03.12.2012 Aufrufe

Tourismus Schwarzwald-Bodensee vergleichsweise gut - dehoga sb

Tourismus Schwarzwald-Bodensee vergleichsweise gut - dehoga sb

Tourismus Schwarzwald-Bodensee vergleichsweise gut - dehoga sb

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wie kann sich ein Hotelier schützen?<br />

Wichtig für den Hotelier ist daher die Frage,<br />

wie er sich gegen solche Risiken absichern<br />

kann? Sollte entgegen bestehender Rechtsauffassung<br />

eine Durchgriffshaftung des Hoteliers<br />

auf die Mindestnettolöhne bestehen,<br />

kann er sich hiervon vertraglich nicht freizeichnen,<br />

eine Haftung im Außenverhältnis<br />

bleibt bestehen. Entsprechende Klauseln wären<br />

unwirksam. Es wird daher empfohlen:<br />

› Bei Ausschreibung und Vergabe von Werk-<br />

Dienstverträgen im Reinigung<strong>sb</strong>ereich auf<br />

das wirtschaftlichste und nicht das billigste<br />

Angebot zurückzugreifen.<br />

› Die Reinigungsunternehmen auf die Einhaltung<br />

einschlägiger Tarifverträge zu verpflichten<br />

(so genannte Tariftreueerklärung).<br />

› Die Seriosität des Vertragspartners sorgfältig<br />

zu prüfen und zu dokumentieren.<br />

Deshalb sollte man sich vom beauftragten<br />

Unternehmen folgende Unterlagen vorlegen<br />

lassen:<br />

› Gewerbeanmeldung<br />

› Eintragung Handwerkskammer oder IHK<br />

› Handelsregisterauszug bei GmbH’s<br />

› Auszug aus dem Gewerbezentralregister<br />

› Freistellung<strong>sb</strong>escheinigung des Finanzamtes<br />

› Aktuelle Unbedenklichkeit<strong>sb</strong>escheinigung<br />

für die Sozialversicherung<strong>sb</strong>eiträge<br />

› Aktuelle Unbedenklichkeit<strong>sb</strong>escheinigung<br />

der BG Bau<br />

Außerdem kann der Hotelier sich eigene<br />

Kontrollmöglichkeiten schaffen, indem er<br />

sich vom Auftragnehmer:<br />

› Mitarbeiter namentlich nennen lässt,<br />

› darauf achtet, dass Personal- und Sozialversicherungsausweis,<br />

ggf. Arbeits- und<br />

Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden.<br />

Der Personalausweis ist seit 1.1.09 vom Arbeitnehmer<br />

bei sich zu führen.<br />

› Nachweise über Abführung von Sozialversicherung<strong>sb</strong>eiträgen<br />

verlangt,<br />

› stichprobenartig kontrolliert und Kontrollen<br />

dokumentiert,<br />

› sich vertraglich zusichern lässt, dass keine<br />

Nachunternehmer eingesetzt werden. (J.S.)<br />

Handy-Blocker: Einsatz ist<br />

in Deutschland verboten<br />

Wer so genannte Handyblocker einsetzt,<br />

um sein Hotel zur Handy-freien Zone zu<br />

machen, riskiert ein Bußgeld.<br />

Ihr Einsatz ist in Deutschland verboten. Wer<br />

sogenannte Handyblocker einsetzt, um<br />

sein Hotel zur Handy-freien Zohne zu machen,<br />

riskiert ein Bußgeld. Ihr Einsatz ist in<br />

Deutschland verboten.<br />

Man hört sie heute überall, und vielen gehen<br />

sie und ihre Benutzer auf die Nerven: Ob im<br />

Wellnes<strong>sb</strong>ereich, im Konferenzraum oder in<br />

der Hotelbar – das Klingeln von Handys und<br />

das Telefonieren mit ihnen wird in der Öffentlichkeit<br />

zunehmend als Störung empfunden.<br />

Hotels, die in einem Funkloch mit<br />

unzureichender Netzabdeckung liegen, werben<br />

daher mitunter sogar schon damit, dass<br />

sie ihren Gästen Ruhezonen bieten können.<br />

Dringend davon abzuraten ist allerdings, solche<br />

Handy-freien Zonen selbst zu schaffen.<br />

Möglich wäre es: Derzeit treten verstärkt<br />

Unternehmen an Hotels heran und bieten<br />

Handyblocker oder „Cellular Disabler“ an.<br />

Das sind ganz einfach kleine Störsender, die<br />

Signale auf den Mobilfunkfrequenzen aussenden<br />

und damit die Kommunikation zwischen<br />

Mobilfunknetz und Handy in ihrer<br />

Umgebung unterbinden.<br />

Sie sind in Deutschland allerdings nicht erlaubt,<br />

wie die für die Regulierung des deutschen<br />

Kommunikationsmarktes zuständige<br />

Bundesnetzagentur dazu mitteilt. Die<br />

Frequenzen, auf denen die Mobilfunkanbieter<br />

senden, sind nämlich exklusiv den<br />

Netzbetreibern zugewiesen. Deshalb kann<br />

ein solches Gerät, das Frequenzbereiche des<br />

Mobilfunks stört, nach deutschem Telekommunikationsrecht<br />

weder eine Frequenzzuteilung,<br />

noch eine Gerätezulassung erhalten.<br />

Wer widerrechtlich dennoch solche<br />

Handy-Blocker einsetz, riskiert ein empfindliches<br />

Bußgeld und muss im ungünstigsten<br />

Fall sogar mit Schadensersatzansprüchen<br />

der Mobilfunkanbieter rechnen. (red)<br />

Aussenmarkisen: Bei starkem<br />

Wind unbedingt einfahren<br />

Wer bei starkem Wind die Außenmarkisen nicht<br />

einfährt, handelt grob fahrlässig und muss für<br />

eventuelle Schäden selbst aufkommen, so ein<br />

aktuelles Urteil des Amtsgerichts München.<br />

Das Gericht wies damit die Klage eines<br />

Rentners gegen seinen Wohngebäudeversicherer<br />

zurück. Der 89-jährige Mann hatte<br />

im Mai 2007, als ein Sturm mit Windstärke<br />

Oktober 2009 Heft 10w<br />

8 über München hinweg zog, die Markise an<br />

seinem Haus nicht eingerollt. Deshalb wurde<br />

das Markisentuch und der Gelenkarm<br />

derart beschädigt, dass die Reperatur rund<br />

2.000 Euro kostete. Diese Kosten machte<br />

der Rentner bei seiner Versicherung geltend.<br />

Die aber lehnte eine Erstattung ab mit dem<br />

Hinweis, der Hauseigentümer habe grob<br />

fahrlässig gehandelt, als er die Markise trotz<br />

Sturm nicht eingerollt habe.<br />

Der Richter schloss sich der Argumentation der<br />

Versicherung an: Es müsse jedermann davon<br />

ausgehen, dass es bei Windstärke 8 zu derartigen<br />

Windstößen kommen könne, die auch in der<br />

Lage seien, eine moderne Markise zu zerstören.<br />

Warnung: Dubiose Angebote<br />

für Internet-Adresseinträge<br />

Nach Angaben des Hotelverbandes Deutschland<br />

(IHA) werden derzeit Hotels mit dubiosen<br />

Angeboten für Adresseinträge auf einem<br />

Internetportal konfrontiert. Die Veröffentlichung<br />

wird dabei ausdrücklich als kostenlos<br />

angepriesen. Im Kleingedruckten steht allerdings<br />

der Hinweis, dass nur ein Suchbegriff<br />

kostenlos ist. Jeder weitere Suchbegriff zieht<br />

allerdings einen kostenpflichtigen Vertrag<br />

mit zwei Jahren Laufzeit nach sich. (red)<br />

KMF-Kühlung<br />

Kühl- und Tiefkühlzellen<br />

Gewerbe- und Industriekühlung<br />

Gewerbe- und Industrieklimatisierung<br />

Thekenbau und Gastronomieeinrichtungen<br />

Böcklerstr. 5 · 79110 Freiburg · Tel. 0761-131371 + 131177 · Fax 133471<br />

info@kaelte-mueller.com · www.kaelte-mueller.com<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!