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12 Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - sv-beratung

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26<br />

5.5 Auswirkungen bei Än<strong>der</strong>ung des Hinzuverdienstes<br />

Renten an Versicherte<br />

Wird die für die jeweils bezogene Teilrente zulässige Hinzuverdienstgrenze überschritten,<br />

geht <strong>der</strong> Anspruch auf Altersrente nicht in jedem Fall verloren. Der Rentenversicherungsträger<br />

prüft dann stets, ob gegebenenfalls die für die nächstniedrigere<br />

Teilrente zulässige höhere Hinzuverdienstgrenze eingehalten ist. Ein<br />

Wechsel zwischen verschiedenen Teilrenten bzw. von <strong>der</strong> Teilrente auch wie<strong>der</strong><br />

zur Vollrente ist somit möglich. Der Anspruch auf die Altersrente entfällt erst in<br />

vollem Umfang, wenn <strong>der</strong> vom <strong>Rentner</strong> erzielte Verdienst auch die für die niedrigste<br />

Teilrente ( 1 / 3-Teilrente) maßgebende Hinzuverdienstgrenze überschreitet.<br />

Die nächstniedrigere Teilrente wird immer vom Beginn des Monats an geleistet,<br />

in dem das höhere Einkommen bezogen wird.<br />

Beispiel<br />

Der Versicherte bezieht eine 1 / 2-Teilrente.<br />

Er verdient in <strong>der</strong> Zeit vom 01.07. bis 31.10.2002 monatlich 1.000,00 EUR und<br />

in <strong>der</strong> Zeit ab 01.11.2002 monatlich 1.300,00 EUR. Seine individuelle Hinzuverdienstgrenze<br />

für die 1 / 2-Teilrente beträgt 1.101,38 EUR monatlich, für die<br />

1 /3-Teilrente 1.466,40 EUR monatlich.<br />

Der Anspruch auf die 1 / 2-Teilrente entfällt mit dem 31.10.2002, weil das Einkommen<br />

ab November 2002 die für die 1 / 2-Teilrente zulässige Hinzuverdienstgrenze<br />

überschreitet. Die nächstniedrigere Teilrente ( 1 / 3-Teilrente) wird<br />

ab 01.11.2002 gezahlt, also vom Monat an, in dem das höhere Einkommen<br />

erstmalig bezogen wurde.<br />

Wird wie<strong>der</strong> weniger verdient und wird dadurch die Hinzuverdienstgrenze für<br />

eine höhere Teilrente bzw. die Vollrente eingehalten, muss die Zahlung <strong>der</strong><br />

höheren Teilrente bzw. <strong>der</strong> Vollrente beantragt werden. Sie wird dann von dem<br />

Monat an gezahlt, in dem <strong>der</strong> <strong>Rentner</strong> weniger verdient hat. Voraussetzung ist<br />

aber, dass <strong>der</strong> entsprechende Antrag innerhalb von 3 Kalen<strong>der</strong>monaten nach<br />

dem Monat gestellt wird, in dem die Voraussetzung für die höhere Teilrente bzw.<br />

Vollrente wie<strong>der</strong> erfüllt sind. An<strong>der</strong>enfalls kann die höhere Teilrente bzw. Vollrente<br />

erst vom Antragsmonat an gezahlt werden.<br />

Beispiel<br />

Der Versicherte aus dem letzten Beispiel verdient ab 01.<strong>12</strong>.2002 wie<strong>der</strong> monatlich<br />

1.000,00 EUR. Ab 01.<strong>12</strong>.2002 steht ihm wie<strong>der</strong> die 1 / 2-Teilrente zu,<br />

sofern die höhere Teilrente bis zum 28.02.2003 beantragt wird. An<strong>der</strong>enfalls<br />

steht ihm die1 / 2-Teilrente erst wie<strong>der</strong> ab Antragsmonat zu.

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