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Tourismus Schwarzwald-Bodensee vergleichsweise gut - dehoga sb

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Hotel- und Gaststättenkurier<br />

Fortsetzung von Seite 29 Umsatzsteuer, Reise- und Fahrtkosten und<br />

dings nur für natürliche Personen, also einzelne<br />

Selbstständige, GbR, oHG, KG, nicht<br />

für Zahlungen an juristische Personen wie<br />

GmbH.<br />

Wer gilt als selbstständiger Künstler?<br />

Künstler können sein Musiker, Schauspieler,<br />

Clowns, Discjockeys, Entertainer, Kabarettisten,<br />

Werbefotografen, Webdesigner,<br />

alle selbstständig Tätigen im Bereich Werbung<br />

und Design. Das Merkmal „selbstständig<br />

tätig“ umfasst alle Künstler, die<br />

nicht als Arbeitnehmer beschäftigt sind,<br />

sondern freiberuflich arbeiten.<br />

Wichtig: Die Künstlersozialversicherung ist<br />

unabhängig von der Sozialversicherungspflicht,<br />

das heißt auch nichtversicherte/<br />

nebenberuflich tätige Künstler unterliegen<br />

der Künstlersozialabgabe.<br />

Wie sind diese Abgaben zu zahlen?<br />

Abgabenpflichtige Betriebe müssen der<br />

KSK selbstständig bis zum 31.03. des Folgejahres<br />

die Höhe der gezahlten Entgelte<br />

mitteilen. Die KSK erhebt die Daten mittels<br />

eines Fragebogens, der vom Unternehmer<br />

auszufüllen ist. Aufgrund dieser Angaben<br />

wird die Abgabenhöhe festgesetzt.<br />

Berechnung der Künstlersozialabgabe?<br />

Angegeben werden müssen sämtliche<br />

Entlohnungen an Künstler im Laufe des<br />

Kalenderjahres zzgl. erstatteter Nebenkosten<br />

(Transport, Material etc.). Nicht berücksichtigt<br />

werden Zahlungen an juristische<br />

Personen, GEMA, gesondert ausgewiesene<br />

Wir waschen<br />

nicht nur<br />

Ihre dreckige<br />

Wäsche!<br />

Wäschepflege<br />

und Mietwäsche<br />

für Hotellerie<br />

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30<br />

die steuerfreie Pauschale. Der Abgabesatz<br />

wird jedes Jahr neu festgesetzt, für 2010<br />

liegt er bei 3,9 %. Ansprechpartner:<br />

Künstlersozialkasse, Gökerstr. 14<br />

26384 Wilhelmshaven, Tel.: 04421 75439<br />

Telefax: 04421 7543586<br />

www.kuenstlersozialkasse.de<br />

auskunft@kuenstlersozialkasse.de<br />

Lohnsteuerkarte: Für 2010 wird<br />

sie zum letzten Mal ausgestellt<br />

Die <strong>gut</strong>e alte Lohnsteuerkarte wird es bald<br />

nicht mehr geben. Die Gemeinden werden<br />

sie für das Jahr 2010 zum letzten Mal ausstellen<br />

und an ihre Bürger verschicken. Ab<br />

2011 wird dann umgestellt auf das so genannte<br />

ElsterLohn-Verfahren. Das heißt,<br />

dann gehen die Angaben elektronisch an<br />

die Finanzämter. Dies teilte das Bundesfinanzministerium<br />

jetzt mit.<br />

Mindestlohn: Vorsicht bei Vergabe<br />

an Fremdunternehmen<br />

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung<br />

in der Reinigung<strong>sb</strong>ranche<br />

hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des<br />

Hauptzollamts Stuttgart jetzt 16 Hotels und<br />

Herbergen in Stuttgart sowie in den Landkreisen<br />

Esslingen und Böblingen geprüft.<br />

Dabei befragten 33 Zöllnerinnen und Zöllner<br />

105 Personen verschiedener Reinigungsfirmen.<br />

Dabei ergaben sich 36 Anhaltspunkte<br />

für Verstöße. Wichtig dabei: Der Hotelier haftet<br />

unter Umständen für den „Mindestlohn<br />

des Zimmermädchens“, auch wenn er die<br />

Zimmerreinigung durch einen Fremddienstleister<br />

vornehmen lässt.<br />

Bei den Kontrollen wurden ausschließlich<br />

solche Fremddienstleister geprüft. In mehreren<br />

Fällen besteht der Verdacht, dass der<br />

Mindestlohn von 8,15 Euro pro Stunde unterschritten<br />

wurde. Ein Zimmermädchen,<br />

das durchschnittlich drei Zimmer pro Stunde<br />

reinigt, gab bei der Prüfung an, für die Reinigung<br />

eines Zimmers 1,15 Euro zu erhalten.<br />

Bei fünf Arbeitgebern besteht der Verdacht<br />

des Sozialversicherung<strong>sb</strong>etruges. Die Zöllner<br />

vermuten hier, dass die Sozialversicherungsabgaben<br />

nicht entsprechend des gesetzli-<br />

Zahlt der mit der Zimmerreinigung beauftragte<br />

Fremdunternehmer keinen Mindestlohn, droht<br />

dem Hotelier ein Bußgeld.<br />

chen Mindestlohnes, sondern zu niedrig<br />

abgeführt wurden. Des Weiteren konnten<br />

14 Zimmermädchen bei der Prüfung ihren<br />

amtlichen Ausweis nicht vorlegen. Seit Jahre<strong>sb</strong>eginn<br />

reicht es nicht mehr aus, den Sozialversicherungsausweis<br />

vorzuweisen.<br />

Der Arbeitgeber ist zudem seit 1. Januar<br />

dieses Jahres verpflichtet, seine Arbeitnehmer<br />

schriftlich auf das Mitführen des Passes<br />

oder des Personalausweises hinzuweisen.<br />

In fünf Fällen bestehen Anhaltspunkte<br />

dafür, dass dieser Hinweis von dem jeweiligen<br />

Reinigungsunternehmen unterlassen<br />

wurde. Außerdem fehlte für fünf Zimmermädchen<br />

die Sofortmeldung bei den Sozialversicherungen.<br />

Diese Meldung ist seit<br />

Jahre<strong>sb</strong>eginn in sensiblen Branchen wie<br />

der Bau- oder Gebäudereinigerbranche gesetzlich<br />

vorgeschrieben und vom Arbeitgeber<br />

spätestens bei der Arbeitsaufnahme zu<br />

leisten.<br />

Was das Unterschreiten des Mindestlohnes<br />

angeht, kann das Ergebnis auch für die<br />

betroffenen Hotels heikel werden. Der Zoll<br />

hat durch seine Finanzkontrolle Schwarzarbeit<br />

angekündigt, Bußgelder gegen Hoteliers<br />

zu verhängen, wenn das Hotel aus dem<br />

Auftragsvolumen und der Zahl der Arbeitsstunden,<br />

die ihm bekannt sein müssen, unter<br />

Abzug einer gewissen Marge errechnen<br />

können, dass die Mindestlöhne nicht<br />

gezahlt werden. Der Hotelier sei als Auftraggeber<br />

verpflichtet, nicht das billigste,<br />

sondern das wirtschaftlichste Angebot zu<br />

wählen, heißt es zur Begründung.<br />

Fotos: Pfisterer

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