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und Planungsdaten für die heimische Haltung ... - Büffelhof Heerdes

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waidgerechten Schusses) zu berücksichtigen. Auch muss sichergestellt sein, dass nach<br />

erlegen des Tieres, spätestens nach 60 Sek<strong>und</strong>en, <strong>die</strong> Ausblutung erfolgt. Die Beförderung<br />

des geschlachteten Tieres (inklusiv der Eingeweide) zum Schlachtbetrieb muss bei einer<br />

Transportdauer von mehr als einer St<strong>und</strong>e gekühlt erfolgen. Die Fleischbeschau hat<br />

innerhalb von drei St<strong>und</strong>en nach dem Schlachten zu erfolgen.<br />

Nach der VO (EG) Nr. 999/2001 muss ab dem Alter von über 30 Monaten im Rahmen der<br />

Fleischuntersuchung eine Untersuchung auf BSE durchgeführt werden.<br />

Österreich <strong>und</strong> Schweiz<br />

In Österreich sind im B<strong>und</strong>esgesetz über Sicherheitsanforderungen <strong>und</strong> weitere<br />

Anforderungen an Lebensmittel, Verbrauchsgegenstände <strong>und</strong> kosmetische Mittel zum Schutz<br />

der Verbraucherinnen <strong>und</strong> Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- <strong>und</strong><br />

Verbraucherschutzgesetz – LMSVG 2006) auch <strong>die</strong> Anforderungen an Lebensmittel tierischen<br />

Ursprungs enthalten. In § 4 (1) regelt das LMSVG den Vollzug verschiedener Verordnungen<br />

der Europäischen Gemeinschaft, <strong>die</strong> in der Anlage LMSVG genannt sind. Zudem gilt das<br />

Milchhygienerecht in Österreich <strong>für</strong> alle Milcherzeugerbetriebe.<br />

Die Vermarktung von Fleisch richtet sich in Österreich nach der<br />

Fleischuntersuchungsverordnung – FLUVO (2006).<br />

In der Schweiz ist <strong>die</strong> Vermarktung von Büffelmilch an <strong>die</strong> Gegebenheiten der Verordnung<br />

des Eidgenössischen Departments des Innern (EDI, 2005) über Lebensmittel tierischer<br />

Herkunft (2005) geb<strong>und</strong>en. In der Verordnung des Eidgenössischen<br />

Volkswirtschaftsdepartments (EVD, 2005) wird zudem <strong>die</strong> Qualitätssicherung bei<br />

Milchprodukten genauer geregelt.<br />

Anforderungen an <strong>die</strong> Schlachtanlagen, das Schlachten <strong>und</strong> an <strong>die</strong> Tiere werden in der<br />

Schweiz einerseits durch <strong>die</strong> Verordnung über das Schlachten <strong>und</strong> <strong>die</strong> Fleischkontrolle - VSFK<br />

(2005) <strong>und</strong> andererseits durch <strong>die</strong> Verordnung des EVD über <strong>die</strong> Hygiene beim Schlachten –<br />

VhyS (2005) geregelt.<br />

5.5 Kosten der Direktvermarktung<br />

Der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Direktvermarktung entstehende Investitionsbedarf <strong>und</strong> auch <strong>die</strong> variablen Kosten<br />

richten sich nach dem Absatzweg. Beispielhafte Angaben aus der KTBL- Datensammlung<br />

„Direktvermarktung 2004“ (KTBL 2004) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vermarktung auf dem Bauernmarkt, im<br />

Hofladen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Belieferung von Privatk<strong>und</strong>en zeigt <strong>die</strong> Tabelle 63.<br />

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