Öffentliches Baurecht, TU Dresden
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<strong>Öffentliches</strong> <strong>Baurecht</strong>, <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong><br />
Prüfungsreihenfolge<br />
1. ist ein Vorhaben verfahrensfrei (§ 61 Sächs.BO)<br />
Wenn nicht:<br />
2. unterliegt das Vorhaben einem der besonderen<br />
Verfahren (Bsp.: §§ 76, 77 SächsBO)<br />
Wenn nicht:<br />
3. Liegt ein Fall der Genehmigungsfreistellung vor (§ 62<br />
SächsBO) ?<br />
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