Vestisches Handwerk - Das Magazin der Kreishandwerkerschaft ...
Vestisches Handwerk - Das Magazin der Kreishandwerkerschaft ...
Vestisches Handwerk - Das Magazin der Kreishandwerkerschaft ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Schutz vor späteren Klagen<br />
Klagen gegen Kündigungen haben nur selten Erfolg<br />
Die nachträgliche Zulassung einer<br />
Kündigungsschutzklage wird nur in<br />
den seltensten Fällen bewilligt.<br />
Entlassen Sie einen Arbeitnehmer,<br />
hat er für eine Kündigungsschutzklage<br />
drei Wochen Zeit. Versäumt er<br />
die Frist, wirds eng: Ein Arbeitnehmer<br />
hatte am 24.6.2007 eine stationäre<br />
Suchttherapie angetreten. Am<br />
10.7.2007 wurde ihm vor Ort die<br />
Kündigung zum 31.1.2008 übergeben.<br />
Erst am 27.8.2007 erhob <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage<br />
und beantragte gleichzeitig die nachträgliche<br />
Klagezulassung: Er habe bei<br />
Übergabe des Kündigungsschreibens<br />
dessen Auswirkungen nicht überblickt.<br />
Aufgrund seines Gesundheitszustands<br />
habe er (zunächst) keine<br />
anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen<br />
können. Der Arbeitnehmer verlor. Eine<br />
nachträgliche Klagezulassung ist nach<br />
§ 5 KSchG nur möglich, wenn <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
trotz Anwendung <strong>der</strong> ihm<br />
Alkohol – ein Kündigungsgrund?<br />
Suchtkranke Arbeitnehmer im Betrieb<br />
Ihre Mitarbeiter sind rechtlich dazu<br />
verpflichtet, den Alkohol- und Drogenkonsum<br />
zu unterlassen, soweit<br />
dadurch die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt<br />
ist. Ein Verstoß dagegen<br />
kann eine verhaltensbedingte Kündigung<br />
rechtfertigen.<br />
Wichtig bei <strong>der</strong>artigen Kündigungen<br />
ist, dass Ihr Mitarbeiter nicht alkoholkrank<br />
ist, denn dann liegt eine<br />
medizinische Krankheit vor und eine<br />
Abmahnung o<strong>der</strong> verhaltensbedingte<br />
Kündigung scheidet in <strong>der</strong> Regel aus.<br />
Können Sie eine Alkoholabhängigkeit<br />
nicht ausschließen, sollten Sie in folgenden<br />
Schritten vorgehen:<br />
1. Personalgespräch führen:<br />
Erläutern Sie dem Arbeitnehmer die<br />
aufgetretenen Alkoholauffälligkeiten.<br />
2. Entziehungskur anbieten:<br />
Eine <strong>der</strong>artige Kündigung setzt voraus,<br />
dass Sie dem Arbeitnehmer zuvor<br />
die Möglichkeit einer Entziehungskur<br />
eingeräumt haben.<br />
Nr. 14 Juni 2009<br />
nach den Umständen zuzumutenden<br />
Sorgfalt an einer rechtzeitigen Klageerhebung<br />
gehin<strong>der</strong>t ist; dies war hier<br />
nicht <strong>der</strong> Fall (LAG Schleswig-Holstein,<br />
5.2.2008, 6 Ta 22/08). Nur wenn<br />
ein Arbeitnehmer stichhaltig darlegen<br />
kann, dass ihm eine Klageeinreichung<br />
quasi unmöglich war, müssen Sie als<br />
Arbeitgeber eine nachträgliche Klagezulassung<br />
fürchten.<br />
3. Vorsorglich abmahnen:<br />
Sofern keine alkoholbedingte Krankheit<br />
vorliegt, hat <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
den Alkoholmissbrauch zu verantworten.<br />
Deshalb sollten Sie vorsorglich<br />
eine Abmahnung aussprechen.<br />
Bei erneutem Alkoholmissbrauch<br />
können Sie eine Kündigung ausspre-<br />
Eine zu spät eingereichte<br />
Klage gegen die Kündigung<br />
hat nur selten Erfolg.<br />
chen. Sofern Sie eine Alkoholsucht<br />
nicht ausschließen können, sollten Sie<br />
einen Grund für die Kündigung noch<br />
nicht angeben. Erläutern Sie stattdessen<br />
detailliert den Sachverhalt.<br />
Weisen Sie darauf hin, dass Sie dem<br />
Mitarbeiter die Möglichkeit einer Entziehungskur<br />
angeboten haben.<br />
Recht und Finanzen<br />
Vorgestellt<br />
Petra Föhn ist Juristin bei <strong>der</strong><br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
Recklinghausen.<br />
KH-Rechtsabteilung<br />
Ass.jur. Petra Föhn<br />
Tel.: 0 23 61 / 48 03 21<br />
Bei suchtkranken Mitarbeitern<br />
sollten Kündigungen<br />
sorgfältig geplant werden.<br />
<strong>Vestisches</strong> <strong>Handwerk</strong> 23