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Öffentliches Baurecht, TU Dresden

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<strong>Öffentliches</strong> <strong>Baurecht</strong>, <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong><br />

Prüfungsreihenfolge<br />

1. ist ein Vorhaben verfahrensfrei (§ 61 Sächs.BO)<br />

Wenn nicht:<br />

2. unterliegt das Vorhaben einem der besonderen<br />

Verfahren (Bsp.: §§ 76, 77 SächsBO)<br />

Wenn nicht:<br />

3. Liegt ein Fall der Genehmigungsfreistellung vor (§ 62<br />

SächsBO) ?<br />

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