12 Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - sv-beratung
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Wird die weggefallene Altersrente zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt,<br />
prüft <strong>der</strong> Versicherungsträger, ob - abgestellt auf den sich ergebenden neuen<br />
Beginn <strong>der</strong> Altersrente - alle erfor<strong>der</strong>lichen Anspruch<strong>sv</strong>oraussetzungen (vgl.<br />
hierzu Kapitel 3) - wie<strong>der</strong> - gegeben sind.<br />
7 Rentenantrag<br />
7.1 Altersrenten nur nach vorherigem Antrag<br />
Renten an Versicherte<br />
Die Versicherten müssen, wenn sie eine Rente erhalten wollen, selbst einen Antrag<br />
stellen o<strong>der</strong> jemanden damit beauftragen.<br />
Antragsberechtigt sind<br />
Versicherte, Bevollmächtigte und Betreuer.<br />
Bevor Sie Ihren Rentenantrag bei <strong>der</strong> BfA einreichen, sollten Sie sich davon überzeugen,<br />
ob die BfA auch wirklich für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig ist.<br />
Sie können sich dadurch unter Umständen Verzögerungen ersparen, die entstehen,<br />
wenn die BfA Ihren Antrag an einen an<strong>der</strong>en Versicherungsträger weiterleiten<br />
muss.<br />
Die BfA ist für die Bearbeitung des Antrags regelmäßig zuständig, wenn <strong>der</strong> letzte<br />
Pflichtbeitrag (bzw. letzte freiwillige Beitrag) zur Angestelltenversicherung gezahlt<br />
worden ist.<br />
Hat <strong>der</strong> Versicherte jedoch irgendwann Beitragszeiten als seemännischer Angestellter<br />
o<strong>der</strong> Arbeiter zurückgelegt, so ist - trotz des letzten Beitrags zur Angestelltenversicherung<br />
- die Seekasse in Hamburg für die Bearbeitung des Antrags<br />
zuständig.<br />
Hat <strong>der</strong> Versicherte zuletzt Beitragszeiten als Angestellter aufgrund einer Beschäftigung<br />
bei <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG (früher Deutsche Bundesbahn bzw.<br />
Reichsbahn) zurückgelegt, so ist <strong>der</strong> Antrag - trotz des letzten Beitrags zur Angestelltenversicherung<br />
- bei <strong>der</strong> örtlich zuständigen Bezirksleitung <strong>der</strong> Bahnversicherungsanstalt<br />
(früher Bundesbahn-Versicherungsanstalt) zu stellen.<br />
Die örtlich zuständige Lande<strong>sv</strong>ersicherungsanstalt ist regelmäßig für die Bearbeitung<br />
des Antrags zuständig, wenn <strong>der</strong> letzte Pflichtbeitrag (bzw. letzte freiwillige<br />
Beitrag) zur Arbeiterrentenversicherung gezahlt worden ist.<br />
Die örtliche Verwaltungsstelle <strong>der</strong> Bundesknappschaft ist für die Bearbeitung des<br />
Antrags zuständig, wenn irgendwann ein Beitrag aufgrund einer Beschäftigung<br />
zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist.