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Geschäftsverteilungsplan - Finanzgericht Baden-Württemberg

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14. Senat<br />

- 23 -<br />

Vorsitzender: Vorsitzender Richter am <strong>Finanzgericht</strong> Körner<br />

regelmäßige Vertreterin: Richterin am <strong>Finanzgericht</strong> Dr. Reuss<br />

weiteres Mitglied: Richterin am <strong>Finanzgericht</strong> Dr. Niklaus<br />

Zuständigkeitsbereich:<br />

1. Der Senat ist zuständig für eingehende Streitsachen, in denen eines der folgenden<br />

Finanzämter Beteiligter ist:<br />

Villingen-Schwenningen<br />

Waldshut-Tiengen<br />

wegen<br />

Einkommensteuer,<br />

Eigenheimzulage,<br />

einheitliche und (oder) gesonderte Feststellung der Einkünfte,<br />

Gewerbesteuer,<br />

Lohnsteuer,<br />

Einheitsbewertung des Betriebsvermögens,<br />

gesonderte Feststellungen nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 BewG,<br />

Vermögensteuer<br />

für natürliche Personen, Personengesellschaften und Gemeinschaften<br />

2. Der Senat ist zuständig für eingehende Streitsachen aus dem Bezirk des Regierungspräsidiums<br />

Freiburg zuzüglich der Bezirke der Finanzämter <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, Rastatt<br />

und Überlingen<br />

wegen<br />

Umsatzsteuer<br />

3. Der Senat ist zuständig für Kindergeld nach gesondertem Abschnitt des <strong>Geschäftsverteilungsplan</strong>s.

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