Film und Recht - Filmsupport
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5. Arbeits-/WerkverträgeAnwendbarkeit rechtlicher Bestimmungenfür „freie“ Dienstnehmer• Bejaht (von der Judikatur) wurde hingegen die Anwendbarkeit° der Bestimmungen über Kündigungsmodalitätender §§ 1159 bis 1159b sowie der §§ 1162 bis 1162d ABGB;° von Entlassungsgründen <strong>und</strong> der Kündigungsentschädigungnach den Bestimmungen des ABGB;° (kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in § 1164a ABGB)der Verpflichtung des Dienstgeber, einen Dienstzettel über die <strong>Recht</strong>e <strong>und</strong>Pflichten aus dem freien Dienstverhältnis auszustellen.° (kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung)des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DNHG)sowie des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG).<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at495. Arbeits-/WerkverträgeWerkvertrag• Zielschuldverhältnis• Keine persönliche Abhängigkeit(= kein arbeitsbezogenes Weisungsrecht)• Vertretungsrecht• Keine wirtschaftliche Abhängigkeit• Schuldet Erfolg• Keine organisatorische Eingliederung in den Betrieb<strong>Film</strong> <strong>und</strong> <strong>Recht</strong>Universitätslehrgang TV & <strong>Film</strong>-Produktion, Donau-Universität Krems© Dr Thomas Wallentin Jänner 2009www.ksw.at50