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Film und Recht - Filmsupport

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2. UrhebervertragsrechtUrheberrecht<strong>Recht</strong>sfolgen einer Urheberrechtsverletzung• Unterlassung (verschuldensunabhängig) / Einstweilige Verfügung• Angemessenes Entgelt (verschuldensunabhängig)• Schadenersatz (einschließlich entgangener Gewinn);pauschalierte Berechnungsregel (doppeltes angemessenes Entgelt)• Vernichtung / Herausgabe• Urteilsveröffentlichung• Straftatbestand (Privatanklagedelikt):° 6 Monate Freiheitsstrafe / 360 Tagessätze(bei Gewerbsmäßigkeit: 24 Monate)<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at212. UrhebervertragsrechtVertragsklauseln richtig gestalten:<strong>Recht</strong>eklausel „Drehbuchvertrag“ – I<strong>Recht</strong>eeinräumung:„Mit Abschluß dieses Vertrages räumt derAutor dem Produzent an sämtlichen ihm amDrehbuch sowie sonst aufgr<strong>und</strong> seinerLeistungserbringung nach diesem Vertraghinsichtlich des <strong>Film</strong>es sowie dazuvorbestehenden Werke/Leistungenzustehenden oder künftig zufallenden(Mit)Urheber-, Leistungsschutz-,Persönlichkeits- oder sonstigen(Schutz)<strong>Recht</strong>e, jeweils mit dem Zeitpunktihrer Entstehung, die alleinigen <strong>und</strong>ausschließenden (auch im Verhältnis zumAutor), unbeschränkt <strong>und</strong> ohne Zustimmungdes Autors mit derselben Befugnis freiübertragbaren <strong>und</strong> innerhalb der gesetzlichzulässigen Grenzen unwiderruflichen, zeitlich,räumlich <strong>und</strong> inhaltlich unbeschränktenWerknutzungsrechte, einschließlich desBearbeitungs- <strong>und</strong> Änderungsrechtes,insbesondere im Umfang der nachstehendangeführten Nutzungsarten <strong>und</strong>Nutzungsrechte, <strong>und</strong> zwar unabhängig vonderen rechtlicher Einordnung im Einzelfall, ein,soweit diese <strong>Recht</strong>e Produzent nicht ohnediesbereits aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Bestimmungen(insbesondere §§ 38 UrhG ff) zustehen. Zu deneingeräumten <strong>Recht</strong>en zählen insbesonderefolgende <strong>Recht</strong>e: ....“<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at22

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