Geschäftsverteilungsplan - Finanzgericht Baden-Württemberg
Geschäftsverteilungsplan - Finanzgericht Baden-Württemberg
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Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens,<br />
Einheitsbewertung der Betriebsgrundstücke und der Mineralgewinnungsrechte,<br />
Grundbesitzbewertung nach §§ 138 ff. BewG,<br />
Grundsteuer,<br />
Kraftfahrzeugsteuer,<br />
Investitionszulagen,<br />
Kirchensteuer (soweit eigene Rechtsfragen),<br />
e) Kapitalertragsteuer,<br />
Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen,<br />
Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen,<br />
Wohnungsbauprämien,<br />
Sparprämien,<br />
Arbeitnehmersparzulage (soweit eigene Rechtsfragen)<br />
f) Rechtshilfeersuchen und Beschlüsse in Vernehmungssachen nach<br />
§ 158 Satz 2 FGO,<br />
Vernehmungen und Beeidigungen nach §§ 94, 96 Abs. 7 Satz 5 AO<br />
Zuständiger Richter: Vors. Richter am <strong>Finanzgericht</strong> Müller<br />
Vertreterin: Richterin am <strong>Finanzgericht</strong> Himmelsbach<br />
3. Der Senat ist zuständig für Kindergeld nach gesondertem Abschnitt des <strong>Geschäftsverteilungsplan</strong>s.