Geschäftsverteilungsplan - Finanzgericht Baden-Württemberg
Geschäftsverteilungsplan - Finanzgericht Baden-Württemberg
Geschäftsverteilungsplan - Finanzgericht Baden-Württemberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
11. Senat<br />
- 21 -<br />
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am <strong>Finanzgericht</strong> Stolz<br />
regelmäßiger Vertreter: Richter am <strong>Finanzgericht</strong> Merz<br />
weiteres Mitglied: Richterin am <strong>Finanzgericht</strong> Freifrau Marschall von<br />
Zuständigkeitsbereich:<br />
Bieberstein-Messerschmidt<br />
1. Der Senat ist zuständig für eingehende Streitsachen, in denen eines der folgenden<br />
Finanzämter Beteiligter ist:<br />
Emmendingen<br />
Singen<br />
wegen<br />
Einkommensteuer,<br />
Eigenheimzulage,<br />
einheitliche und (oder) gesonderte Feststellung der Einkünfte,<br />
Gewerbesteuer,<br />
Lohnsteuer,<br />
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens,<br />
gesonderte Feststellungen nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 BewG,<br />
Vermögensteuer<br />
für natürliche Personen, Personengesellschaften und Gemeinschaften<br />
2. Der Senat ist zuständig<br />
a) für eingehende Streitsachen, in denen das beteiligte Finanzamt im Bezirk des Regierungspräsidiums<br />
Freiburg liegt<br />
wegen Erbschaft- und Schenkungsteuer,<br />
b) für die mit Ablauf des 31. Dezember 2009 beim 2. Senat anhängigen Streitsachen<br />
wegen Erbschaft- und Schenkungsteuer – einschließlich der ruhenden, ausgesetzten<br />
und unterbrochenen Verfahren. Ausgenommen sind davon die Verfahren, in denen<br />
mit Ablauf des 27. November 2009 bereits zu einem Gerichtstermin geladen wurde.<br />
3. Der Senat ist zuständig für eingehende Streitsachen aus dem gesamten Gerichtsbe-<br />
zirk<br />
wegen<br />
a) Zoll-, Verbrauchsteuer- und Finanzmonopolsachen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 FGO)<br />
sowie Marktordnungssachen<br />
aa) Zölle einschließlich Zolltarif, sonstige Einfuhr- und Ausfuhrabgaben,<br />
zugehörige Erstattungen und Subventionen,<br />
bb) bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern,