Öffentliches Baurecht, TU Dresden
Öffentliches Baurecht, TU Dresden
Öffentliches Baurecht, TU Dresden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Öffentliches</strong> <strong>Baurecht</strong>, <strong>TU</strong> <strong>Dresden</strong><br />
Die Baugenehmigung<br />
Gemäß § 72 Abs. 1 SächsBO ist die Baugenehmigung zu<br />
erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlichrechtlichen<br />
Vorschriften entgegenstehen, die im<br />
bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.<br />
63/113