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Tourismus Schwarzwald-Bodensee vergleichsweise gut - dehoga sb

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KURZ und WICHTIG<br />

Sonnenbank: Benutzung für<br />

Minderjährige verboten<br />

Ab sofort ist die Benutzung einer Sonnenbank<br />

für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren<br />

verboten. Das gilt auch in Hotelanlagen.<br />

Geregelt wird dieses Verbot im „Gesetz zur<br />

Regelung des Schutzes vor nichtionisierender<br />

Strahlung“ (NiSG), das am 1. 9. 2009 in Kraft<br />

getreten ist. Ein Verstoß gegen das Verbot<br />

kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Buße<br />

von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.<br />

Das neue Gesetz ermächtig die Bundesregierung<br />

zum Erlass einer Rechtsverordnung, die<br />

weitergehende Regelungen bringen kann.<br />

In der Diskussion sind die Festsetzung von<br />

Strahlungsgrenzwerten in den Solarien und<br />

die Pflicht, geschulte Mitarbeiter einzustellen,<br />

die über die Risiken einer Benutzung informieren<br />

können. (red)<br />

Stornokosten: Reservierung<br />

schriftlich bestätigen lassen<br />

Immer wieder reisen Gäste nicht an oder<br />

es kommen weniger als vereinbart. Wenn<br />

der Hotelier nun seine Storno-Rechnung<br />

verschickt, wehren sich viele Gäste. Sollte<br />

die Sache vor Gericht gehen, muss der Hotelier<br />

beweisen, dass ein wirksamer Gastaufnahmevertrag<br />

zustande gekommen<br />

ist. Dieser muss zwar nicht schriftlich sein,<br />

aber die Schriftform erleichtert wesentlich<br />

die Beweisführung.<br />

Viele Gäste behaupten einfach, sie hätten<br />

nur angefragt, aber nicht reserviert. Andere<br />

bestehen darauf, dass sie nie eine Reservierung<strong>sb</strong>estätigung<br />

erhalten hätten, die ja in<br />

der Regel nicht per Einschreiben verschickt<br />

werden. Findige Rechtsanwälte finden auf<br />

einer Reservierung<strong>sb</strong>estätigung Zusätze<br />

wie z.B. „Anreise nur bis 19 Uhr“ oder „Es<br />

stehen nur Nichtraucherzimmer zur Verfügung“<br />

oder „das Mitbringen von Haustieren<br />

ist nicht gestattet“ und ähnliches mehr.<br />

Der Hotelier muss wissen, dass eine solche<br />

Reservierung<strong>sb</strong>estätigung ein verändertes<br />

Angebot darstellt, welches der Gast erst<br />

noch einmal annehmen muss. Fehlt eine<br />

solche Annahme der veränderten Reservierung<strong>sb</strong>estätigung,<br />

kommt kein wirksamer<br />

Gastaufnahmevertrag zustande.<br />

Dem kann der Hotelier mit folgendem Satz<br />

unter seine Reservierung<strong>sb</strong>estätigung vorbeugen:<br />

„Bitte haben Sie Verständnis dafür,<br />

dass wir eine Reservierung der Zimmer<br />

nur dann garantieren können, wenn Sie uns<br />

eine Kopie dieser Buchung<strong>sb</strong>estätigung innerhalb<br />

von zehn Tagen unterschrieben zurücksenden<br />

oder faxen.“<br />

Mit der unterschriebenen Rücksendung der<br />

Bestätigung kann das Hotel die Reservierung<br />

beweisen, und der Gast hat die Sicherheit,<br />

dass sein Zimmer bei Anreise zur Verfügung<br />

steht. (bru)<br />

Oktober 2009 Heft 10<br />

Künstlersozialversicherung:<br />

Abgabesatz sinkt nächstes Jahr<br />

Nach der Senkung für das laufende Jahr<br />

verringert sich der Abgabesatz für die<br />

Künstlersozialkasse nicht einmal: Für das<br />

Jahr 2010 sinkt er von 4,9 auf 3,9 Prozent.<br />

Beiträge an die Künstlersozialkasse muss<br />

bezahlen, wer selbstständige Künstler engagiert.<br />

Zahlt er nicht und wird er bei einer<br />

Nachprüfung erwischt, kann das für ihn<br />

teuer werden.<br />

Das Künstlersozialversicherungsgesetz<br />

existiert seit 1.1.1983 und soll die soziale Situation<br />

der selbstständigen Künstler und<br />

Publizisten verbessern. Die Künstler tragen<br />

(wie sonst die Arbeitnehmer) die Beiträge<br />

nur zur Hälfte. Die andere Hälfte wird zu<br />

40 % durch den Bund und zu 60 % durch<br />

die so genannte Künstlersozialabgabe aufgebracht.<br />

Das Gesetz gilt nur für selbstständige<br />

Künstler, nicht für Künstler die als Arbeitnehmer<br />

beschäftigt werden. Die Prüfzuständigkeit<br />

ist seit 2007 auf die gesetzliche<br />

Rentenversicherung übergegangen.<br />

Ob die Betriebe ihrer Beitragspflicht nachkommen,<br />

wird daher bei jeder Prüfung der<br />

Rentenversicherung mit untersucht, also<br />

wesentlich häufiger als bisher. Die Erhebung<br />

der Beiträge erfolgt dabei für den<br />

Zeitraum der letzten fünf Jahre.<br />

Sind gastronomische Betriebe betroffen?<br />

Ja, wenn selbstständige Künstler beschäftigt<br />

werden. Abgabepflicht besteht aller-<br />

Fortsetzung auf Seite 30<br />

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