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Protokoll vom 11.10.2011 (148 KB) - .PDF - in der Gemeinde ...

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- 7 -Zum FWP-Än<strong>der</strong>ungsplan Nr. 43 - Pfitzner/Joachimbauer:GRM Johann Mersch gefällt nicht, dass Pfitzner/Joachimbauer die Flächen vor relativ kurzerZeit als Grünland erworben hätten und nun als Bauland weiterverkaufen wollten. Dies seigegenüber dem ursprünglichen Grundverkäufer Josef Daxl schwer zu rechtfertigen. Dasgeschehe natürlich immer wie<strong>der</strong>, entgegnet Vizebgm. Adelheid Geßl. GRM Felix Asener<strong>in</strong>nert, ursprünglich sei man von e<strong>in</strong>er Bebauung durch e<strong>in</strong>en Sohn des jetzigen Besitzersausgegangen. Er äußert Bedenken h<strong>in</strong>sichtlich des ger<strong>in</strong>gen Abstandes zum Waldrand.Dieser Umstand sei ihm bei <strong>der</strong> Verfahrense<strong>in</strong>leitung nicht wirklich bewusst gewesen. Er seidaher gegen e<strong>in</strong>e Genehmigung. Mehrere GRM schließen sich diesem E<strong>in</strong>wand an. GR-EMJosef Wimmer erkundigt sich nach e<strong>in</strong>er ev. Haftung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de, falls durch Bäume o<strong>der</strong>den Salzachhang tatsächlich Schäden verursacht würden. Der Bgm. verliest die Stellungnahme<strong>der</strong> Forstabteilung. Demnach werde die Unterschreitung <strong>der</strong> Abstandsgrenzen von30 m auch auf teils 20 m toleriert, allerd<strong>in</strong>gs werde auf e<strong>in</strong> erhöhtes Gefahrenpotentialh<strong>in</strong>gewiesen. Weiters bestätigt er, das Umwidmungsareal sei durch das ÖEK gedeckt undhabe e<strong>in</strong>e Ausfahrt auf das öffentl. Gut. Zur Frage von GRM Felix Asen, warum die Flächenicht bei <strong>der</strong> Umwidmung des angrenzenden Areals als Bauland ausgewiesen worden sei,vermutet GVM Rupert Plasser, <strong>der</strong> Geometer sei damals <strong>vom</strong> Waldrand laut Plan ausgegangenund nicht <strong>vom</strong> Naturbestand. GRM Johann Mersch legt nahe, dass die Geme<strong>in</strong>dedurch eigene Prüfungen solche Beratungsfehler vermeiden sollte. GRM Josef Plasser betontdie Gefahr durch die Nähe zum Salzachhang. GVM He<strong>in</strong>rich Taitl schlägt vor, den TOPzurückzustellen und zunächst zu prüfen, ob und welche Regressansprüche auf dieGeme<strong>in</strong>de zukommen könnten. GVM Rupert Plasser rat dazu hier ke<strong>in</strong>e Sickerschächte zuerlauben, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>en verpflichtenden Anschluss an den Oberflächenentwässerungskanalvorzuschreiben. Er hält e<strong>in</strong>en 20 m Abstand zum Waldrand für ausreichend, da <strong>der</strong> Wald hiere<strong>in</strong>e Art Bannwald für den Hang darstelle und die Bäume ohneh<strong>in</strong> nicht zu groß und schwerwerden dürften. Auf Anfrage von GR-EM Daniela Reit<strong>in</strong>ger zeigt <strong>der</strong> AL auf, die Gefahrenabschätzungh<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Problematik <strong>der</strong> Oberflächenentwässerung habe <strong>in</strong> den letzten10 – 15 Jahren sehr stark an Bedeutung gewonnen.Antrag:Der Bürgermeister stellt namens des Geme<strong>in</strong>devorstandes den Antrag, folgenden Beschlusszu fassen:1. "Die vorliegenden von Dipl.-Ing. Hermann Zeil<strong>in</strong>ger/Braunau erstellten Än<strong>der</strong>ungspläne- Nr. 41 v. 07.04.2011 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach,Umwidmung e<strong>in</strong>er ca. 10.000 m2 große Teilfläche <strong>der</strong> Parz. 859, 857/2, 856/1 und1728, KG. Oberkriebach, lt. Teilungsentwurf des Zivilgeometers Dipl.Ing. Mart<strong>in</strong>Brunner/Braunau v. April 20011 von Grünland <strong>in</strong> Bauland, sowie e<strong>in</strong>er zusammen ca.4.000 m2 großen Teilfläche aus den Parz. 859, 860, 862 und 871, KG. Oberkriebach,Eigentümer: Andreas Asen/Kälbermoos 1, von Bauland/ Betriebsbaugebiet <strong>in</strong> Grünland- Nr. 42 v. 07.04.2011 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach,Umwidmung <strong>der</strong> Parz. 242/4, KG. Ach, Eigentümer: Dr. Franz Rausch/D-84508Burgkirchen, im Ausmaß von 1.219 m², von Grünland <strong>in</strong> Bauland (Wohnbaugebiet),jedoch mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkung, dass mit e<strong>in</strong>em Hauptgebäude die südliche Fluchtl<strong>in</strong>ie<strong>der</strong> Grenze <strong>der</strong> Parz. 242/3, KG. Ach, nicht überschritten werden darfwerden genehmigt."2. "Die vorliegenden von Dipl.-Ing. Hermann Zeil<strong>in</strong>ger/Braunau erstellten Än<strong>der</strong>ungspläne- Nr. 4 v. 06.07.2011 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach,Umwidmung e<strong>in</strong>er ca. 1400 m2 großen Teilfläche <strong>der</strong> Parz. 74/3, 1714/2,79/2, 80, 141/1 und 1714/3, KG. Hochburg, Eigentümer: Carl Graf zu Castell-

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