Tourismus Schwarzwald-Bodensee vergleichsweise gut - dehoga sb
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Hotel- und Gaststättenkurier<br />
Fortsetzung von Seite 29 Umsatzsteuer, Reise- und Fahrtkosten und<br />
dings nur für natürliche Personen, also einzelne<br />
Selbstständige, GbR, oHG, KG, nicht<br />
für Zahlungen an juristische Personen wie<br />
GmbH.<br />
Wer gilt als selbstständiger Künstler?<br />
Künstler können sein Musiker, Schauspieler,<br />
Clowns, Discjockeys, Entertainer, Kabarettisten,<br />
Werbefotografen, Webdesigner,<br />
alle selbstständig Tätigen im Bereich Werbung<br />
und Design. Das Merkmal „selbstständig<br />
tätig“ umfasst alle Künstler, die<br />
nicht als Arbeitnehmer beschäftigt sind,<br />
sondern freiberuflich arbeiten.<br />
Wichtig: Die Künstlersozialversicherung ist<br />
unabhängig von der Sozialversicherungspflicht,<br />
das heißt auch nichtversicherte/<br />
nebenberuflich tätige Künstler unterliegen<br />
der Künstlersozialabgabe.<br />
Wie sind diese Abgaben zu zahlen?<br />
Abgabenpflichtige Betriebe müssen der<br />
KSK selbstständig bis zum 31.03. des Folgejahres<br />
die Höhe der gezahlten Entgelte<br />
mitteilen. Die KSK erhebt die Daten mittels<br />
eines Fragebogens, der vom Unternehmer<br />
auszufüllen ist. Aufgrund dieser Angaben<br />
wird die Abgabenhöhe festgesetzt.<br />
Berechnung der Künstlersozialabgabe?<br />
Angegeben werden müssen sämtliche<br />
Entlohnungen an Künstler im Laufe des<br />
Kalenderjahres zzgl. erstatteter Nebenkosten<br />
(Transport, Material etc.). Nicht berücksichtigt<br />
werden Zahlungen an juristische<br />
Personen, GEMA, gesondert ausgewiesene<br />
Wir waschen<br />
nicht nur<br />
Ihre dreckige<br />
Wäsche!<br />
Wäschepflege<br />
und Mietwäsche<br />
für Hotellerie<br />
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30<br />
die steuerfreie Pauschale. Der Abgabesatz<br />
wird jedes Jahr neu festgesetzt, für 2010<br />
liegt er bei 3,9 %. Ansprechpartner:<br />
Künstlersozialkasse, Gökerstr. 14<br />
26384 Wilhelmshaven, Tel.: 04421 75439<br />
Telefax: 04421 7543586<br />
www.kuenstlersozialkasse.de<br />
auskunft@kuenstlersozialkasse.de<br />
Lohnsteuerkarte: Für 2010 wird<br />
sie zum letzten Mal ausgestellt<br />
Die <strong>gut</strong>e alte Lohnsteuerkarte wird es bald<br />
nicht mehr geben. Die Gemeinden werden<br />
sie für das Jahr 2010 zum letzten Mal ausstellen<br />
und an ihre Bürger verschicken. Ab<br />
2011 wird dann umgestellt auf das so genannte<br />
ElsterLohn-Verfahren. Das heißt,<br />
dann gehen die Angaben elektronisch an<br />
die Finanzämter. Dies teilte das Bundesfinanzministerium<br />
jetzt mit.<br />
Mindestlohn: Vorsicht bei Vergabe<br />
an Fremdunternehmen<br />
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung<br />
in der Reinigung<strong>sb</strong>ranche<br />
hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des<br />
Hauptzollamts Stuttgart jetzt 16 Hotels und<br />
Herbergen in Stuttgart sowie in den Landkreisen<br />
Esslingen und Böblingen geprüft.<br />
Dabei befragten 33 Zöllnerinnen und Zöllner<br />
105 Personen verschiedener Reinigungsfirmen.<br />
Dabei ergaben sich 36 Anhaltspunkte<br />
für Verstöße. Wichtig dabei: Der Hotelier haftet<br />
unter Umständen für den „Mindestlohn<br />
des Zimmermädchens“, auch wenn er die<br />
Zimmerreinigung durch einen Fremddienstleister<br />
vornehmen lässt.<br />
Bei den Kontrollen wurden ausschließlich<br />
solche Fremddienstleister geprüft. In mehreren<br />
Fällen besteht der Verdacht, dass der<br />
Mindestlohn von 8,15 Euro pro Stunde unterschritten<br />
wurde. Ein Zimmermädchen,<br />
das durchschnittlich drei Zimmer pro Stunde<br />
reinigt, gab bei der Prüfung an, für die Reinigung<br />
eines Zimmers 1,15 Euro zu erhalten.<br />
Bei fünf Arbeitgebern besteht der Verdacht<br />
des Sozialversicherung<strong>sb</strong>etruges. Die Zöllner<br />
vermuten hier, dass die Sozialversicherungsabgaben<br />
nicht entsprechend des gesetzli-<br />
Zahlt der mit der Zimmerreinigung beauftragte<br />
Fremdunternehmer keinen Mindestlohn, droht<br />
dem Hotelier ein Bußgeld.<br />
chen Mindestlohnes, sondern zu niedrig<br />
abgeführt wurden. Des Weiteren konnten<br />
14 Zimmermädchen bei der Prüfung ihren<br />
amtlichen Ausweis nicht vorlegen. Seit Jahre<strong>sb</strong>eginn<br />
reicht es nicht mehr aus, den Sozialversicherungsausweis<br />
vorzuweisen.<br />
Der Arbeitgeber ist zudem seit 1. Januar<br />
dieses Jahres verpflichtet, seine Arbeitnehmer<br />
schriftlich auf das Mitführen des Passes<br />
oder des Personalausweises hinzuweisen.<br />
In fünf Fällen bestehen Anhaltspunkte<br />
dafür, dass dieser Hinweis von dem jeweiligen<br />
Reinigungsunternehmen unterlassen<br />
wurde. Außerdem fehlte für fünf Zimmermädchen<br />
die Sofortmeldung bei den Sozialversicherungen.<br />
Diese Meldung ist seit<br />
Jahre<strong>sb</strong>eginn in sensiblen Branchen wie<br />
der Bau- oder Gebäudereinigerbranche gesetzlich<br />
vorgeschrieben und vom Arbeitgeber<br />
spätestens bei der Arbeitsaufnahme zu<br />
leisten.<br />
Was das Unterschreiten des Mindestlohnes<br />
angeht, kann das Ergebnis auch für die<br />
betroffenen Hotels heikel werden. Der Zoll<br />
hat durch seine Finanzkontrolle Schwarzarbeit<br />
angekündigt, Bußgelder gegen Hoteliers<br />
zu verhängen, wenn das Hotel aus dem<br />
Auftragsvolumen und der Zahl der Arbeitsstunden,<br />
die ihm bekannt sein müssen, unter<br />
Abzug einer gewissen Marge errechnen<br />
können, dass die Mindestlöhne nicht<br />
gezahlt werden. Der Hotelier sei als Auftraggeber<br />
verpflichtet, nicht das billigste,<br />
sondern das wirtschaftlichste Angebot zu<br />
wählen, heißt es zur Begründung.<br />
Fotos: Pfisterer