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12 Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - sv-beratung

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28<br />

Wird die weggefallene Altersrente zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt,<br />

prüft <strong>der</strong> Versicherungsträger, ob - abgestellt auf den sich ergebenden neuen<br />

Beginn <strong>der</strong> Altersrente - alle erfor<strong>der</strong>lichen Anspruch<strong>sv</strong>oraussetzungen (vgl.<br />

hierzu Kapitel 3) - wie<strong>der</strong> - gegeben sind.<br />

7 Rentenantrag<br />

7.1 Altersrenten nur nach vorherigem Antrag<br />

Renten an Versicherte<br />

Die Versicherten müssen, wenn sie eine Rente erhalten wollen, selbst einen Antrag<br />

stellen o<strong>der</strong> jemanden damit beauftragen.<br />

Antragsberechtigt sind<br />

Versicherte, Bevollmächtigte und Betreuer.<br />

Bevor Sie Ihren Rentenantrag bei <strong>der</strong> BfA einreichen, sollten Sie sich davon überzeugen,<br />

ob die BfA auch wirklich für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig ist.<br />

Sie können sich dadurch unter Umständen Verzögerungen ersparen, die entstehen,<br />

wenn die BfA Ihren Antrag an einen an<strong>der</strong>en Versicherungsträger weiterleiten<br />

muss.<br />

Die BfA ist für die Bearbeitung des Antrags regelmäßig zuständig, wenn <strong>der</strong> letzte<br />

Pflichtbeitrag (bzw. letzte freiwillige Beitrag) zur Angestelltenversicherung gezahlt<br />

worden ist.<br />

Hat <strong>der</strong> Versicherte jedoch irgendwann Beitragszeiten als seemännischer Angestellter<br />

o<strong>der</strong> Arbeiter zurückgelegt, so ist - trotz des letzten Beitrags zur Angestelltenversicherung<br />

- die Seekasse in Hamburg für die Bearbeitung des Antrags<br />

zuständig.<br />

Hat <strong>der</strong> Versicherte zuletzt Beitragszeiten als Angestellter aufgrund einer Beschäftigung<br />

bei <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG (früher Deutsche Bundesbahn bzw.<br />

Reichsbahn) zurückgelegt, so ist <strong>der</strong> Antrag - trotz des letzten Beitrags zur Angestelltenversicherung<br />

- bei <strong>der</strong> örtlich zuständigen Bezirksleitung <strong>der</strong> Bahnversicherungsanstalt<br />

(früher Bundesbahn-Versicherungsanstalt) zu stellen.<br />

Die örtlich zuständige Lande<strong>sv</strong>ersicherungsanstalt ist regelmäßig für die Bearbeitung<br />

des Antrags zuständig, wenn <strong>der</strong> letzte Pflichtbeitrag (bzw. letzte freiwillige<br />

Beitrag) zur Arbeiterrentenversicherung gezahlt worden ist.<br />

Die örtliche Verwaltungsstelle <strong>der</strong> Bundesknappschaft ist für die Bearbeitung des<br />

Antrags zuständig, wenn irgendwann ein Beitrag aufgrund einer Beschäftigung<br />

zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist.

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