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Studienjahr 2009/2010 - JurGrad

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11Die Zusatzqualifikation für Rechtsanwälte: Fachanwalt für ErbrechtEin Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur dieständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Ein „Fachanwalt“ steht insbesondere auchfür eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nurdie Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereichbearbeitet haben. Gerade Mandanten freiberuflicher Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legen besonderenWert auf diese Zusatzqualifikation. Der Studiengang „Private Wealth Management“ bietetJuristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben,die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“Voraussetzung sind.Die Qualitätssicherung & AkkreditierungDer hohe Qualitätsstandard des Studiengangs spiegelt sich nicht nur im Curriculum oder in der Auswahlder Dozenten wider; auch die Rückmeldungen der Teilnehmer und Absolventen belegen, dassdas Programm bei ihnen und ihren Arbeitgebern auf große Resonanz stößt. Um den hohen Standardlangfristig zu gewährleisten, wird die strategische Ausrichtung des Programms in regelmäßigenAbständen von einem Executive Board überprüft. Dabei wird das Curriculum zeitnah an veränderteMarktlagen angepasst. Darüber hinaus werden interne Qualitätsprüfungen und regelmäßig stattfindendeAbsolventenbefragungen analysiert, ausgewertet und zur kontinuierlichen Weiterentwicklungdes Programms herangezogen. Der Studiengang ist zudem durch die Agentur für Qualitätssicherungdurch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS e.V.) akkreditiert worden und entspricht somit denAnforderungen der Kultusministerkonferenz.Häufig bilden sich Netzwerke, die auch nach Abschluss des Studiengangs fortbestehen.

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