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In Deutschland werden wir immer<br />

älter, unter anderem ist das auf unsere<br />

moderne medizinische Versorgung zurückzuführen.<br />

Das hat zur Folge, dass<br />

die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen<br />

ständig ansteigt. Jeder Dritte<br />

wird in Deutschland pflegebedürftig.<br />

Mit einer privaten Pflegeversicherung<br />

oder einem privaten Pflegetagegeld<br />

kann man sich gegen die hohen Pflegekosten<br />

absichern.<br />

Von der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

bekommt man in den schwersten<br />

Pflegefällen, die in Pflegestufe drei<br />

eingeteilt sind, zur Zeit 1510 Euro im<br />

Monat. Jedoch sind die Kosten für ein<br />

Pflegeheim, was in den meisten Fällen<br />

benötigt wird, viel höher Sie betragen<br />

rund 4000 Euro und mehr im Monat.<br />

Bei vielen Pflegebedürftigen müssen<br />

deshalb die Kinder und ggf. die Enkel<br />

einspringen. Andere sind auf Sozialhilfe<br />

angewiesen.<br />

Hier kann man deutlich sehen, dass<br />

das Geld der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

nicht ausreicht, um die anfallenden<br />

Kosten zu decken. Die Folge:<br />

Privat gesparte Gelder wie auch die<br />

Immobilie der Patienten werden genutzt<br />

um die fehlenden Kosten zu decken.<br />

Sollte dies nicht ausreichen werden die<br />

Angehörigen zur Kasse gebeten. Und<br />

da gelten kaum Freibeträge. Eine private<br />

Pflegezusatzversicherung kann die<br />

Lücke schließen. Man sorgt mit einer<br />

Pflegeversicherung zum einen für sich<br />

selbst um einen angenehmen Lebensabend<br />

zu verbringen, sich evt. ein komfortableres<br />

Heim auszusuchen und zum<br />

anderen um das Einkommen und Vermögen<br />

der Angehörigen zu schützen.<br />

Private Pflegerente<br />

macht Sinn<br />

von torsten Weber – Geschäftsführer der<br />

Unabhängige Finanzberatung Nord GmbH<br />

Pflegetagegeld oder<br />

Pflegeversicherung<br />

Das Pflegetagegeld ist die günstigere<br />

Version der Absicherung. Meistens<br />

müssen die Beiträge weiter bezahlt<br />

werden, auch wenn man bereits pflegebedürftig<br />

ist. Die Einstufung welche<br />

Pflegestufe zugrunde gelegt wird<br />

erfolgt oft durch den Medizinischen<br />

Dienst. Bei dem Pflegetagegeld steckt<br />

vieles im Detail, sowohl bei der Leistung<br />

als auch beim Preis. Preisunterschiede<br />

von bis zu 100% sind möglich.<br />

Ein unabhängiger Finanzdienstleister<br />

hilft durch die verwirrende Tarifwelt.<br />

Wenn man schon eine Pflegetagegeldversicherung<br />

hat, sollte man diese<br />

überprüfen lassen. Auch hier hilft der<br />

unabhängige Finanzdienstleister den<br />

richtigen Tarif bei der richtigen Gesellschaft<br />

herauszufinden.<br />

Die Pflegeversicherung handelt nach<br />

einem anderen Prinzip, hier entscheidet<br />

bei guten Tarifen der Hausarzt<br />

nach festen vertraglich vereinbarten<br />

Regeln. Es geht um die Aktivitäten des<br />

täglichen Lebens. Es gibt sogar Tarife<br />

ohne Gesundheitsfragen, die man bis<br />

70 noch abschließen kann. Über 17%<br />

werden bereits vor dem Rentenalter<br />

pflegebedürftig, deshalb ist es ratsam,<br />

sich rechtzeitig abzusichern.<br />

Manche Versicherungen sind auch wie<br />

ein Sparbuch aufgebaut, man verliert<br />

kein Geld wenn man nicht pflegebedürftig<br />

wird. Auch hier ist der Rat eines<br />

unabhängigen Finanzdienstleisters<br />

wichtig um das richtige Produkt bei der<br />

richtigen Gesellschaft herauszufinden.<br />

Das in der Pinnwand-Ausgabe November<br />

2009 vorgestellte ELENA-<br />

Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis)<br />

soll schnellstmöglich<br />

eingestellt werden. Das haben das<br />

Bundesministerium<br />

für Wirtschaft<br />

und Technologie<br />

und das Bundesministerium<br />

für Arbeit und<br />

Soziales angekündigt.<br />

Ein entsprechenderGesetzentwurf<br />

soll<br />

in Kürze auf den<br />

Weg gebracht werden. Hiermit kam<br />

man wahrscheinlich einer Niederlage<br />

vor dem Bundesverfassungsgericht<br />

zuvor. Erst im März 2009 eingeführt,<br />

stand das groß angelegte Datenerfassungsprojekt<br />

von Anfang an im<br />

Kreuzfeuer der Kritik. Mit dem Ende<br />

des kostspieligen Unternehmens wird<br />

dem Umstand Rechnung getragen,<br />

dass schon während des Gesetzgebungsverfahrens<br />

erhebliche verfassungsrechtliche<br />

Zweifel an dieser Art<br />

von Vorratsdatenspeicherung erhoben<br />

wurden.<br />

Bis zum in Kraft treten neuer gesetzlicher<br />

Regelungen sind Arbeitgeber<br />

jedoch weiterhin verpflichtet monatlich<br />

die Daten Ihrer Arbeitnehmer<br />

nach den Vorschriften des ELENA-<br />

Verfahrens an die Zentrale Speicherstelle<br />

(ZSS) zu übermitteln.<br />

Grund für die Einstellung sei die fehlende<br />

Verbreitung der qualifizierten<br />

Steuern & verSicHerung<br />

Aktuelles<br />

ELENA-Verfahren<br />

wird eingestellt<br />

Von Steuerberaterin<br />

carola Steinke<br />

elektronischen Signatur. Umfassende<br />

Untersuchungen hätten jetzt gezeigt,<br />

dass sich dieser Sicherheitsstandard,<br />

der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich<br />

zwingend geboten<br />

ist, trotz aller Bemühungen<br />

in absehbarer<br />

Zeit nicht<br />

flächendeckend<br />

verbreiten würde.<br />

Hiervon hänge<br />

aber der Erfolg des<br />

ELENA-Verfahrens<br />

ab.<br />

Die Bundesregierung<br />

werde dafür Sorge tragen,<br />

dass die bisher gespeicherten Daten<br />

unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber<br />

von den bestehenden elektronischen<br />

Meldepflichten entlastet<br />

würden.<br />

Zudem sei es der Bundesregierung<br />

ein wichtiges Anliegen, Lösungen<br />

aufzuzeigen, die die bisher getätigten<br />

Investitionen der Wirtschaft aufgreifen.<br />

Das Bundesministerium für Arbeit<br />

und Soziales werde ein Konzept erarbeiten,<br />

wie die bereits bestehende<br />

Infrastruktur des ELENA-Verfahrens<br />

und das erworbene Know-how für<br />

ein einfacheres und unbürokratisches<br />

Meldeverfahren in der Sozialversicherung<br />

genutzt werden können.<br />

In einer der nächsten Pinnwand-Ausgaben<br />

werden Sie über die aktuellen<br />

Entwicklungen und insbesondere den<br />

tatsächlichen Einstellungszeitpunkt<br />

der Meldepflichten informiert.<br />

• Private und betriebliche Steuererklärungen<br />

• Finanz- und Lohnbuchhaltungen<br />

• Jahresabschlüsse aller Rechtsformen<br />

• Existenzgründungsberatung<br />

Prisdorfer Str. 36 · 25421 Pinneberg<br />

Tel. 0 41 01 / 78 00 68 · Fax 0 41 01 / 78 00 69<br />

CarolaSteinke@t-online.de<br />

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