjahres nur vor, wenn dadurch eine versicherte<br />
Beschäftigung o<strong>der</strong> Tätigkeit unterbrochen ist.<br />
Für Zeiten nach den vorgenannten Nummern 2 und 3 gelten die Vorschriften<br />
über Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit.<br />
Zeiten des Fernstudiums o<strong>der</strong> des Abendunterrichts in <strong>der</strong> Zeit vor dem<br />
01.07.1990 sind nicht Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung, wenn<br />
das Fernstudium o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abendunterricht neben einer versicherungspflichtigen<br />
Beschäftigung o<strong>der</strong> Tätigkeit ausgeübt worden ist.<br />
Anstelle von Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft o<strong>der</strong> Mutterschaft<br />
vor dem 01.07.1990 werden pauschal Anrechnungszeiten für Ausfalltage<br />
ermittelt, wenn im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Arbeitsausfalltage<br />
als Summe eingetragen sind. Dazu ist die im Ausweis eingetragene Anzahl<br />
<strong>der</strong> Arbeitsausfalltage mit <strong>der</strong> Zahl 7 zu vervielfältigen, durch die Zahl 5 zu teilen<br />
und dem Ende <strong>der</strong> für das jeweilige Kalen<strong>der</strong>jahr bescheinigten Beschäftigung<br />
o<strong>der</strong> selbständigen Tätigkeit als Anrechnungszeit lückenlos zuzuordnen,<br />
wobei Zeiten vor dem 01.01.1984 nur berücksichtigt werden, wenn nach <strong>der</strong> Zuordnung<br />
mindestens ein Kalen<strong>der</strong>monat belegt ist. Insoweit ersetzen sie die für<br />
diese Zeit bescheinigten Pflichtbeitragszeiten; dies gilt nicht für die Feststellung<br />
von Pflichtbeitragszeiten für einen Anspruch auf Rente.<br />
Ausnahmen für Verfolgte im Sinne des § 1 des Beruflichen<br />
Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG):<br />
Ist eine Schul-, Fachschul- o<strong>der</strong> Hochschulausbildung aus Verfolgungsgründen unterbrochen,<br />
jedoch später wie<strong>der</strong> aufgenommen und abgeschlossen o<strong>der</strong> eine<br />
neue Ausbildung begonnen und abgeschlossen worden, so sind die Ausbildungszeiten<br />
bis zum Doppelten <strong>der</strong> allgemein geltenden Höchstdauer als Anrechnungszeiten<br />
anzuerkennen.<br />
Pauschale Anrechnungszeit<br />
Ohne Prüfung von Voraussetzungen wird für Zeiten vor dem 01.01.1957 eine<br />
pauschale Anrechnungszeit angerechnet, wenn nicht längere Anrechnungszeiten<br />
nachgewiesen werden.<br />
14.3 Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten<br />
Renten an Versicherte<br />
Müttern und Vätern, die nach dem 31.<strong>12</strong>.1920 o<strong>der</strong> - sofern sie am 18.05.1990<br />
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n hatten - nach dem