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Geschäftsverteilungsplan - Finanzgericht Baden-Württemberg

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Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens,<br />

Einheitsbewertung der Betriebsgrundstücke und der Mineralgewinnungsrechte,<br />

Grundbesitzbewertung nach §§ 138 ff. BewG,<br />

Grundsteuer,<br />

Kraftfahrzeugsteuer,<br />

Investitionszulagen,<br />

Kirchensteuer (soweit eigene Rechtsfragen),<br />

e) Kapitalertragsteuer,<br />

Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen,<br />

Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen,<br />

Wohnungsbauprämien,<br />

Sparprämien,<br />

Arbeitnehmersparzulage (soweit eigene Rechtsfragen)<br />

f) Rechtshilfeersuchen und Beschlüsse in Vernehmungssachen nach<br />

§ 158 Satz 2 FGO,<br />

Vernehmungen und Beeidigungen nach §§ 94, 96 Abs. 7 Satz 5 AO<br />

Zuständiger Richter: Vors. Richter am <strong>Finanzgericht</strong> Müller<br />

Vertreterin: Richterin am <strong>Finanzgericht</strong> Himmelsbach<br />

3. Der Senat ist zuständig für Kindergeld nach gesondertem Abschnitt des <strong>Geschäftsverteilungsplan</strong>s.

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