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Geschäftsbericht 2004 - Volksbank Raiffeisenbank eG, Neumünster

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A. Allgemeine Angaben<br />

Anhang<br />

Zur Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich die nachstehenden allgemeinen<br />

Angaben:<br />

Die Darstellung der Fristengliederung im Anhang erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 RechKredV. Maßgeblich für die Gliederung<br />

sind die Restlaufzeiten.<br />

Anteilige Zinsen werden gemäß § 11 Satz 3 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.<br />

Aus der Verschmelzung mit der Waren-Kredit-Gesellschaft <strong>Neumünster</strong> <strong>eG</strong> im Jahre 2001 werden risikobehaftete<br />

Forderungen in Höhe von EUR 420.100,00 durch eine Ausfallbürgschaft der Sicherungseinrichtung des BVR gedeckt.<br />

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden angewandt:<br />

Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute wurden mit dem Nennwert angesetzt.<br />

Die Forderungen an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />

höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen<br />

wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig aufgelöst. Alle erkennbaren<br />

Einzelrisiken sind durch ausreichende Wertabschläge berücksichtigt. Bei der Bildung von Pauschalwertberichtigungen<br />

fanden die Grundsätze der Finanzverwaltung zur steuerlichen Anerkennung von Pauschalwertberichtigungen bei<br />

Kreditinstituten Anwendung. Für nicht erkennbare Einzelrisiken wurde Vorsorge getroffen. Zusätzlich besteht eine<br />

Vorsorge durch den Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB.<br />

Anleihen und Schuldverschreibungen sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem<br />

strengen Niederstwertprinzip bewertet. Für Teilbestände mit Anschaffungskosten über pari wurden Abschreibungen<br />

auf den niedrigeren Einlösungskurs vorgenommen. Die im Depotbestand enthaltenen und entsprechend IDW RH<br />

BFA 1.2003 als strukturierte Produkte (z.B. Credit-Linked Notes) bezeichneten Vermögensgegenstände wurden,<br />

soweit sie lediglich ein Zinsänderungs- und Emittentenrisiko enthalten, als einheitlicher Vermögensgegenstand unter<br />

Berücksichtigung der Wesentlichkeit bilanziert und bewertet.<br />

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter<br />

Berücksichtigung planmäßiger linearer oder degressiver Abschreibungen bewertet. Die zugrundeliegenden<br />

Abschreibungssätze erfüllen die steuerrechtlichen Anforderungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr<br />

der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />

Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften werden mit den Anschaffungswerten bzw. den<br />

niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.<br />

Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Abgezinste Sparbriefe sind mit<br />

dem Ausgabebetrag zuzüglich kapitalisierter und anteilig abzugrenzender Zinsen bis zum Bilanzstichtag ausgewiesen.<br />

Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und für Zuschläge sowie sonstige über den Zins hinausgehende<br />

Vorteile für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Im Übrigen<br />

wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in<br />

angemessener Höhe gebildet.<br />

Die Pensionsrückstellungen sind zum Teilwert gemäß § 6a Abs. 3 EStG mit einem Rechnungszinsfuß von 6 Prozent<br />

bewertet.<br />

Die Eventualverbindlichkeiten sind zum Nennwert bzw. in Höhe der zugrunde liegenden Verbindlichkeit ausgewiesen.<br />

Für Einzelrisiken sind entsprechende Rückstellungen abgesetzt worden.<br />

Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung<br />

lauteten, wurden auf Euro umgerechnet. Währungsguthaben und Währungsverbindlichkeiten haben wir gemäß<br />

§ 340h Abs. 1 HGB mit dem Kassakurs vom 30.12.<strong>2004</strong> umgerechnet.<br />

Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses nach § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt.<br />

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