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Film und Recht - Filmsupport

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5. Produktionsverträge / GesbR / WerkvertragsrechtVertragsklauseln richtig gestalten –Kündigungsklausel Koproduktion – V„4.4. Im übrigen kann der ausgeschiedene/gekündigte Vertragspartner, unabhängigdavon, ob ihn an der Kündigung/Auflösung des Vertrages ein Verschulden trifft odernicht, keine <strong>Recht</strong>e, welcher Art auch immer, insbesondere nach demUrheberrechtsgesetz, an dem (hergestellten bzw in Herstellung befindlichen) <strong>Film</strong>geltend machen <strong>und</strong> verzichtet in diesem Fall bereits mit Abschluß diesesKoproduktionsvertrages auf sämtliche ihm allenfalls nach diesem Vertrag zustehendenbzw zukommenden (Mit/Urheber/Leistungs-schutz)<strong>Recht</strong>e an dem <strong>Film</strong> zugunsten desanderen Vertragspartners bzw räumt ihm diese <strong>Recht</strong>e (wieder) ein. Insofern geltensämtliche den Vertragspartnern im Rahmen der Koproduktion an sichgemeinschaftlich zustehenden Urheber-, Leistungsschutz <strong>und</strong> Nutzungsrecht sowiesonstigen Schutzrechte an dem <strong>Film</strong> ab dem Zeitpunkt der Kündigung /Vertragsauflösung als dem die Koproduktion weiterführenden Vertragspartneralleine eingeräumt/übertragen/abgetreten bzw zustehend.“<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at775. Produktionsverträge / GesbR / WerkvertragsrechtVertragsklauseln richtig gestalten –Kündigungsklausel Koproduktion – VI„Weiters gehen sämtliche (Mit)Besitz- <strong>und</strong> (Mit)Eigentumsrechte desgekündigten/ausgeschiedenen Vertragspartners an den in seinem(Mit)Besitz/Eigentum befindlichen Materialien, insbesondere Negativ- <strong>und</strong>Kopienmaterial, Tonmaterial aller Art, sowie die Vertrags- <strong>und</strong> sonstigenGeschäftsunterlagen, die für die Herstellung (Fertigstellung) bzw ungestörteAuswertung des <strong>Film</strong>es erforderlich sind, ebenfalls mit dem Zeitpunkt der Kündigung/Vertragsauflösung automatisch auf den verbleibenden Vertragspartner über <strong>und</strong>stehen künftighin diesem alleine zu. Soweit sich solches Material in Händen Dritterbefindet, tritt der gekündigte Vertragspartner die ihm zustehendenHerausgabeansprüche schon jetzt an den anderen Vertragspartner ab.“<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at78

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