HSW - Das Hochschulwesen
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<strong>HSW</strong><br />
Abbildung 5: Für die Evaluierung von Juniorprofessoren herangezogene Kriterien<br />
gezogenen Evaluationsordnungen nahezu identisch. Nach<br />
jeweils ca. 23 bis 30 Monaten (2,5 Jahre) reicht der Juniorprofessor<br />
einen Selbstreport ein. Dieser Selbstreport umfasst<br />
i.d.R. die in Abbildung 5 aufgeführten Evaluierungskriterien.<br />
Zusätzlich werden eine Stellungnahme des Studiendekans<br />
und die Ergebnisse der Lehrevaluationen herangezogen<br />
sowie insgesamt 2-3 interne bzw. externe Gutachten<br />
von Professoren eingeholt. <strong>Das</strong><br />
Verfahren wird jeweils unter Federführung<br />
der Fakultät durchgeführt.<br />
Auf der Basis dieser Unterlagen gibt<br />
der Fakultätsrat dem Präsidium/<br />
Rektorat der jeweiligen Universität<br />
dann eine Empfehlung zur Verlängerung<br />
des Dienstverhältnisses der<br />
evaluierten Juniorprofessuren ab.<br />
<strong>Das</strong> Dienstverhältnis kann bei positiver<br />
Evaluierung laut Landeshochschulgesetzen<br />
daraufhin vom Präsidium/<br />
Rektorat um bis zu 3 weitere<br />
Jahre verlängert werden. Im Falle<br />
einer negativen Evaluierung kann<br />
es um bis zu 1 Jahr verlängert werden.<br />
Unterschiede sind in den herangezogenenEvaluierungsrichtlinien<br />
in der Anzahl und Auswahl der<br />
Gutachter festzustellen, die zwischen<br />
2 und 3 Gutachtern variieren.<br />
Zudem wird an einigen Uni-<br />
<strong>HSW</strong> 2/2006<br />
F. Teuteberg � Die Juniorprofessur ...<br />
versitäten auch ein interner Gutachter herangezogen<br />
(z.B. Universität Osnabrück,<br />
Niedersachsen), während an anderen Universitäten<br />
ausschließlich externe Gutachter<br />
die Leistungen in Forschung, Lehre und<br />
Selbstverwaltung prüfen (z.B. Universität<br />
Oldenburg, Niedersachsen). I.d.R. haben<br />
die Juniorprofessoren ein Mitspracherecht<br />
bei der Auswahl der Gutachter. An der<br />
Universität Oldenburg können die Juniorprofessoren<br />
bspw. bis zu 4 externe Gutachter<br />
dem Fakultätsrat vorschlagen, von<br />
denen eine Evaluierungskommission dann<br />
2 Gutachter auswählt. Die Selbstreporte<br />
sollen nach den Evaluierungsrichtlinien jeweils<br />
Angaben zu Leistungen in Forschung,<br />
Lehre sowie Selbstverwaltung und Fortund<br />
Weiterbildung umfassen. Abbildung 5<br />
fasst Kriterien zusammen, die auf einer<br />
Auswertung der folgenden Evaluierungsrichtlinien<br />
(Evaluierungsordnungen) basieren:<br />
•Universität Osnabrück: http://www2.uniosnabrueck.de/ordnungen/allgemeine_o/<br />
Ordnung-Verlaengerung-JP_2005-09.pdf<br />
•Universität Aachen: http://wwwzhv.rwth-aachen.de/zentral/dez6_publikationen_richtlinie_zwischeneval_jp.pdf<br />
•Universität Clausthal-Zellerfeld:<br />
http://www.juniorprofessur.org/Downloads/Zwischenevaluationsrichtlinie-<br />
TUC.pdf<br />
•Universität Oldenburg: http://www.unioldenburg.de/dezernat1/download/Jun-<br />
Prof/jp_leitfad_100206.pdf<br />
• Humboldt-Universität Berlin: http://www.amb.hu-berlin.de/2003/42/4220030<br />
• Universität Potsdsam: http://www.unipotsdam.de/u/forschung/national/wissnachwuchs/satzung-jp.pdf<br />
Abbildung 6: Exemplarischer Ablauf eines Evaluierungsverfahrens<br />
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