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gestaltung • Grabanlage und - Jäger Medienverlag

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Insolvenzverfahren<br />

Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn ein Insolvenzgr<strong>und</strong><br />

– Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit<br />

– vorliegt <strong>und</strong> die Kosten des Verfahrens gedeckt sind.<br />

Bei Bedürftigkeit kann ein Antrag auf Kostenst<strong>und</strong>ung gestellt<br />

werden, so dass niemandem der Zugang zum Verfahren aus Kostengründen<br />

verstellt ist. Bei Verbrauchern wird vom Gericht<br />

ein sog. „Treuhänder“ bestellt, bei Selbständigen ein „Insolvenzverwalter“,<br />

der Unterschied liegt im Detail bei den Befugnissen.<br />

Im Insolvenzverfahren ist zunächst vorhandenes Vermögen zu<br />

verwerten. Außerdem werden die Forderungen der Gläubiger<br />

geprüft <strong>und</strong> in einer Tabelle förmlich festgestellt. Ist dies abgeschlossen,<br />

wird das eigentliche Insolvenzverfahren beendet <strong>und</strong><br />

die Restschuldbefreiung angekündigt, vorausgesetzt, es liegen<br />

keine Versagensgründe vor. Der bedeutsamste Gr<strong>und</strong> für eine<br />

Versagung ist, wenn vor der Insolvenz falsche Angaben über die<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht wurden, um Kredite oder<br />

Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu erhalten oder Zahlungen<br />

an öffentliche Kassen zu vermeiden.<br />

„Wieder selbst<br />

aktiv werden“<br />

Restschuldbefreiung<br />

Nach Abschluss des Verfahrens schließt sich die sog. „Wohlverhaltensphase“<br />

an, in der der Treuhänder nur noch – soweit vorhanden<br />

– die laufenden pfändbaren Einkommensbeträge einzieht <strong>und</strong><br />

an die Gläubiger verteilt. Das „Wohlverhalten“ besteht im wesentlichen<br />

darin, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder<br />

sich um eine solche zu bemühen <strong>und</strong> alle Veränderungen der Verhältnisse<br />

zu melden. Nach Ablauf der 6 Jahre, die ab Eröffnung des<br />

Verfahren berechnet werden, wird dann die Restschuldbefreiung<br />

erteilt. Damit ist man alle Schulden los – außer solche aus „unerlaubter<br />

Handlung“ die die Gläubiger auch als solche angemeldet haben.<br />

Das können z.B. Schmerzensgelder, Geldstrafen, Forderungen<br />

wegen Kreditbetrug sein, aber auch – wie bei Selbständigen häufiger<br />

– Forderungen aus nicht abgeführten Arbeitnehmerbeiträgen<br />

zur Sozialversicherung.<br />

Christian-Herbst-Straße 5 · 21339 Lüneburg<br />

Telefon 04131/5 50 78 · Fax 04131/84 05 61<br />

www.hoffmann-dasholzbauteam.de<br />

info@hoffmann-dasholzbauteam.de<br />

Fazit<br />

Katrin Wedekind ist Rechtsanwältin <strong>und</strong> Mitglied des Geschäftsführenden<br />

Ausschusses der ARGE Insolvenzrecht <strong>und</strong><br />

Sanierung im Deutschen Anwaltverein DAV.<br />

seit 1999<br />

Malermeister<br />

Ausführung sämtlicher Maler-,<br />

Tapezier- <strong>und</strong> Teppichverlegearbeiten.<br />

Neu bei uns: Lesen Sie auf Seite 21!<br />

Tel.: 0 41 31 - 18 74 90<br />

Fax: 0 41 31 - 26 32 74<br />

Mobil: 01 71 - 74 60 30 2<br />

Unsere Info-Reihe<br />

Der Unternehmer in der Insolvenz<br />

Das Insolvenzverfahren<br />

Familie <strong>und</strong> Insolvenz<br />

Die Immobilie in der Krise<br />

Mein K<strong>und</strong>e ist insolvent. Was tun?<br />

Die Arbeitnehmer in der Insolvenz<br />

Vielleicht fühlt sich der Schritt in die Insolvenz ein bisschen wie eine<br />

Kapitulation an, tatsächlich ist dies jedoch oft der erste Schritt,<br />

wieder selbst aktiv zu werden <strong>und</strong> zu handeln, statt sich gejagt zu<br />

fühlen <strong>und</strong> mit dem Rücken an der Wand zu stehen. Eine große Entlastung<br />

von dem Druck der fordernden <strong>und</strong> vollstreckenden Gläubiger<br />

ist für die Betroffenen schnell spürbar. Im Insolvenzverfahren<br />

findet keine Einzelzwangsvollstreckung mehr statt, es kommt also<br />

kein Gerichtsvollzieher mehr <strong>und</strong> Mahnungen <strong>und</strong> Anrufe bleiben<br />

auch bald aus.<br />

Sind die Verhältnisse einfach <strong>und</strong> eindeutig geht das Verfahren<br />

meist glatt <strong>und</strong> problemlos vonstatten. Zum Teil gibt es aber<br />

Probleme mit der Frage der Pfändbarkeit von Vermögensgegenständen<br />

(z.B. Kfz). In einigen Fällen stellen Gläubiger Anträge auf<br />

Versagung der Restschuldbefreiung oder melden Forderungen aus<br />

unerlaubter Handlung an. Oder der Insolvenzverwalter kündigt die<br />

Anfechtung von Vermögensübertragungen an etc. In all den vorgenannten<br />

Problemfällen sollte dringend anwaltlicher Rat eingeholt<br />

werden.<br />

Es sollte auch nicht vergessen werden, dass es die vom Gesetz vorgegebene<br />

Rolle des Insolvenzverwalters ist, für die Gläubiger möglichst<br />

viel heraus zu holen, er ist nicht der Fre<strong>und</strong> des Schuldners.<br />

So kooperativ <strong>und</strong> fre<strong>und</strong>lich er dem Schuldner begegnen mag, er<br />

wird immer auch prüfen, ob Vermögensverschiebungen angefochten<br />

werden können oder Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer<br />

<strong>und</strong> Gesellschafter durchgesetzt werden können. Eine eigene<br />

rechtliche Beratung ist daher insbesondere in der Unternehmensinsolvenz<br />

von Anfang an wichtig.<br />

Grüner Weg 2c<br />

21365 Adendorf<br />

www.Maler-Adendorf.de<br />

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