gestaltung • Grabanlage und - Jäger Medienverlag
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Insolvenzverfahren<br />
Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn ein Insolvenzgr<strong>und</strong><br />
– Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit<br />
– vorliegt <strong>und</strong> die Kosten des Verfahrens gedeckt sind.<br />
Bei Bedürftigkeit kann ein Antrag auf Kostenst<strong>und</strong>ung gestellt<br />
werden, so dass niemandem der Zugang zum Verfahren aus Kostengründen<br />
verstellt ist. Bei Verbrauchern wird vom Gericht<br />
ein sog. „Treuhänder“ bestellt, bei Selbständigen ein „Insolvenzverwalter“,<br />
der Unterschied liegt im Detail bei den Befugnissen.<br />
Im Insolvenzverfahren ist zunächst vorhandenes Vermögen zu<br />
verwerten. Außerdem werden die Forderungen der Gläubiger<br />
geprüft <strong>und</strong> in einer Tabelle förmlich festgestellt. Ist dies abgeschlossen,<br />
wird das eigentliche Insolvenzverfahren beendet <strong>und</strong><br />
die Restschuldbefreiung angekündigt, vorausgesetzt, es liegen<br />
keine Versagensgründe vor. Der bedeutsamste Gr<strong>und</strong> für eine<br />
Versagung ist, wenn vor der Insolvenz falsche Angaben über die<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht wurden, um Kredite oder<br />
Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu erhalten oder Zahlungen<br />
an öffentliche Kassen zu vermeiden.<br />
„Wieder selbst<br />
aktiv werden“<br />
Restschuldbefreiung<br />
Nach Abschluss des Verfahrens schließt sich die sog. „Wohlverhaltensphase“<br />
an, in der der Treuhänder nur noch – soweit vorhanden<br />
– die laufenden pfändbaren Einkommensbeträge einzieht <strong>und</strong><br />
an die Gläubiger verteilt. Das „Wohlverhalten“ besteht im wesentlichen<br />
darin, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder<br />
sich um eine solche zu bemühen <strong>und</strong> alle Veränderungen der Verhältnisse<br />
zu melden. Nach Ablauf der 6 Jahre, die ab Eröffnung des<br />
Verfahren berechnet werden, wird dann die Restschuldbefreiung<br />
erteilt. Damit ist man alle Schulden los – außer solche aus „unerlaubter<br />
Handlung“ die die Gläubiger auch als solche angemeldet haben.<br />
Das können z.B. Schmerzensgelder, Geldstrafen, Forderungen<br />
wegen Kreditbetrug sein, aber auch – wie bei Selbständigen häufiger<br />
– Forderungen aus nicht abgeführten Arbeitnehmerbeiträgen<br />
zur Sozialversicherung.<br />
Christian-Herbst-Straße 5 · 21339 Lüneburg<br />
Telefon 04131/5 50 78 · Fax 04131/84 05 61<br />
www.hoffmann-dasholzbauteam.de<br />
info@hoffmann-dasholzbauteam.de<br />
Fazit<br />
Katrin Wedekind ist Rechtsanwältin <strong>und</strong> Mitglied des Geschäftsführenden<br />
Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht <strong>und</strong><br />
Sanierung im Deutschen Anwaltverein DAV.<br />
seit 1999<br />
Malermeister<br />
Ausführung sämtlicher Maler-,<br />
Tapezier- <strong>und</strong> Teppichverlegearbeiten.<br />
Neu bei uns: Lesen Sie auf Seite 21!<br />
Tel.: 0 41 31 - 18 74 90<br />
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Unsere Info-Reihe<br />
Der Unternehmer in der Insolvenz<br />
Das Insolvenzverfahren<br />
Familie <strong>und</strong> Insolvenz<br />
Die Immobilie in der Krise<br />
Mein K<strong>und</strong>e ist insolvent. Was tun?<br />
Die Arbeitnehmer in der Insolvenz<br />
Vielleicht fühlt sich der Schritt in die Insolvenz ein bisschen wie eine<br />
Kapitulation an, tatsächlich ist dies jedoch oft der erste Schritt,<br />
wieder selbst aktiv zu werden <strong>und</strong> zu handeln, statt sich gejagt zu<br />
fühlen <strong>und</strong> mit dem Rücken an der Wand zu stehen. Eine große Entlastung<br />
von dem Druck der fordernden <strong>und</strong> vollstreckenden Gläubiger<br />
ist für die Betroffenen schnell spürbar. Im Insolvenzverfahren<br />
findet keine Einzelzwangsvollstreckung mehr statt, es kommt also<br />
kein Gerichtsvollzieher mehr <strong>und</strong> Mahnungen <strong>und</strong> Anrufe bleiben<br />
auch bald aus.<br />
Sind die Verhältnisse einfach <strong>und</strong> eindeutig geht das Verfahren<br />
meist glatt <strong>und</strong> problemlos vonstatten. Zum Teil gibt es aber<br />
Probleme mit der Frage der Pfändbarkeit von Vermögensgegenständen<br />
(z.B. Kfz). In einigen Fällen stellen Gläubiger Anträge auf<br />
Versagung der Restschuldbefreiung oder melden Forderungen aus<br />
unerlaubter Handlung an. Oder der Insolvenzverwalter kündigt die<br />
Anfechtung von Vermögensübertragungen an etc. In all den vorgenannten<br />
Problemfällen sollte dringend anwaltlicher Rat eingeholt<br />
werden.<br />
Es sollte auch nicht vergessen werden, dass es die vom Gesetz vorgegebene<br />
Rolle des Insolvenzverwalters ist, für die Gläubiger möglichst<br />
viel heraus zu holen, er ist nicht der Fre<strong>und</strong> des Schuldners.<br />
So kooperativ <strong>und</strong> fre<strong>und</strong>lich er dem Schuldner begegnen mag, er<br />
wird immer auch prüfen, ob Vermögensverschiebungen angefochten<br />
werden können oder Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer<br />
<strong>und</strong> Gesellschafter durchgesetzt werden können. Eine eigene<br />
rechtliche Beratung ist daher insbesondere in der Unternehmensinsolvenz<br />
von Anfang an wichtig.<br />
Grüner Weg 2c<br />
21365 Adendorf<br />
www.Maler-Adendorf.de<br />
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