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Öffentliches Baurecht, TU Dresden

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<strong>Öffentliches</strong> <strong>Baurecht</strong>, <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong><br />

Mit der Baulast übernimmt der Grundstückseigentümer<br />

eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die sich nicht schon<br />

aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt, zu einem sein<br />

Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen.<br />

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