01.12.2012 Aufrufe

Geschäftsverteilungsplan - Finanzgericht Baden-Württemberg

Geschäftsverteilungsplan - Finanzgericht Baden-Württemberg

Geschäftsverteilungsplan - Finanzgericht Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3. Senat<br />

- 19 -<br />

Vorsitzender: Vorsitzender Richter am <strong>Finanzgericht</strong> Müller<br />

regelmäßige Vertreterin: Richterin am <strong>Finanzgericht</strong> Himmelsbach<br />

weitere Mitglieder: Richter am <strong>Finanzgericht</strong> Treiber<br />

Zuständigkeitsbereich:<br />

Richter Dr. Adam<br />

1. Der Senat ist zuständig für eingehende Streitsachen, in denen eines der folgenden<br />

Finanzämter Beteiligter ist:<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Freiburg-Land<br />

Freiburg-Stadt<br />

Konstanz<br />

Lörrach<br />

Tuttlingen<br />

wegen<br />

Einkommensteuer,<br />

Eigenheimzulage,<br />

einheitliche und (oder) gesonderte Feststellung der Einkünfte,<br />

Gewerbesteuer,<br />

Lohnsteuer,<br />

Einheitsbewertung des Betriebsvermögens,<br />

gesonderte Feststellungen nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 BewG,<br />

Vermögensteuer<br />

für natürliche Personen, Personengesellschaften und Gemeinschaften<br />

2. Der Senat ist zuständig für eingehende Streitsachen aus dem Bezirk des Regierungspräsidiums<br />

Freiburg zuzüglich der Bezirke der Finanzämter <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, Rastatt<br />

und Überlingen<br />

wegen<br />

a) Körperschaftsteuer<br />

b) Gewerbesteuer,<br />

Lohnsteuer,<br />

Einheitsbewertung des Betriebsvermögens,<br />

gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG,<br />

Vermögensteuer,<br />

Feststellung des gemeinen Werts der Anteile (auch nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />

3 BewG)<br />

für Körperschaften<br />

c) Haftung hinsichtlich der Nr. 2 a) und b)<br />

d) Einheitsbewertung des Grundvermögens,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!