Öffentliches Baurecht, TU Dresden
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<strong>Öffentliches</strong> <strong>Baurecht</strong>, <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong><br />
- Bauaufsichtsbehörde prüft daraufhin<br />
Vollständigkeit von Bauantrag und Bauvorlagen<br />
- Bauaufsichtsbehörde bestätigt dem Bauherrn<br />
unverzüglich das Eingangsdatum<br />
- Bauaufsichtsbehörde teilt Zeitpunkt der<br />
Entscheidung über den Bauantrag mit<br />
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