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12 Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - sv-beratung

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Der 1 / 3-Teilrentner dürfte also - abgestellt auf das Beispiel des Durchschnitt<strong>sv</strong>erdieners<br />

und <strong>der</strong> für ihn ab 01.07.2002 errechneten Hinzuverdienstgrenze bei einem<br />

Einkommen aus den alten Bundeslän<strong>der</strong>n - aufgrund von „Son<strong>der</strong>zahlungen“<br />

in 2 Monaten bis zu 3.615,22 EUR und in den übrigen 10 Monaten eines<br />

Kalen<strong>der</strong>jahres bis zu 1.807,61 EUR hinzuverdienen. Än<strong>der</strong>t sich die Hinzuverdienstgrenze<br />

durch die regelmäßige Anpassung zum 01.07. eines Kalen<strong>der</strong>jahres,<br />

ist sie von diesem Zeitpunkt an in <strong>der</strong> neuen Höhe zu beachten.<br />

Beispiel<br />

Der Versicherte bezieht eine 1 / 2-Teilrente. Seine individuelle Hinzuverdienstgrenze<br />

beträgt bis zum 30.06.2002 = 1.100,00 EUR monatlich, ab 01.07.2002<br />

= 1,115,00 EUR monatlich. Für den <strong>Rentner</strong> ergeben sich aufgrund von "Son<strong>der</strong>zahlungen"<br />

folgende Möglichkeiten zum unschädlichen Überschreiten <strong>der</strong><br />

Hinzuverdienstgrenze:<br />

■ vom 01. 01. bis 30. 06. 2002 in 2 Monaten bis zu 2.200,– EUR<br />

o<strong>der</strong><br />

■ vom 01. 01. bis 30. 06. 2002 in einem Monat bis zu 2.200,– EUR<br />

und<br />

vom 01. 07. bis 31.<strong>12</strong>. 2002 in einem weiteren<br />

Monat bis zu 2.230,– EUR<br />

o<strong>der</strong><br />

■ vom 01. 07. bis 31.<strong>12</strong>. 2002 in 2 Monaten bis zu 2.230,– EUR<br />

In den jeweils verbleibenden 10 Monaten des Kalen<strong>der</strong>jahres darf bis zu<br />

1.100,00 EUR bzw. 1.115,00 EUR hinzuverdient werden.<br />

Die Grundsätze zur Hinzuverdienstregelung bei Altersteilrenten gelten auch für<br />

Selbständige; mit Ausnahme des Überschreitens bis zum Doppelten <strong>der</strong> für einen<br />

Monat geltenden Hinzuverdienstgrenze. Auch <strong>der</strong> Selbständige muss mit seinem<br />

Arbeitseinkommen die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen beachten.<br />

Die Einkünfte aus mehreren Beschäftigungen und selbständigen Tätigkeiten werden<br />

bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Hinzuverdienstgrenzen zusammengerechnet.<br />

Für Rentenbezieher, <strong>der</strong>en Altersrente vor dem 01.01.2000 begonnen hat, gilt die<br />

bisherige Regelung weiter, wonach das zweimalige Überschreiten um nochmals<br />

einen Betrag bis zur Höhe <strong>der</strong> Hinzuverdienstgrenze im Laufe eines Jahres seit<br />

Rentenbeginn (sog. Rentenjahr) zulässig ist; also z.B. im Zeitraum von April eines<br />

Jahres bis einschließlich März des Folgejahres, wenn die Rente am 01.04.1999<br />

begonnen hat. Zudem gelten von den vorstehend genannten Hinzuverdienstgrenzen<br />

geringfügig abweichende Grenzwerte.<br />

25<br />

Altersrente und Hinzuverdienst

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