12 Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - sv-beratung
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<strong>12</strong>.5 Näheres zur <strong>KVdR</strong> und zur Pflegeversicherung<br />
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt <strong>der</strong> BfA über die <strong>Krankenversicherung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Rentner</strong> (<strong>KVdR</strong>) und Pflegeversicherung, das Ihnen kostenlos zur Verfügung<br />
steht o<strong>der</strong> bei Ihrer Krankenkasse.<br />
Wird eine Beratung zur <strong>KVdR</strong> gewünscht, so ist hierfür die Krankenkasse zuständig.<br />
13 Werden von <strong>der</strong> BfA Renten im<br />
Voraus berechnet?<br />
An die BfA wird immer wie<strong>der</strong> die Bitte herangetragen, die Höhe einer Rente<br />
schon vor Vollendung des für die Altersrenten maßgebenden Lebensalters zu berechnen.<br />
Mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen werden bei <strong>der</strong> BfA die persönlichen<br />
Daten und rechtserheblichen Zeiten (z.B. Beitrags- und Ersatzzeiten) <strong>der</strong> Versicherten<br />
maschinell gespeichert, damit sie sich je<strong>der</strong>zeit wie<strong>der</strong> abrufen und verwerten<br />
lassen. Bei <strong>der</strong> Kontenklärung hat <strong>der</strong> Versicherte mitzuwirken. Auskünfte<br />
über die Höhe <strong>der</strong> bereits erworbenen Anwartschaften kann regelmäßig Versicherten,<br />
die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erteilt werden.<br />
Versicherten, die<br />
■ das 54. Lebensjahr vollendet haben,<br />
■ eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch nehmen wollen und<br />
■ die wartezeitrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen bezogen auf den<br />
beabsichtigten Rentenbeginn <strong>der</strong> vorzeitigen Altersrente erfüllen können,<br />
wird auf Antrag mitgeteilt, in welcher Höhe eine Beitragszahlung erfor<strong>der</strong>lich ist,<br />
um die Rentenmin<strong>der</strong>ung durch die vorzeitige Inanspruchnahme <strong>der</strong> Altersrente<br />
auszugleichen. Näheres hierzu können Sie <strong>der</strong> BfA-Information „Anhebung <strong>der</strong><br />
Altersgrenzen“ entnehmen.<br />
14 Anhang<br />
14.1 Beitrags- und Beschäftigungszeiten<br />
Als Beitragszeiten sind für die Erfüllung <strong>der</strong> Wartezeit die zur Rentenversicherung<br />
<strong>der</strong> Angestellten, zur Rentenversicherung <strong>der</strong> Arbeiter und zur knappschaftlichen<br />
Rentenversicherung gezahlten Beiträge zu berücksichtigen.<br />
39<br />
Anhang