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Protokoll vom 11.10.2011 (148 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

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- 2 -30.09.2011 unter Bekanntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung <strong>der</strong>Sitzung durch Anschlag an <strong>der</strong> Amtstafel am 03.10.2011 öffentlich kundgemacht wurde;c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung <strong>vom</strong> 03.05.2011 während <strong>der</strong> Amtsstunden imGeme<strong>in</strong>deamt zur E<strong>in</strong>sicht aufliegt.Die Sitzungsprotokolle über die letzten Sitzungen <strong>vom</strong> 07.09.2010, 19.05.2011, 07.06.2011,12.07.2011, 02.08.2011, 04.08.2011 und 13.09.2011 konnten aus zeitlichen Gründen nochnicht fertig gestellt werden; <strong>der</strong>en Vorlage erfolgt bei <strong>der</strong> nächsten Sitzung.Der Tagesordnungspunkt 5 wird <strong>vom</strong> Bürgermeister gem. § 46 Abs. 4 Oö. GemO. 1990 von<strong>der</strong> Tagesordnung abgesetzt.Vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Beratung über die Tagesordnungspunkte unterbricht <strong>der</strong> Bürgermeister dieSitzung zur Abhaltung <strong>der</strong> Bürgerfragestunde gem. § 53 Abs. 5 Oö. GemO..Ab 19.45 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.1. Punkt: Bürgermeister-Kilometergeldpauschale; Erlassung e<strong>in</strong>erneuen Verordnung Az. Gem 004/3Bgm. Johann Reschenhofer erklärt sich für befangen und nimmt an <strong>der</strong> Beratung undAbstimmung nicht teil.Berichterstatter: Vizebgm. Adelheid GeßlSachverhalt:Lt. § 18 Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift kann für Bedienstete, die <strong>in</strong> regelmäßigerWie<strong>der</strong>kehr Dienstreisen o<strong>der</strong> Dienstverrichtungen auszuführen haben, die Landesregierunganstelle <strong>der</strong> ihnen zukommenden Gebühren e<strong>in</strong>e Pauschalvergütung festsetzen. Seit01.07.1998 s<strong>in</strong>d die Bezüge des Bürgermeisters und auch die Reisekosten imOö. Geme<strong>in</strong>de-Bezügegesetz 1998 neu geregelt. Demnach s<strong>in</strong>d Dienstreisen von Organennach den für Landesbeamte <strong>der</strong> höchsten Gebührenstufe geltenden Bestimmungen <strong>der</strong>Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift abzugelten. Der Berechnung <strong>der</strong> Reisekosten-Pauschalvergütung für den Bürgermeister liegt e<strong>in</strong>e 6 monatige Aufzeichnung se<strong>in</strong>er Reisekostenzugrunde. E<strong>in</strong>e entsprechende Verordnung ist zu beschließen. Vom Amt <strong>der</strong> Oö.LReg. wurde mit Erlass v. 26.01.2006, Gem-020619/64-2006-Ra, e<strong>in</strong>e Musterverordnungübermittelt, die die Grundlage für den vorliegenden Entwurf bildet.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GVM He<strong>in</strong>rich Taitl würde e<strong>in</strong>e verursacherbezogene Entschädigung favorisieren. Bgm.Johann Reschenhofer verweist auf die vielen kurzen Fahrten im Geme<strong>in</strong>degebiet, die dannaufwendige Aufzeichnungen erfor<strong>der</strong>n würden. GRM Josef Ka<strong>in</strong> ergänzt, e<strong>in</strong>e Pauschale seiauch e<strong>in</strong>e Arbeitserleichterung für das Geme<strong>in</strong>deamt. GRM Johann Mersch vermutet, diebeiden Varianten würden letztlich wohl ke<strong>in</strong>e nennenswerte Differenz ergeben, nachdem diePauschalierung auf 6-monatigen Aufzeichnungen basiere.

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