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Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Exekutionsverfahren

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EO-Novelle 2008 im Überblick• Neu: Fahrnisversteigerung über das Internet– Erfolgt durch einen Versteigerer (entsprechendeGewerbeberechtigung)– Kosten dürfen die Hälfte des vor<strong>aus</strong>sichtlichen Erlöses nichtübersteigen, ansonsten hat der Gerichtsvollzieher die Versteigerungselbst durchzuführen (§ 274 Abs 2, § 276 Abs 1)– Für die Kosten des Versteigerers trifft den betrGl eineVorschusspflicht (§ 274a EO)– Versteigerer muss der Versteigerung die Bestimmungen der EOzugrunde legen (§ 274 Abs 5 EO; Widerspruch zwischen §§ 272 ff EOund AGB der Versteigerungsplattformen? Insb § 277b und § 278 Abs 4EO)EO-Novelle 2008 im Überblick• Neu: Fahrnisversteigerung über das Internet– 14-tägige Frist zwischen Bekanntmachung des Versteigerungsediktesund der Versteigerung (§ 273 Abs 1 EO)– Notwendige Angaben bei Versteigerung im Internet s § 277a Abs 2EO– Über das Internet dürfen nur Gegenstände versteigert werden, diezuvor (von Amts wegen) geschätzt werden– Ersteher hat nach dem Zuschlag binnen 14 Tagen zu zahlen; danachsind die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Erstehers zuversenden oder auf dessen Wunsch zur Selbstabholung bereit zu halten(§ 281a EO)– Ist der Ersteher mit Abholung oder Bezahlung säumig, ist derGegenstand neuerlich anzubieten (§ 281b)EO-Novelle 2008 im Überblick• Sonstige Neuerungen– Allgemeines Exekutionsrecht» Möglichkeit, auf Antrag oder von Amts wegen <strong>Exekutionsverfahren</strong>zu verbinden, in denen mehreren Verpflichteten Anteile ein- undderselben Liegenschaft zustehen (§ 22a EO)» Ermächtigung zur Abfrage von Daten <strong>aus</strong> der zentralenZulassungsevidenz (§ 25b Abs 2a)» Vollzugsbeschwerde nun zeitlich befristet 14 Tage ab Kenntnis desVollzugs oder Verweigerung der Exekutionshandlung (§ 68 EO)– Zwangsversteigerung (punktuelle Änderungen)» § 203 normiert den Vorrang der Forderungs- und Fahrnisexekution» Änderungen in §§ 144, 150, 152a, 170 stellen Privilegierung vonBerechtigten <strong>aus</strong> einer Dienstbarkeit sicher, die derleistungsgebundenen Energieversorgung dient3

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