Geschäftsverteilungsplan - Finanzgericht Baden-Württemberg
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14. Senat<br />
- 23 -<br />
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am <strong>Finanzgericht</strong> Körner<br />
regelmäßige Vertreterin: Richterin am <strong>Finanzgericht</strong> Dr. Reuss<br />
weiteres Mitglied: Richterin am <strong>Finanzgericht</strong> Dr. Niklaus<br />
Zuständigkeitsbereich:<br />
1. Der Senat ist zuständig für eingehende Streitsachen, in denen eines der folgenden<br />
Finanzämter Beteiligter ist:<br />
Villingen-Schwenningen<br />
Waldshut-Tiengen<br />
wegen<br />
Einkommensteuer,<br />
Eigenheimzulage,<br />
einheitliche und (oder) gesonderte Feststellung der Einkünfte,<br />
Gewerbesteuer,<br />
Lohnsteuer,<br />
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens,<br />
gesonderte Feststellungen nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 BewG,<br />
Vermögensteuer<br />
für natürliche Personen, Personengesellschaften und Gemeinschaften<br />
2. Der Senat ist zuständig für eingehende Streitsachen aus dem Bezirk des Regierungspräsidiums<br />
Freiburg zuzüglich der Bezirke der Finanzämter <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, Rastatt<br />
und Überlingen<br />
wegen<br />
Umsatzsteuer<br />
3. Der Senat ist zuständig für Kindergeld nach gesondertem Abschnitt des <strong>Geschäftsverteilungsplan</strong>s.