13.07.2015 Aufrufe

DIRECT - fmCh

DIRECT - fmCh

DIRECT - fmCh

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FOCUSPERSONALITYUPDATEKNOWHOWCARTE BLANCHEInnovationen unter DRG: Rascher Zugang gefordert!Die Schweiz erhält 2012 ein neues System für die Finanzierungder akutsomatischen Spitäler. Neue Spitallistenund flächendeckende Fallpauschalen sollen unter denSpitälern für mehr Transparenz und Wettbewerb sorgenund bei den einzelnen Häusern die Effizienz steigern.Wie es bei der Absicht, einen funktionierenden reguliertenWettbewerb zu konstruieren, nicht anders zu erwartenist, gibt es bei der Einführung der leistungsbezogenenFallpauschalen noch viele Baustellen. Für die Industrie,die Ärzteschaft und damit auch für die Patienten vonbesonderer Bedeutung bei der Ausgestaltung vonSwissDRG ist die Finanzierung von Innovationen. Konkretstellt sich die Frage: Wie sollen die Anwender innovativerProdukte, primär akutsomatische Spitäler, auchunter SwissDRG eine ausreichende Kostenerstattung erhalten?Oder einfacher formuliert: Wie stellen wir sicher,dass nutzensteigernde Innovationen auch in Zukunft einfachund pragmatisch finanziert werden?Wir sprechen hier nicht von inkrementeller Innovation(also geringfügigen Verbesserungen oder Variationenvon Produkten ohne echten Vorteil für den Patienten.Anmerkung der Red.), sondern von Produkten oder Prozessen,die sich explizit dadurch auszeichnen, dass siegegenüber bestehenden Produkten oder Verfahren einenhöheren medizinischen Nutzen und/oder geringere Kostenaufweisen. Im Fokus der Rückerstattung stehen insbesonderefolgende Konstellationen:– Die Innovation ist initial teurer, die Gesamtbehandlungskostenfür den Patienten sind jedoch niedriger.– Die Innovation ist teurer, hat aber einen höheren medizinischenNutzen.5-jährige Wartefristen sind unzumutbarIn der Diskussion um Innovationen ist grundsätzlich immerzu unterscheiden zwischen Zulassung und Vergütung.Auf die heutige Praxis der Vergütung von Innovationendetailliert einzugehen, würde den Rahmen diesesArtikels sprengen. Entscheidend ist der Blick in die Zukunft:SwissDRG sieht keine spitalindividuellen Tarifemehr vor, wie sie heute gemäss Art. 49 KVG möglichsind. Der ordentliche Weg der Finanzierung einer Innovationgeht über ein Antragsverfahren für neue Diagnose– resp. Prozedurencodes. Aktuell ist mit einer Dauer von5 Jahren (!) ab Antragsstellung bis zum Beginn der Separatfinanzierungzu rechnen.Die heutige unbürokratische und flexible Vergütungspraxisfür Innovationen trägt wesentlich zur Attraktivität derSchweiz als Produktionsstandort für die Medizintechnikbranchebei. Aus wirtschaftlichen Überlegungen, aberauch aus der Sicht der Patienten sollte dieser Vorteil nichtohne Not preis gegeben werden.Die Finanzierung der Innovationen muss aus der Sichtder MedTech-Industrie folgende Bedingungen erfüllen:• Schneller Zugang der Patienten zu innovativen Technologien• Rasch nach Inverkehrbringung (CE) Entscheid überden Grundsatz der (befristeten) Übernahme der Kostendurch die OKP• Entscheid national verbindlich und innert nützlicherFrist• Hersteller grundsätzlich antragsberechtigt• (befristete) Finanzierungspflicht der Versicherer füralle anwendenden Leistungserbringer• Einschränkung allenfalls bei extrem teuren Leistungender hochspezialisierten Medizin• Befristete Kostenübernahme bis zum definitiven EntscheidELGKNUB-Lösung soll «Opferung»von Innovationen verhindernEs braucht eine rasche, unbürokratische befristete Kostenübernahmevon Innovationen, bis sie definitiv ineiner DRG abgebildet sind. Wie eine befristete Kostenübernahmein der Praxis optimal aussehen könnte, ist imDetail noch zu prüfen. Zur Diskussion steht eine helvetisierteForm von NUBs (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden)und Zusatzentgelten. Dies aus folgenderÜberlegung: Ressourcen für Innovationen werdennur Spitäler haben, die so effizient arbeiten, dassderen Fallkosten unterhalb der DRG-Baserates liegen.Oder aber solche, denen der Kanton ausreichend zusätzlicheMittel zur Verfügung stellt. So liegen die Rationierungsentscheideweiter bei den Anbietern. Gerät ein Spitalfinanziell unter Druck, entsteht das realistische Szenario,dass Innovationen «geopfert» werden, um das Budgetzu sanieren. Daher müssen innovative UntersuchungsundBehandlungsmethoden ausserhalb des DRG-Systemsabgegolten werden.Patient im MittelpunktÄrzteschaft, Industrie und sicher auch Patienten sind sichhoffentlich einig darüber, dass auch in Zukunft der Zugangzu echten Innovationen in unserem Gesundheitswesengewährleistet sein muss. Der FASMED ruft deshalbdie betroffenen Kreise zur Zusammenarbeit auf, damitInnovationen auch im DRG-Zeitalter rasch zum Wohleder Patienten eingesetzt werden können. Eine bürokratischeinfache Lösung ist anzustreben – Handlungsoptionenliegen auf dem Tisch...Dr. Melchior Buchs,GeneralsekretärFASMED, DachverbandderSchweizerischenHandels- undIndustrievereinigungenderMedizinaltechnik4/2009 37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!