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Der Experte - Institut für Gutachten

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hörige notwendige Aussenluftmengen)konkrete 6 Anforderungen.5Weiter ist auch das Mietrecht hervorzuheben.Gemäss Art.256 OR ist dervereinbarten Zeitpunkt in einem zumvorausgesetzten Gebrauch tauglichenZustand zu übergeben und indemselben zu erhalten. <strong>Der</strong> Mieterwiederum ist gemäss Art. 257 OR ver-bäude)sorgfältig zu gebrauchen undauf Hausbewohner und NachbarnRücksicht zu nehmen.Je nach Sachlage sind weitere Regelungenbetroffen, etwa die Bestimmungender Luftreinhaltung, etwawenn Abluft aus einem Industrie/Gewerbebetriebnicht wie gefordert überDach abgeführt wird und stattdessenin Wohnungen gelangt.Gemäss WHO-Information vom Januar2013 gilt: Über 80% der Bürger inden Ländern Europas sind einerSchwebstaubbelastung ausgesetzt,die oberhalb dessen liegt, was nachden Luftgüteleitlinien der WHO von2005 als unbedenklich gilt. Dadurchverringert sich die durchschnittlicheLebenserwartung um 8.6 Monate.Neu entdeckte gesundheitliche Auswirkungenvon Luftverschmutzungmachen grössere Anstrengungen zurReinhaltung der Luft in der EuropäischenUnion erforderlich. «Wir sindzuversichtlich, dass dieses neue Wissenletztendlich zu strengeren gesetzlichenVorschriften zur Reinhaltungder Luft führen wird, die demSchutz der Bürger in der EuropäischenRegion dienen.»entlang von gewissen Autobahnabschnitten»überschritten. Für gesundeRaumluft sind in der Schweiz wederdas Bundesamt <strong>für</strong> Gesundheit, Bundesamt<strong>für</strong> Umwelt, das SECO, nochdie Suva direkt zuständig. Politisch istdie Raumluft zu wenig brisant, sodassauch nicht rasch Klärungen/Vorgaben7 zu erwarten sind. Demgemässgehört es zur Sache des einzelnenBürgers und zum Stand der Technik.Um möglichen Klagen von Bewohnernvorzubeugen, nutzen wenige <strong>für</strong> gutes Innenraumklima 8 Auch sindeinigen Bauherren/Planern/Betreibern SVLW-Lufthygiene-Label 9 bekannt.<strong>Der</strong>Stand der Technik ist gemäss SIA 180,in Überarbeitung.Allgemein ist bekannt, dass sich dieMenschen bis zu 90 % in Räumenaufhalten. Mit der heute luftdichtenBauweise, verschiedensten Materialienund einer Verdichtung am Arbeitsplatzsind Lüftungsanlagenund deren einwandfreier Betriebeine Voraussetzung <strong>für</strong> gute Raumluft.Gesetze und Verordnungenausserhalb Arbeitsstätten fehlen.Bei Klagen ist aufgrund der Komplexitätein Nachweis schwierig undaufwendig zu erbringen. Grundsätzlichgilt: <strong>Der</strong> Eigentümer/Betreiberist Ansprechpartner und verantwortlich<strong>für</strong> den Nachweis. Wirstellen fest: Klagen zum Themameinbekannt. Handlungsbedarf istauf allen Stufen nötig.GeschäftsführerGeschäftsstelleMülibachstr. 248805 Richterswil078 907 88 79info@svlw.chwww.svlw.chIn der Schweiz schätzte das BUWAL im2005 jährlich 3700 Feinstaubtote undprognostizierte fast eine Halbierung bis2020. Gemäss neuesten Modellierungen(BAFU Feb. 2013) verbessert sichdie Luftqualität nicht wie ursprünglicherwartet. Eine weiter leicht abnehmendeTendenz wird erwartet. Trotzdemwerden die PM10-Grenzwerte auchnach 2020 in «grössten Städten und4Diese graphische Darstellung wurde von SVLW mit BAG, SECO,Suva erarbeitet5Dr. Ch. Monn, Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Artikel 16-18Raumklima-Lüftungsanlagen6Beispiel aus SIA 382/1 (in Vernehmlassung): RAL3: Raumluft mit mässigerLuftqualität <strong>für</strong> Aufenthalt von Personen in typischen Wohn- und Büroräumen;CO 2-Pegel 950 bis 1300 ppm*, Luftrate 22 bis 36 m3/h x Person.7Erste Interpellation von Frau Nationalrätin Ruth Humbel8http://www.s-cert.ch9http://svlw.ch/66-svlw-lufthygiene-label.html

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