- 6 -871, KG. Oberkriebach, von Bauland/ Betriebsbaugebiet <strong>in</strong> Grünland rückgewidmetwerden.Mit Herrn Andreas und Herrn Norbert Asen, 5122 Kälbermoos 1, soll e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barungabgeschlossen werden, mit <strong>der</strong> sich die Brü<strong>der</strong> Asen verpflichten, die für dieAufschließung des geplanten Betriebsbaugebietes notwendigen Verkehrsflächenunentgeltlich <strong>in</strong> das öffentliche Gut <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de übertragen zu lassen, für dieseStraßen den Unterbau zu errichten sowie für die Entsorgung <strong>der</strong> Oberflächenwässer<strong>in</strong> diesem Gebiet zu sorgen.2. Dr. Franz Rausch/D-84508 Burgkirchen; Umwidmung <strong>der</strong> Parz. 242/4, KG. Ach, imAusmaß von 1.219 m², von Grünland <strong>in</strong> Bauland (Wohnbaugebiet), jedoch mit <strong>der</strong>E<strong>in</strong>schränkung, dass mit e<strong>in</strong>em Hauptgebäude die Fluchtl<strong>in</strong>ie <strong>der</strong> Grenze <strong>der</strong> Parz.242/3, KG. Ach, nicht überschritten werden darf.3. Ansuchen des Herrn Jürgen Pfitzner und <strong>der</strong> Frau Manuela Joachimbauer/5122Salzachr<strong>in</strong>g 12 sowie <strong>der</strong> Ehegatten Franz und Aloisia Joachimbauer/D-Zeilarn <strong>vom</strong>14.09.2010 um Umwidmung e<strong>in</strong>er 2.017 m2 großen Teilfläche <strong>der</strong> Parz. 937/9, KG.Unterkriebach, von Grünland <strong>in</strong> Bauland/WohnbaugebietAnschließend fand <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 10.06. bis 10.08.2011 das Stellungnahmeverfahrenstatt. Die e<strong>in</strong>gelangten Stellungnahmen werden den GRM zur Kenntnis gebracht.Demnach ist für die Än<strong>der</strong>ungswünsche, die <strong>in</strong> den Än<strong>der</strong>ungsplänen Nr. 4.41 und 4.42dargestellt s<strong>in</strong>d, mit <strong>der</strong> Genehmigung des Landes zu rechnen. Zum Än<strong>der</strong>ungswunschPfitzner/Joachimbauer, <strong>der</strong> im Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 4.43 dargestellt ist, liegen zwar grundsätzlichpositive Stellungnahmen vor, es wurde aber auf e<strong>in</strong>e gewisse Erhöhung desGefährdungspotentials aus dem verr<strong>in</strong>gerten Abstand zum Waldbestand für e<strong>in</strong> künftigzu errichtendes Wohnhaus h<strong>in</strong>gewiesen.E<strong>in</strong>e Planauflage nach § 36 Abs. 4 Oö. ROG war nicht erfor<strong>der</strong>lich, da die von <strong>der</strong>Än<strong>der</strong>ung Betroffenen vor <strong>der</strong> Beschlussfassung verständigt wurden.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:Zum ÖEK-Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 4 und FWP-Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 44 / Castell-Castell’sche Forstverwaltung:Ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.Zum FWP-Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 41 / Asen:Der Bgm. legt dar, bei <strong>der</strong> Fa. TMG, mit <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Vertrag h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> gegenständlichenFlächen bestehe, handle es sich um e<strong>in</strong>e landeseigene Firma, die Gewerbeflächenvermarkte. Weiters gibt er Auskunft, dass <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung, die mit <strong>der</strong> Fam. Asenabgeschlossen werden soll, bei e<strong>in</strong>em Gespräch, zu dem Vertreter aller Fraktionen geladenwaren, e<strong>in</strong>ige aber nicht gekommen seien, ausgehandelt worden sei. Die Brü<strong>der</strong> Andreasund Norbert Asen haben das Übere<strong>in</strong>kommen bereits unterschrieben.Zum FWP-Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 42 / Rausch:Der Bgm. beschreibt auf Anfragen die Größe und Lage <strong>der</strong> Umwidmungsfläche.
- 7 -Zum FWP-Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 43 - Pfitzner/Joachimbauer:GRM Johann Mersch gefällt nicht, dass Pfitzner/Joachimbauer die Flächen vor relativ kurzerZeit als Grünland erworben hätten und nun als Bauland weiterverkaufen wollten. Dies seigegenüber dem ursprünglichen Grundverkäufer Josef Daxl schwer zu rechtfertigen. Dasgeschehe natürlich immer wie<strong>der</strong>, entgegnet Vizebgm. Adelheid Geßl. GRM Felix Asener<strong>in</strong>nert, ursprünglich sei man von e<strong>in</strong>er Bebauung durch e<strong>in</strong>en Sohn des jetzigen Besitzersausgegangen. Er äußert Bedenken h<strong>in</strong>sichtlich des ger<strong>in</strong>gen Abstandes zum Waldrand.Dieser Umstand sei ihm bei <strong>der</strong> Verfahrense<strong>in</strong>leitung nicht wirklich bewusst gewesen. Er seidaher gegen e<strong>in</strong>e Genehmigung. Mehrere GRM schließen sich diesem E<strong>in</strong>wand an. GR-EMJosef Wimmer erkundigt sich nach e<strong>in</strong>er ev. Haftung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de, falls durch Bäume o<strong>der</strong>den Salzachhang tatsächlich Schäden verursacht würden. Der Bgm. verliest die Stellungnahme<strong>der</strong> Forstabteilung. Demnach werde die Unterschreitung <strong>der</strong> Abstandsgrenzen von30 m auch auf teils 20 m toleriert, allerd<strong>in</strong>gs werde auf e<strong>in</strong> erhöhtes Gefahrenpotentialh<strong>in</strong>gewiesen. Weiters bestätigt er, das Umwidmungsareal sei durch das ÖEK gedeckt undhabe e<strong>in</strong>e Ausfahrt auf das öffentl. Gut. Zur Frage von GRM Felix Asen, warum die Flächenicht bei <strong>der</strong> Umwidmung des angrenzenden Areals als Bauland ausgewiesen worden sei,vermutet GVM Rupert Plasser, <strong>der</strong> Geometer sei damals <strong>vom</strong> Waldrand laut Plan ausgegangenund nicht <strong>vom</strong> Naturbestand. GRM Johann Mersch legt nahe, dass die Geme<strong>in</strong>dedurch eigene Prüfungen solche Beratungsfehler vermeiden sollte. GRM Josef Plasser betontdie Gefahr durch die Nähe zum Salzachhang. GVM He<strong>in</strong>rich Taitl schlägt vor, den TOPzurückzustellen und zunächst zu prüfen, ob und welche Regressansprüche auf dieGeme<strong>in</strong>de zukommen könnten. GVM Rupert Plasser rat dazu hier ke<strong>in</strong>e Sickerschächte zuerlauben, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>en verpflichtenden Anschluss an den Oberflächenentwässerungskanalvorzuschreiben. Er hält e<strong>in</strong>en 20 m Abstand zum Waldrand für ausreichend, da <strong>der</strong> Wald hiere<strong>in</strong>e Art Bannwald für den Hang darstelle und die Bäume ohneh<strong>in</strong> nicht zu groß und schwerwerden dürften. Auf Anfrage von GR-EM Daniela Reit<strong>in</strong>ger zeigt <strong>der</strong> AL auf, die Gefahrenabschätzungh<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Problematik <strong>der</strong> Oberflächenentwässerung habe <strong>in</strong> den letzten10 – 15 Jahren sehr stark an Bedeutung gewonnen.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:1. "Die vorliegenden von Dipl.-Ing. Hermann Zeil<strong>in</strong>ger/Braunau erstellten Än<strong>der</strong>ungspläne- Nr. 41 v. 07.04.2011 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach,Umwidmung e<strong>in</strong>er ca. 10.000 m2 große Teilfläche <strong>der</strong> Parz. 859, 857/2, 856/1 und1728, KG. Oberkriebach, lt. Teilungsentwurf des Zivilgeometers Dipl.Ing. Mart<strong>in</strong>Brunner/Braunau v. April 20011 von Grünland <strong>in</strong> Bauland, sowie e<strong>in</strong>er zusammen ca.4.000 m2 großen Teilfläche aus den Parz. 859, 860, 862 und 871, KG. Oberkriebach,Eigentümer: Andreas Asen/Kälbermoos 1, von Bauland/ Betriebsbaugebiet <strong>in</strong> Grünland- Nr. 42 v. 07.04.2011 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach,Umwidmung <strong>der</strong> Parz. 242/4, KG. Ach, Eigentümer: Dr. Franz Rausch/D-84508Burgkirchen, im Ausmaß von 1.219 m², von Grünland <strong>in</strong> Bauland (Wohnbaugebiet),jedoch mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkung, dass mit e<strong>in</strong>em Hauptgebäude die südliche Fluchtl<strong>in</strong>ie<strong>der</strong> Grenze <strong>der</strong> Parz. 242/3, KG. Ach, nicht überschritten werden darfwerden genehmigt."2. "Die vorliegenden von Dipl.-Ing. Hermann Zeil<strong>in</strong>ger/Braunau erstellten Än<strong>der</strong>ungspläne- Nr. 4 v. 06.07.2011 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach,Umwidmung e<strong>in</strong>er ca. 1400 m2 großen Teilfläche <strong>der</strong> Parz. 74/3, 1714/2,79/2, 80, 141/1 und 1714/3, KG. Hochburg, Eigentümer: Carl Graf zu Castell-