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Jauchzet dem Herrn, alle Welt, dienet dem Herrn mit Freuden ...

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Aus <strong>dem</strong> Arbeitsrecht<br />

Redaktionelle Änderungen in der Küsterordnung:<br />

Vkm-rwl fordert die Übernahme der Abschlüsse aus <strong>dem</strong> öffentlichen<br />

Dienst für die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie.<br />

Die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission hatte in ihrer<br />

Sitzung am 31.Januar 2008 redaktionelle Änderungen in der Küsterordnung zu<br />

behandeln, die sich aus der Neufassung des BAT-KF ergeben haben. Die Behandlung des<br />

Tagesordnungspunktes wurde nach Anfragen zu den enthaltenen Arbeitszeitregelungen<br />

ausgesetzt <strong>mit</strong> der Bitte, eine ganz neu formulierte Ordnung vorzulegen, die unter anderem<br />

geschlechtergerecht formuliert ist.<br />

Die evangelische Küstervereinigung Westfalen-Lippe ist dabei, gemeinsam <strong>mit</strong> der<br />

Arbeitsgemeinschaft Rheinischer Küsterinnen und Küster, diese Aufgabe zu bearbeiten<br />

und schlägt dabei vor, auch wieder eine finanzielle Anerkennung des Küsterlehrganges in<br />

den Entgeltgruppenplan aufzunehmen, so wie er im alten Recht enthalten war. Ob dies aber<br />

im völlig neu gestalteten BAT-KF möglich sein wird, ist noch offen.<br />

Vkm-rwl fordert die Übernahme der Abschlüsse aus <strong>dem</strong> öffentlichen Dienst für die<br />

Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie.<br />

Nach<strong>dem</strong> bekannt ist, welche Veränderungen im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes<br />

stattfinden, wird der vkm-rwl unverzüglich die entsprechenden Anträge erarbeiten und die<br />

Angleichung des Rechtes für <strong>alle</strong> Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie in der Rheinisch-<br />

Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission beantragen. Dazu gehört neben<br />

den Entgelterhöhungen auch eine Arbeitszeiterhöhung auf 39 Stunden, wie sie für die<br />

meisten Kollegen im öffentlichen Dienst ab Juli 2008 zum Tragen kommt, <strong>mit</strong> Ausnahme der<br />

Beschäftigten in Krankenhäusern. Hier ist <strong>alle</strong>rdings auch eine zunächst geringere Erhöhung<br />

der Vergütungen vorgesehen.<br />

Nach den Diskussionen in der letzten Sitzung der Kommission erwartet der vkm-rwl aber<br />

heftigen Widerstand von Seiten der Arbeitgeberseite, die im Moment nicht müde wird, <strong>mit</strong><br />

<strong>dem</strong> Argument, dass „die Diakonie“ keine finanzielle Belastung verkraften könne, jegliche<br />

Veränderung zu Gunsten der Mitarbeitenden blockiert.<br />

Da aber auch die Betroffenen kirchlichen und diakonischen Mitarbeitenden endlich an<br />

der Entwicklung der Einkommen teilhaben müssen, wird die Arbeitnehmerseite <strong>alle</strong> erforderlichen<br />

Schritte unternehmen, die im Arbeitsrechtsregelungsgesetz vorgesehen sind, um<br />

weiter insbesondere die Entgelttabellen aus <strong>dem</strong> öffentlichen Dienst für den Bereich Kirche<br />

und Diakonie in RWL anwenden zu können.<br />

Klaus Riedel<br />

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