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VERSICHERUNGEN Erst versichern, dann vermieten<br />

Immer wieder kommt es zu Unfällen mit Mobilkranen und Hubarbeitsbühnen. Die Folgen sind nicht selten<br />

dramatisch! Gerade bei Unfällen mit Hubarbeitsbühnen sind Personenschäden oft die Folge. Aber auch die<br />

Sachschäden sind nicht gerade unerheblich und können mächtig ins Geld gehen.<br />

Die Reparatur eines umgestürzten Mobilkranes kann schon<br />

mal in sechsstellige Dimensionen klettern. Umso wichtiger<br />

ist ein ausreichender Versicherungsschutz. Ob man<br />

richtig versichert ist, zeigt sich oftmals leider erst im Schadensfall.<br />

Umso wichtiger ist es, seinen Versicherungsumfang regelmäßig<br />

an den gewachsenen oder auch geschrumpften Gerätepark anzupassen.<br />

Ein Job für Profis, wie Matthias Mornweg, der sich als Versicherungsmakler<br />

auf die Versicherung von Arbeitsmaschinen<br />

spezialisiert hat und die Besonderheiten in diesem Segment aus<br />

dem FF kennt.<br />

Die wichtigste Versicherung für Unternehmen, die mit Kranen<br />

oder Hubarbeitsbühnen arbeiten, ist die Betriebshaftpflichtversi-<br />

22 K&H 7/2009<br />

FINANZEN<br />

cherung (BHV). Warum? Der Unternehmer haftet nicht nur,<br />

wenn sich beispielsweise ein Besucher in den Geschäftsräumen<br />

verletzt, sondern auch für Schäden, die durch die unternehmenseigenen<br />

Produkte und Dienstleistungen entstehen.<br />

Notwendige Pflichtversicherungen<br />

Hoher Sachschaden: Nur mit<br />

einem ausreichenden Versicherungsschutz<br />

können teure Reparaturen abgedeckt werden.<br />

Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft Schadensansprüche,<br />

wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt berechtigte<br />

Schadensansprüche, die der Betriebsinhaber oder einer seiner<br />

Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten Dritten<br />

gegenüber verursachen. Zusätzliche Tätigkeiten (Risiken) wie z. B.

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