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Öffentliches Baurecht, TU Dresden

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<strong>Öffentliches</strong> <strong>Baurecht</strong>, <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong><br />

Die Beseitigungsanordnung:<br />

Die teilweise oder vollständige Beseitigung von Anlagen<br />

kann angeordnet werden, wenn Anlagen im Widerspruch<br />

zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder<br />

geändert werden.<br />

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