Tourismus Schwarzwald-Bodensee vergleichsweise gut - dehoga sb
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KURZ und WICHTIG<br />
Sonnenbank: Benutzung für<br />
Minderjährige verboten<br />
Ab sofort ist die Benutzung einer Sonnenbank<br />
für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren<br />
verboten. Das gilt auch in Hotelanlagen.<br />
Geregelt wird dieses Verbot im „Gesetz zur<br />
Regelung des Schutzes vor nichtionisierender<br />
Strahlung“ (NiSG), das am 1. 9. 2009 in Kraft<br />
getreten ist. Ein Verstoß gegen das Verbot<br />
kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Buße<br />
von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.<br />
Das neue Gesetz ermächtig die Bundesregierung<br />
zum Erlass einer Rechtsverordnung, die<br />
weitergehende Regelungen bringen kann.<br />
In der Diskussion sind die Festsetzung von<br />
Strahlungsgrenzwerten in den Solarien und<br />
die Pflicht, geschulte Mitarbeiter einzustellen,<br />
die über die Risiken einer Benutzung informieren<br />
können. (red)<br />
Stornokosten: Reservierung<br />
schriftlich bestätigen lassen<br />
Immer wieder reisen Gäste nicht an oder<br />
es kommen weniger als vereinbart. Wenn<br />
der Hotelier nun seine Storno-Rechnung<br />
verschickt, wehren sich viele Gäste. Sollte<br />
die Sache vor Gericht gehen, muss der Hotelier<br />
beweisen, dass ein wirksamer Gastaufnahmevertrag<br />
zustande gekommen<br />
ist. Dieser muss zwar nicht schriftlich sein,<br />
aber die Schriftform erleichtert wesentlich<br />
die Beweisführung.<br />
Viele Gäste behaupten einfach, sie hätten<br />
nur angefragt, aber nicht reserviert. Andere<br />
bestehen darauf, dass sie nie eine Reservierung<strong>sb</strong>estätigung<br />
erhalten hätten, die ja in<br />
der Regel nicht per Einschreiben verschickt<br />
werden. Findige Rechtsanwälte finden auf<br />
einer Reservierung<strong>sb</strong>estätigung Zusätze<br />
wie z.B. „Anreise nur bis 19 Uhr“ oder „Es<br />
stehen nur Nichtraucherzimmer zur Verfügung“<br />
oder „das Mitbringen von Haustieren<br />
ist nicht gestattet“ und ähnliches mehr.<br />
Der Hotelier muss wissen, dass eine solche<br />
Reservierung<strong>sb</strong>estätigung ein verändertes<br />
Angebot darstellt, welches der Gast erst<br />
noch einmal annehmen muss. Fehlt eine<br />
solche Annahme der veränderten Reservierung<strong>sb</strong>estätigung,<br />
kommt kein wirksamer<br />
Gastaufnahmevertrag zustande.<br />
Dem kann der Hotelier mit folgendem Satz<br />
unter seine Reservierung<strong>sb</strong>estätigung vorbeugen:<br />
„Bitte haben Sie Verständnis dafür,<br />
dass wir eine Reservierung der Zimmer<br />
nur dann garantieren können, wenn Sie uns<br />
eine Kopie dieser Buchung<strong>sb</strong>estätigung innerhalb<br />
von zehn Tagen unterschrieben zurücksenden<br />
oder faxen.“<br />
Mit der unterschriebenen Rücksendung der<br />
Bestätigung kann das Hotel die Reservierung<br />
beweisen, und der Gast hat die Sicherheit,<br />
dass sein Zimmer bei Anreise zur Verfügung<br />
steht. (bru)<br />
Oktober 2009 Heft 10<br />
Künstlersozialversicherung:<br />
Abgabesatz sinkt nächstes Jahr<br />
Nach der Senkung für das laufende Jahr<br />
verringert sich der Abgabesatz für die<br />
Künstlersozialkasse nicht einmal: Für das<br />
Jahr 2010 sinkt er von 4,9 auf 3,9 Prozent.<br />
Beiträge an die Künstlersozialkasse muss<br />
bezahlen, wer selbstständige Künstler engagiert.<br />
Zahlt er nicht und wird er bei einer<br />
Nachprüfung erwischt, kann das für ihn<br />
teuer werden.<br />
Das Künstlersozialversicherungsgesetz<br />
existiert seit 1.1.1983 und soll die soziale Situation<br />
der selbstständigen Künstler und<br />
Publizisten verbessern. Die Künstler tragen<br />
(wie sonst die Arbeitnehmer) die Beiträge<br />
nur zur Hälfte. Die andere Hälfte wird zu<br />
40 % durch den Bund und zu 60 % durch<br />
die so genannte Künstlersozialabgabe aufgebracht.<br />
Das Gesetz gilt nur für selbstständige<br />
Künstler, nicht für Künstler die als Arbeitnehmer<br />
beschäftigt werden. Die Prüfzuständigkeit<br />
ist seit 2007 auf die gesetzliche<br />
Rentenversicherung übergegangen.<br />
Ob die Betriebe ihrer Beitragspflicht nachkommen,<br />
wird daher bei jeder Prüfung der<br />
Rentenversicherung mit untersucht, also<br />
wesentlich häufiger als bisher. Die Erhebung<br />
der Beiträge erfolgt dabei für den<br />
Zeitraum der letzten fünf Jahre.<br />
Sind gastronomische Betriebe betroffen?<br />
Ja, wenn selbstständige Künstler beschäftigt<br />
werden. Abgabepflicht besteht aller-<br />
Fortsetzung auf Seite 30<br />
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