12 Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - sv-beratung
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5.5 Auswirkungen bei Än<strong>der</strong>ung des Hinzuverdienstes<br />
Renten an Versicherte<br />
Wird die für die jeweils bezogene Teilrente zulässige Hinzuverdienstgrenze überschritten,<br />
geht <strong>der</strong> Anspruch auf Altersrente nicht in jedem Fall verloren. Der Rentenversicherungsträger<br />
prüft dann stets, ob gegebenenfalls die für die nächstniedrigere<br />
Teilrente zulässige höhere Hinzuverdienstgrenze eingehalten ist. Ein<br />
Wechsel zwischen verschiedenen Teilrenten bzw. von <strong>der</strong> Teilrente auch wie<strong>der</strong><br />
zur Vollrente ist somit möglich. Der Anspruch auf die Altersrente entfällt erst in<br />
vollem Umfang, wenn <strong>der</strong> vom <strong>Rentner</strong> erzielte Verdienst auch die für die niedrigste<br />
Teilrente ( 1 / 3-Teilrente) maßgebende Hinzuverdienstgrenze überschreitet.<br />
Die nächstniedrigere Teilrente wird immer vom Beginn des Monats an geleistet,<br />
in dem das höhere Einkommen bezogen wird.<br />
Beispiel<br />
Der Versicherte bezieht eine 1 / 2-Teilrente.<br />
Er verdient in <strong>der</strong> Zeit vom 01.07. bis 31.10.2002 monatlich 1.000,00 EUR und<br />
in <strong>der</strong> Zeit ab 01.11.2002 monatlich 1.300,00 EUR. Seine individuelle Hinzuverdienstgrenze<br />
für die 1 / 2-Teilrente beträgt 1.101,38 EUR monatlich, für die<br />
1 /3-Teilrente 1.466,40 EUR monatlich.<br />
Der Anspruch auf die 1 / 2-Teilrente entfällt mit dem 31.10.2002, weil das Einkommen<br />
ab November 2002 die für die 1 / 2-Teilrente zulässige Hinzuverdienstgrenze<br />
überschreitet. Die nächstniedrigere Teilrente ( 1 / 3-Teilrente) wird<br />
ab 01.11.2002 gezahlt, also vom Monat an, in dem das höhere Einkommen<br />
erstmalig bezogen wurde.<br />
Wird wie<strong>der</strong> weniger verdient und wird dadurch die Hinzuverdienstgrenze für<br />
eine höhere Teilrente bzw. die Vollrente eingehalten, muss die Zahlung <strong>der</strong><br />
höheren Teilrente bzw. <strong>der</strong> Vollrente beantragt werden. Sie wird dann von dem<br />
Monat an gezahlt, in dem <strong>der</strong> <strong>Rentner</strong> weniger verdient hat. Voraussetzung ist<br />
aber, dass <strong>der</strong> entsprechende Antrag innerhalb von 3 Kalen<strong>der</strong>monaten nach<br />
dem Monat gestellt wird, in dem die Voraussetzung für die höhere Teilrente bzw.<br />
Vollrente wie<strong>der</strong> erfüllt sind. An<strong>der</strong>enfalls kann die höhere Teilrente bzw. Vollrente<br />
erst vom Antragsmonat an gezahlt werden.<br />
Beispiel<br />
Der Versicherte aus dem letzten Beispiel verdient ab 01.<strong>12</strong>.2002 wie<strong>der</strong> monatlich<br />
1.000,00 EUR. Ab 01.<strong>12</strong>.2002 steht ihm wie<strong>der</strong> die 1 / 2-Teilrente zu,<br />
sofern die höhere Teilrente bis zum 28.02.2003 beantragt wird. An<strong>der</strong>enfalls<br />
steht ihm die1 / 2-Teilrente erst wie<strong>der</strong> ab Antragsmonat zu.