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EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG<br />

Mit Bescheid vom 09.03.2010 gibt die Finanzmarktaufsicht bekannt, dass keine Einwände gegen<br />

den mit Wirkung per 31.12.2009 erfolgten mehrheitlichen Erwerb der IMMO-BANK AG durch die<br />

ABV bestehen. Die Konzernbilanz gemäß § 59 BWG wird von der ABV erstellt.<br />

Darüber hinaus sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des<br />

<strong>Gesch</strong>äftsjahres eingetreten.<br />

Wien, am 19. April 2010<br />

Dir. Mag. Manfred Ulreich Dir. Ing. Mag. Thomas Köck GD KR Erich Hackl<br />

11<br />

DIE ABV IM JAHR 2009 - LAGEBERICHT

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