01.12.2012 Aufrufe

Öffentliches Baurecht, TU Dresden

Öffentliches Baurecht, TU Dresden

Öffentliches Baurecht, TU Dresden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Öffentliches</strong> <strong>Baurecht</strong>, <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong><br />

Begriff Gebäude (§ 2 Abs. 2):<br />

- Gebäude sind:<br />

selbständig benutzbare, überdeckte bauliche<br />

Anlagen, die von Menschen betreten werden<br />

können u. geeignet oder bestimmt sind, dem<br />

Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu<br />

dienen<br />

19/113

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!