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FOCUSPERSONALITYUPDATEKNOWHOWCARTE BLANCHESwissDRG –Nebenwirkungen beachten!Um als Spital erfolgreich unter DRG bestehen zu können,braucht es zunächst eine umfassende, gut funktionierendeelektronische Krankengeschichte, welche den medizinischenProzess fokussiert wiedergibt. Gleichzeitigmuss die Behandlung ebenfalls auf ein(!) Problem (eineDRG!) bezogen erfolgen und namentlich an der Verweildauerim Sinne der Verkürzung gearbeitet werden. DRGerfordern neue Betriebsstrukturen mit fachübergreifendenBereichen, die einerseits eine schweregradorien-Dr. med.Guido Schüpfer,PhD, MBA HSGVorstandsmitglied<strong>fmCh</strong>RessortEthik & RechtDer gegenwärtig gültige Fahrplan zur Revision derSpitalfinanzierung ist im Krankenversicherungsgesetzverankert und sieht vor, dass akutsomatische Spitalleistungenab dem Jahr 2012 mit vollkostenorientierten Pauschalenabgegolten werden. Die rund 4500 medizinischenDiagnosen und die rund 20 000 Interventionenwerden je nach Ausprägung des Fallpauschalensystemsin bis zu 1400 Fallgruppen kategorisiert. Fallgruppenwerden als diagnostic related groups (DRG) bezeichnet.Das Swiss-DRG-Klassifikationssystem wird derzeit ausgearbeitet.Es soll rund 1200 Fallgruppen umfassen. DasSchweizer System lehnt sich eng an das deutsche DRG-System (German-DRG) an. Mit diesen DRG erfolgt dieSpitalfinanzierung im Idealfall auf Basis von ökonomisch,jedoch nicht medizinisch homogenen Kategorien.Jeder DRG wird ein Kostengewicht (CW) als relativesMass für die Ressourcenintensität der Fallbehandlungzugeordnet. Die Kostengewichte werden durch denKonstrukteur des DRG-Systems vorgegeben. Die Höheder durch die Finanzierer zu leistenden Bezahlung entsprichtdem Kostengewicht mal dem Basispreis. Der Basisfallpreisist zwischen den Tarifpartnern auszuhandeln.Preise reduzieren die Komplexität der Beurteilung vonKosten, Nutzen und Zeit einer Behandlung zu Gunsteneiner einfachen und allgemeinen Austauschrelation:Geld! Preise sind eine wesentliche, aber nicht die einzigeVoraussetzung für einen funktionierenden Markt.In einem DRG-basierten Abgeltungssystem können Spitälerdie mit der Fallbehandlung erzielte Leistung – diesogenannten Kostengewichte – aufsummieren. Dividierensie die mit der Fallbehandlung verbundenen Kostendurch das erbrachte Fallgewichtsvolumen, ergeben sichdie Kosten pro Fallgewicht 1,0. Resultiert ein Kostenbetrag,der unter dem vereinbarten Preis pro Fallgewicht1,0 liegt, arbeitet das Spital wirtschaftlich. Sind die Kostenhöher als der Preis, bringt die Leistungserstellung Verluste.Kostenvorteile eines Leistungserbringers könnenjedoch nicht nur auf einer höheren Prozesseffizienz beruhen,sondern auch auf Risikoselektion oder geringerenBereitstellungskosten!Damit die Spitäler sich auf die Einführung der Swiss-DRG-Finanzierung vorbereiten können, ist eine möglichstfrühzeitige Kenntnis des Basispreises (Preis für dasFallgewicht 1,0) sowie der Kostengewichte pro DRGwichtig. Eine Auswertung der Leistungs- und Kostendatendes Jahres 2007 von rund 20 Akutspitälern mit insgesamtrund 195'000 Fällen zeigt, dass für die Behandlungvon grundversicherten Patienten im Durchschnitt Vollkostenpro Fall von rund 8150 Fr. entstanden sind. Werdendie Kosten auf eine durchschnittliche Fallschwerenormiert, so resultieren Kosten für das Fallgewicht 1,0von 9443 Fr. Spitäler, deren Kosten pro Fallgewicht 1,0erheblich über dem Wert von 9400 Fr. liegen, werdenverstärkt einem Anpassungsdruck unterliegen. Idealerweisesollten diese Kostenwerte noch unter Beizug derBehandlungs- bzw. Ergebnisqualität beurteilt werden.Derzeit fehlt aber ein schweizweit einheitliches und breitabgestütztes Qualitäts-Indikatorenset. Die <strong>fmCh</strong> hat sichseit ihrer Gründung dafür engagiert, hier zu Lösungen zukommen.Eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung eines DRG-Systemskommt der «richtigen» Festlegung des Fallgewichtspro Fallgruppe zu. Eine falsch tiefes Kostengewicht verlagertdas Produktionsrisiko auf den Leistungserbringer.Zu tiefe, nicht dem tatsächlichen relativen Ressourcenverbrauchentsprechenden Fallgewichte setzen Anreizein Richtung Eindämmung des Angebotes und Kostensenkung.Zu hoch angesetzte Fallgewichte führen dagegeneher zu einer nicht erwünschten Angebotsausweitung.Damit die Fallgewichte bestmöglich entsprechend dentatsächlichen Kostenverhältnissen festgelegt werdenkönnen, sind die Akutspitäler aufgefordert, die Anstrengungenin der Erhebung aussagekräftiger Fallkosten imHinblick auf die Einführung von SwissDRG 2012 weitervoranzutreiben. Die Kosten- Daten sind dem für die Berechnungder Fallgewichte zuständigen Swiss DRG CasemixOffice zur Verfügung zu stellen. Nur so können valideKostengewichte für die einzelnen DRG festgelegtwerden.22 4/2009

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