Tourismus Schwarzwald-Bodensee vergleichsweise gut - dehoga sb
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Wie kann sich ein Hotelier schützen?<br />
Wichtig für den Hotelier ist daher die Frage,<br />
wie er sich gegen solche Risiken absichern<br />
kann? Sollte entgegen bestehender Rechtsauffassung<br />
eine Durchgriffshaftung des Hoteliers<br />
auf die Mindestnettolöhne bestehen,<br />
kann er sich hiervon vertraglich nicht freizeichnen,<br />
eine Haftung im Außenverhältnis<br />
bleibt bestehen. Entsprechende Klauseln wären<br />
unwirksam. Es wird daher empfohlen:<br />
› Bei Ausschreibung und Vergabe von Werk-<br />
Dienstverträgen im Reinigung<strong>sb</strong>ereich auf<br />
das wirtschaftlichste und nicht das billigste<br />
Angebot zurückzugreifen.<br />
› Die Reinigungsunternehmen auf die Einhaltung<br />
einschlägiger Tarifverträge zu verpflichten<br />
(so genannte Tariftreueerklärung).<br />
› Die Seriosität des Vertragspartners sorgfältig<br />
zu prüfen und zu dokumentieren.<br />
Deshalb sollte man sich vom beauftragten<br />
Unternehmen folgende Unterlagen vorlegen<br />
lassen:<br />
› Gewerbeanmeldung<br />
› Eintragung Handwerkskammer oder IHK<br />
› Handelsregisterauszug bei GmbH’s<br />
› Auszug aus dem Gewerbezentralregister<br />
› Freistellung<strong>sb</strong>escheinigung des Finanzamtes<br />
› Aktuelle Unbedenklichkeit<strong>sb</strong>escheinigung<br />
für die Sozialversicherung<strong>sb</strong>eiträge<br />
› Aktuelle Unbedenklichkeit<strong>sb</strong>escheinigung<br />
der BG Bau<br />
Außerdem kann der Hotelier sich eigene<br />
Kontrollmöglichkeiten schaffen, indem er<br />
sich vom Auftragnehmer:<br />
› Mitarbeiter namentlich nennen lässt,<br />
› darauf achtet, dass Personal- und Sozialversicherungsausweis,<br />
ggf. Arbeits- und<br />
Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden.<br />
Der Personalausweis ist seit 1.1.09 vom Arbeitnehmer<br />
bei sich zu führen.<br />
› Nachweise über Abführung von Sozialversicherung<strong>sb</strong>eiträgen<br />
verlangt,<br />
› stichprobenartig kontrolliert und Kontrollen<br />
dokumentiert,<br />
› sich vertraglich zusichern lässt, dass keine<br />
Nachunternehmer eingesetzt werden. (J.S.)<br />
Handy-Blocker: Einsatz ist<br />
in Deutschland verboten<br />
Wer so genannte Handyblocker einsetzt,<br />
um sein Hotel zur Handy-freien Zone zu<br />
machen, riskiert ein Bußgeld.<br />
Ihr Einsatz ist in Deutschland verboten. Wer<br />
sogenannte Handyblocker einsetzt, um<br />
sein Hotel zur Handy-freien Zohne zu machen,<br />
riskiert ein Bußgeld. Ihr Einsatz ist in<br />
Deutschland verboten.<br />
Man hört sie heute überall, und vielen gehen<br />
sie und ihre Benutzer auf die Nerven: Ob im<br />
Wellnes<strong>sb</strong>ereich, im Konferenzraum oder in<br />
der Hotelbar – das Klingeln von Handys und<br />
das Telefonieren mit ihnen wird in der Öffentlichkeit<br />
zunehmend als Störung empfunden.<br />
Hotels, die in einem Funkloch mit<br />
unzureichender Netzabdeckung liegen, werben<br />
daher mitunter sogar schon damit, dass<br />
sie ihren Gästen Ruhezonen bieten können.<br />
Dringend davon abzuraten ist allerdings, solche<br />
Handy-freien Zonen selbst zu schaffen.<br />
Möglich wäre es: Derzeit treten verstärkt<br />
Unternehmen an Hotels heran und bieten<br />
Handyblocker oder „Cellular Disabler“ an.<br />
Das sind ganz einfach kleine Störsender, die<br />
Signale auf den Mobilfunkfrequenzen aussenden<br />
und damit die Kommunikation zwischen<br />
Mobilfunknetz und Handy in ihrer<br />
Umgebung unterbinden.<br />
Sie sind in Deutschland allerdings nicht erlaubt,<br />
wie die für die Regulierung des deutschen<br />
Kommunikationsmarktes zuständige<br />
Bundesnetzagentur dazu mitteilt. Die<br />
Frequenzen, auf denen die Mobilfunkanbieter<br />
senden, sind nämlich exklusiv den<br />
Netzbetreibern zugewiesen. Deshalb kann<br />
ein solches Gerät, das Frequenzbereiche des<br />
Mobilfunks stört, nach deutschem Telekommunikationsrecht<br />
weder eine Frequenzzuteilung,<br />
noch eine Gerätezulassung erhalten.<br />
Wer widerrechtlich dennoch solche<br />
Handy-Blocker einsetz, riskiert ein empfindliches<br />
Bußgeld und muss im ungünstigsten<br />
Fall sogar mit Schadensersatzansprüchen<br />
der Mobilfunkanbieter rechnen. (red)<br />
Aussenmarkisen: Bei starkem<br />
Wind unbedingt einfahren<br />
Wer bei starkem Wind die Außenmarkisen nicht<br />
einfährt, handelt grob fahrlässig und muss für<br />
eventuelle Schäden selbst aufkommen, so ein<br />
aktuelles Urteil des Amtsgerichts München.<br />
Das Gericht wies damit die Klage eines<br />
Rentners gegen seinen Wohngebäudeversicherer<br />
zurück. Der 89-jährige Mann hatte<br />
im Mai 2007, als ein Sturm mit Windstärke<br />
Oktober 2009 Heft 10w<br />
8 über München hinweg zog, die Markise an<br />
seinem Haus nicht eingerollt. Deshalb wurde<br />
das Markisentuch und der Gelenkarm<br />
derart beschädigt, dass die Reperatur rund<br />
2.000 Euro kostete. Diese Kosten machte<br />
der Rentner bei seiner Versicherung geltend.<br />
Die aber lehnte eine Erstattung ab mit dem<br />
Hinweis, der Hauseigentümer habe grob<br />
fahrlässig gehandelt, als er die Markise trotz<br />
Sturm nicht eingerollt habe.<br />
Der Richter schloss sich der Argumentation der<br />
Versicherung an: Es müsse jedermann davon<br />
ausgehen, dass es bei Windstärke 8 zu derartigen<br />
Windstößen kommen könne, die auch in der<br />
Lage seien, eine moderne Markise zu zerstören.<br />
Warnung: Dubiose Angebote<br />
für Internet-Adresseinträge<br />
Nach Angaben des Hotelverbandes Deutschland<br />
(IHA) werden derzeit Hotels mit dubiosen<br />
Angeboten für Adresseinträge auf einem<br />
Internetportal konfrontiert. Die Veröffentlichung<br />
wird dabei ausdrücklich als kostenlos<br />
angepriesen. Im Kleingedruckten steht allerdings<br />
der Hinweis, dass nur ein Suchbegriff<br />
kostenlos ist. Jeder weitere Suchbegriff zieht<br />
allerdings einen kostenpflichtigen Vertrag<br />
mit zwei Jahren Laufzeit nach sich. (red)<br />
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