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HSW - Das Hochschulwesen

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<strong>HSW</strong><br />

Abbildung 5: Für die Evaluierung von Juniorprofessoren herangezogene Kriterien<br />

gezogenen Evaluationsordnungen nahezu identisch. Nach<br />

jeweils ca. 23 bis 30 Monaten (2,5 Jahre) reicht der Juniorprofessor<br />

einen Selbstreport ein. Dieser Selbstreport umfasst<br />

i.d.R. die in Abbildung 5 aufgeführten Evaluierungskriterien.<br />

Zusätzlich werden eine Stellungnahme des Studiendekans<br />

und die Ergebnisse der Lehrevaluationen herangezogen<br />

sowie insgesamt 2-3 interne bzw. externe Gutachten<br />

von Professoren eingeholt. <strong>Das</strong><br />

Verfahren wird jeweils unter Federführung<br />

der Fakultät durchgeführt.<br />

Auf der Basis dieser Unterlagen gibt<br />

der Fakultätsrat dem Präsidium/<br />

Rektorat der jeweiligen Universität<br />

dann eine Empfehlung zur Verlängerung<br />

des Dienstverhältnisses der<br />

evaluierten Juniorprofessuren ab.<br />

<strong>Das</strong> Dienstverhältnis kann bei positiver<br />

Evaluierung laut Landeshochschulgesetzen<br />

daraufhin vom Präsidium/<br />

Rektorat um bis zu 3 weitere<br />

Jahre verlängert werden. Im Falle<br />

einer negativen Evaluierung kann<br />

es um bis zu 1 Jahr verlängert werden.<br />

Unterschiede sind in den herangezogenenEvaluierungsrichtlinien<br />

in der Anzahl und Auswahl der<br />

Gutachter festzustellen, die zwischen<br />

2 und 3 Gutachtern variieren.<br />

Zudem wird an einigen Uni-<br />

<strong>HSW</strong> 2/2006<br />

F. Teuteberg � Die Juniorprofessur ...<br />

versitäten auch ein interner Gutachter herangezogen<br />

(z.B. Universität Osnabrück,<br />

Niedersachsen), während an anderen Universitäten<br />

ausschließlich externe Gutachter<br />

die Leistungen in Forschung, Lehre und<br />

Selbstverwaltung prüfen (z.B. Universität<br />

Oldenburg, Niedersachsen). I.d.R. haben<br />

die Juniorprofessoren ein Mitspracherecht<br />

bei der Auswahl der Gutachter. An der<br />

Universität Oldenburg können die Juniorprofessoren<br />

bspw. bis zu 4 externe Gutachter<br />

dem Fakultätsrat vorschlagen, von<br />

denen eine Evaluierungskommission dann<br />

2 Gutachter auswählt. Die Selbstreporte<br />

sollen nach den Evaluierungsrichtlinien jeweils<br />

Angaben zu Leistungen in Forschung,<br />

Lehre sowie Selbstverwaltung und Fortund<br />

Weiterbildung umfassen. Abbildung 5<br />

fasst Kriterien zusammen, die auf einer<br />

Auswertung der folgenden Evaluierungsrichtlinien<br />

(Evaluierungsordnungen) basieren:<br />

•Universität Osnabrück: http://www2.uniosnabrueck.de/ordnungen/allgemeine_o/<br />

Ordnung-Verlaengerung-JP_2005-09.pdf<br />

•Universität Aachen: http://wwwzhv.rwth-aachen.de/zentral/dez6_publikationen_richtlinie_zwischeneval_jp.pdf<br />

•Universität Clausthal-Zellerfeld:<br />

http://www.juniorprofessur.org/Downloads/Zwischenevaluationsrichtlinie-<br />

TUC.pdf<br />

•Universität Oldenburg: http://www.unioldenburg.de/dezernat1/download/Jun-<br />

Prof/jp_leitfad_100206.pdf<br />

• Humboldt-Universität Berlin: http://www.amb.hu-berlin.de/2003/42/4220030<br />

• Universität Potsdsam: http://www.unipotsdam.de/u/forschung/national/wissnachwuchs/satzung-jp.pdf<br />

Abbildung 6: Exemplarischer Ablauf eines Evaluierungsverfahrens<br />

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