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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Exekutionsverfahren

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Ausländische Exekutionstitel• Vor<strong>aus</strong>setzungen (Forts.)- EuGVVO - Hindernisse (Art 34, 35)» Widerspruch zum ordre public» keine rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden» Schriftstücks» Unvereinbarkeit mit (früherer) Entscheidung» nur <strong>aus</strong>nahmsweise internationale Unzuständigkeit- EO-Regelung (§§ 80, 81)» internationale Zuständigkeit („österreichische Jurisdiktionsformel“)» Einräumung rechtlichen Gehörs» keine unerlaubte bzw unerzwingbare Leistung» kein Verstoß gegen ordre publicAusländische Exekutionstitel• Verfahren– BG am Wohnsitz des Verpflichteten oderExekutionsgericht– Entscheidung nach Aktenlage mit Beschluss– Keine Anhörung des Verpflichteten– zweiseitiges Rekursverfahren (nachträgl Gehör)» Frist: ein oder zwei Monate ((Wohn-)Sitz nicht im Inland)» Neuerungserlaubnis/Eventualmaxime– Bei vollstreckbaren aber nicht rk <strong>aus</strong>ländischenEntscheidungen Unterbrechungsantrag /SicherheitsleistungEuropäischer Vollstreckungstitel• Europäischer Vollstreckungstitel (EuVT)- VO EG 805/2004; in Kraft seit 21.1., gilt seit 21.10.2005- für unbestrittene und vollstreckbare Geldforderungen in ZivilundHandelssachen (vgl Art 1 EuGVVO)- EuVT bedarf keiner Vollstreckbarerklärung- statt dessen Bestätigungserklärung des Ursprungstaats überVorliegen eines EuVT (s § 7a) - dabei Prüfung vonVor<strong>aus</strong>setzungen (Art 6), Zustellung (Art 13 ff),Mindestrechtsschutz (Art 19)- dagegen kein Rechtsbehelf, nur Berichtigung/Widerruf- nur <strong>aus</strong>nahmsweise Verweigerung der Vollstreckung (Art 21)- ExAussetzung/ExBeschränkung bei EuVT-Bekämpfung13

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